Mit der Verabschiedung des so genannten Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat im November 2009 gilt seit Jahresbeginn für alle Hoteliers der gemäßigte Steuersatz von 7 % für alle Übernachtungsumsätze, sofern diese im Einzelfall eine Aufenthalts- und Verweildauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von ursprünglich 19 % auf nunmehr 7 % ist Teil des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Regierung und trat zum 1.1.2010 in Kraft. Diese Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für Übernachtungen, und schließt andere Umsätze wie beispielsweise Bewirtungskosten aus.
Ziel dieser Steuerermäßigung und Dauersubvention ist die Entlastung des Hotelgewerbes im Allgemeinen, sowie eine explizite Unterstützung grenznaher Hotels hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit ausländischen Beherbergungsbetrieben.
Eine im Anschluss an die Änderung gestellte Pflicht zur Weitergabe des ermäßigten Steuersatzes an die Hotelgäste wurde hier jedoch nicht gestellt.
Opposition und auch die Verbraucherschützer mahnen diese Vorgehensweise allerdings deutlich an. Laut den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgt hier eine „Subvention auf dem Rücken der Steuerzahler“. Wie Umfragen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) zeigen, konnte von einer Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an die Hotelgäste kaum oder gar nicht gesprochen werden. Lediglich 1/5 der Einsparungen wurde seit der Änderung an die Verbraucher weitergegeben.