Steuerliche Vorteile durch Pauschbeträge beim Umzug nutzen

Leichte Erhöhung auch bei den Umzugs-Pauschalen

Nicht immer ist es möglich, den Wohnort gleich auch in der Nähe des Arbeitsplatzes zu haben. Unzählige Pendler verdeutlichen, wie es ist, tagein tagaus zu einer Arbeitsstelle zu fahren, die nicht dem direkten Umkreis des Wohnortes zuzuordnen ist. Viele Arbeitnehmer haben, wie die Statistik zeigt, nicht selten mehrere Stunden Fahrt vor sich und entsprechend viele Kilometer zu fahren. Finanziell lohnt sich das dann oft nur, wenn eine Fahrgemeinschaft gefunden wird, deren Mitglieder sich die Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz teilen.

Pauschbeträge für berufsbedingten Umzug

Manchmal ist es jedoch auch mit viel gutem Willen nicht möglich, den Wohnort beizubehalten. Ist die Arbeitsstelle zu weit entfernt oder wurde der Arbeitnehmer in ein anderes Werk versetzt, so bleibt ihm hier meist nur der Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes. Derartige Umzüge machen natürlich meist wenig Freude. Finanziell gesehen können sie sich jedoch durchaus lohnen, denn das Bundesfinanzministerium gewährt für einen beruflich veranlassten Umzug eine Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschbetrages (siehe BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 / IV C 5 / S-2353/08/10007). Ein Nachweis über die erbrachte Leistung bezüglich der Umzugskosten ist beim Ansetzen des Pauschbetrages nicht notwendig. Die Kosten können sofort als Betriebsausgaben oder auch als Werbungskosten abgesetzt werden.

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