Inventur

Die unterschiedlichen Arten der Inventur

8. November 2010

Gesetzlichen Vorschriften des § 240 HGB entsprechend, hat jeder Kaufmann zu Beginn seiner Selbstständigkeit und der Eröffnung des Handelsgewerbes alle Grundstücke, Immobilien, Forderungen, Verbindlichkeiten, das Barvermögen und auch alle sonstigen Vermögensgegenstände ordnungsgemäß zu verzeichnen und hier den Wert von Kapital und Schulden zu ermitteln.
Dieses Prozedere nennt sich Inventur, bei der das vorhandene Inventar des Betriebes ermittelt wird.

Während des laufenden Geschäftsjahres kommt es dann zu einer ganzen Reihe von Geschäftsfällen, die diese ermittelten Inventarwerte ändern. So werden beispielsweise Maschinen angeschafft, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eingekauft, fertige Produkte verkauft, Rechnungen geschrieben, Eingangsrechnungen empfangen und die Firmenwagen betankt. Das Inventar weicht hier nun oftmals sehr deutlich von den Anfangsbeständen ab, sodass eine erneute Prüfung am Ende des Geschäftsjahres ansteht. Und um eine Bilanz erstellen zu können, muss zwingend eine Inventur durchgeführt und das tatsächliche Inventar ermittelt werden. Es ist nicht erforderlich, das Geschäftsjahresende unbedingt auf den 31.12 des Jahres zu legen, jedoch muss ein geändertes Geschäftsjahr dann immer auch beibehalten werden. Auch hier ist wieder eine Gegenüberstellung aller Vermögensgegenstände nötig, denn der Gesetzgeber fordert die Inventur am Schluss des Geschäftsjahres.

Arten der Inventur

Eine Inventur kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, jedoch kann nicht alles, was zählbar ist, auch in die Hand genommen werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen der körperlichen Inventur, der Buchinventur sowie einer zeitnahen oder zeitversetzten Inventur, der permanenten Inventur und der Stichtagsinventur.

Körperliche Inventur

Die körperliche Inventur ist die Inventur, bei der Produkte und Werte von Hand gezählt werden können. Sie ist das, was jährlich tausendfach in den Lagern der Betriebe durchgeführt wird, oder was in Supermärkten für tageweise geschlossene Läden sorgt. Die Aufgabe der Mitarbeiter des Unternehmens ist es hier, wirklich alle fertigen und unfertigen Produkte, sowie alle Hilfsstoffe und andere Vermögensgegenstände „körperlich“ aufzunehmen und zu erfassen. In den Büros sind es darüber hinaus die Bargeldbestände, die Büro- und Geschäftsausstattung und das vorhandene Büromaterial, welches es zu zählen, wiegen oder zu messen gilt.

Buchinventur

Eine Buchinventur wird nötig, wenn Vermögensgegenstände nicht von Hand gezählt werden können, weil sie nur buchmäßig bestehen. Um solche Vermögensgegenstände handelt es sich beispielsweise bei Bankguthaben, Darlehensforderungen und –schulden, Forderungen im Allgemeinen und Verbindlichkeiten. Auch Grundstücke und Immobilien unterliegen einer Buchinventur, da diese anhand des Grundbuchauszuges erfasst werden. Ebenso verhält es sich bei Forderungen und Verbindlichkeiten, dem Anlagevermögen etc. – die Erfassung erfolgt mittels Datensätzen.

Stichtagsinventur

Während heutzutage ein Verlegen der Inventur nach einer entsprechenden Genehmigung durchaus möglich ist, galt lange Zeit explizit das Ende des Jahres (31.12) als Stichtag für das Durchführen einer Inventur. Unternehmen, welche sich an dieses Datum noch immer halten, führen dem zu Folge diese sogenannte Stichtagsinventur durch. Besonders kleine und mittlere Unternehmen greifen dieses Datum als Stichtag für die zu ermittelnden Vermögensgegenstände auch weiterhin auf, da es in diesen Betrieben zeitlich meist keine diesbezüglichen Engpässe gibt, d. h., die Inventur ist hier in der Regel schnell erledigt.

Zeitnahe Inventur

Großen Unternehmen und Konzernen ist es jedoch oftmals schon organisatorisch kaum möglich, alle Bestände zu einem bestimmten Stichtag –am Jahresende- zu ermitteln. Da dies auch dem Gesetzgeber bekannt ist, ermöglicht dieser den Unternehmen eine sogenannte zeitnahe Inventur durchzuführen, bei der diesbezüglich auf die Belange der Unternehmensführung und deren Mitarbeiter eingegangen werden kann. Nach einer entsprechenden Genehmigung ist es diesen Unternehmen erlaubt, ihre Werte bis zu zehn Tagen vor und zehn Tagen nach dem Inventurstichtag zu ermitteln.

Zeitversetzte Inventur

Unternehmen, welche ihre Inventur nicht zum Jahresende und zum Bilanzstichtag durchführen möchten, können diese –nach Genehmigung- um bis zu drei Monaten vorverlegen oder diese sogar erst Ende Februar, zwei Monate nach dem Bilanzstichtag, des kommenden Jahres erstellen. Insgesamt beläuft sich dieser Rahmen also auf bis zu fünf Monaten Differenz.

Permanente Inventur

Bei der permanenten Inventur haben die Unternehmen sogar 365 Tage Zeit, ihre Vermögensgegenstände zu ermitteln. Auch diese Inventurmöglichkeit ist genehmigungspflichtig und bietet sich bei sehr großen Betrieben an, denen es nicht möglich ist, in nur kurzer Zeit alle im Sortiment befindlichen Artikel zu zählen, zu messen oder zu wiegen.

 

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