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Einführung der Familienpflegezeit ab Januar 2012

15. November 2011

Zustimmung des Bundestages ist erfolgt!

Laut einer Pressemitteilung vom 20.10.2011 stimmt der Bundestag der Einführung der neuen Familienpflegezeit nun endgültig zu. Beschlossen wurde das neue Gesetz in der 2. und 3. Lesung und kann, wie von Familienministerien Kristina Schröder erwähnt, nun bereits am dem 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Einführung der Familienpflegezeit soll es erstmals möglich werden, die Pflege von Angehörigen und auch den Beruf miteinander zu vereinbaren.
Die Familienministerin weist im Zuge dessen daraufhin, dass es in Deutschland wohl eine große Mehrheit von Menschen gibt, die explizit wünschen, die Pflege bedürftiger Angehöriger selbst zu übernehmen. Durch die nun in Kürze diesbezüglich gewährten finanziellen Zuwendungen, sei das nun auch den berufstätigen Personen…

möglich, die sich ansonsten keine berufliche Auszeit für diese Pflege hätten leisten können.

Familienpflegezeit als innovatives Sozialsystem

Die Familienpflegezeit kann als innovatives Sozialsystem angesehen werden, welches die Bürger entlastet und die Familie wieder als sogenannte Verantwortungsgemeinschaft erkennbar werden lässt. Da der Bedarf für eine Vereinbarkeit von Beruf und Pflege schon seit Jahren sehr groß ist, ist die Einführung der Familienpflegezeit für einen Großteil der Bevölkerung eine Entlastung. Aktuell beziehen rund 2 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden ganze 1,7 Millionen Menschen von Familienangehörigen gepflegt oder auch von ambulanten Diensten. Eine Statistik belegt, dass sich über 70 Prozent der Angehörigen wünscht, die Pflege selbst zu übernehmen, dies jedoch vielfach auch aus finanziellen Gründen nicht möglich sei. Wie das Allensbach Institut kürzlich belegte, schaffen es nur die wenigsten Berufstätigen, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Der Wunsch sei zwar da, die diesbezüglichen Möglichkeiten hingegen beschränkt. An diesem Punkt soll dann die Familienpflegezeit greifen.

Familienpflegezeit und reduzierte Arbeitszeiten

Mit der Familienpflegezeit soll es künftig möglich sein, dass alle Beschäftigte ihre jeweilige Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, wenn Angehörige der intensiven Pflege bedürfen. Wird im Zuge dessen die Arbeitszeit auf rund 50 Prozent reduziert, so erhält der Beschäftigte jedoch trotzdem noch Zuwendungen in Höhe von 75 Prozent des Arbeitslohnes. Die Finanzierung des Familienpflegezeit ergibt sich dann daraus, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Pflegezeit zwar wieder in Vollzeit arbeitet, jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Arbeitslohnes vergütet bekommt. Und zwar so lange, bis der Ausgleich zu 100 Prozent erfolgt ist.

Familienpflegezeit birgt Risiken für kleine oder mittelständische Unternehmen

Da der Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung während der Pflegezeit in Vorleistung geht, entstehen besonders für kleine und mittelständische Unternehmen hohe finanzielle Risiken. Aus diesem Grund müssen alle Arbeitnehmer, die sich zur Pflege von Angehörigen entscheiden und die Vorzüge der Familienpflege in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Versicherung abschließen. Besonders Ausfällen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sollen hiermit abgesichert werden. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind in der Regel gering und sie enden umgehend dann, wenn die Leistungen bezüglich der in Anspruch genommenen Pflegezeit abgegolten sind.

Familienpflege denkt auch an die Altersvorsorge

Auch an die Altersvorsorge ist im Zuge der Einführung der Familienpflege gedacht. Alle Beitragszahlungen während dieser Periode und auch die Leistungen der Pflegeversicherung in dieser Zeit sichern den Erhalt der jeweiligen Rentenansprüche. Durch eine Erhöhung der Pflegestufe erhöhen sich diese Ansprüche sogar noch, sodass sich pflegende Angehörige trotz der umfassenden Ausübung dieser Pflege noch weitaus höhere Rentenansprüche sichern können. Diese steigen dann durchaus auch auf das Niveau der Vollzeitbeschäftigung und sind besonders für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
Die Familienpflegezeit hat einiges mit der Altersteilzeit gemeinsam. Auch hier schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen verbindlichen Vertrag. Der Arbeitgeber beantragt dann seinerseits eine Refinanzierung durch das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben. Nach Ablauf der Pflegezeit behält der Arbeitgeber dann einen Teil des Lohns wieder ein, um diese Finanzierung nun zu tilgen.

 

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