Steuer sparen

Sport kann von der Steuer abgesetzt werden

11. April 2011

Bei medizinischer Notwendigkeit macht sich auch das Fitness-Studio steuerlich bemerkbar

In der heutigen Zeit gibt es wohl kaum noch jemanden, der nicht weiß, dass Sport für den Erhalt der eigenen Gesundheit immens wichtig ist. Trainieren heißt den Körper fit und leistungsfähig bis ins hohe Alter zu halten. Zudem kann mit Sport gezielt auch dem Übergewicht vorgebeugt werden, was wiederum einen hohen gesundheitlichen Aspekt nach sich zieht. Wer Sport machen möchte, der kann dies sowohl in einer Gruppe, wie beispielsweise im Mannschaftssport, oder auch alleine praktizieren. Die Klassiker sind hier das Walken oder Joggen, aber auch das Trainieren im Fitness-Studio.

Fitness-Studio von der Steuer absetzen

Wer sich sportlich betätigt und etwas für die Gesundheit tun will, der kann hier durchaus auch bei der Steuer profitieren. Zwar kann derzeit noch nicht jeder sein sportliches Training von der Steuer absetzen, doch viele Menschen haben bereits heute –ohne, dass sie es wissen- die Möglichkeit die Kosten für den Sport bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierzu gibt es mittlerweile sogar Urteile (Finanzgericht München / Az. 1 K 2183/07), die sich für die Förderung auch von Seiten des Fiskus ausgesprochen haben. So kann beispielsweise das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden.

Steuer sparen beim Sport mit amtsärztlicher Bescheinigung

Wer Steuern durch sportliche Betätigung im Fitness-Studio sparen möchte, der braucht jedoch eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt. Außerdem muss bei den nachfolgenden sportlichen Übungen immer auch ein Arzt oder ein Fitnesstrainer anwesend sein, der dem Patienten die Anleitungen unterbreitet. Erst danach ist es überhaupt möglich, das Fitness-Studio auch von der Steuer abzusetzen.

Fiskus zahlt Fitness-Studio, wenn die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt

Damit das Fitness-Studio oder ähnliche sportliche Kurse von der Steuer abgesetzt werden können, muss die zuständige Krankenkasse die Übernahme der Kosten für den Sport jedoch abgelehnt haben. Erst wenn das der Fall ist, kann auch der Fiskus einspringen, um die Kosten zu übernehmen.

Sport als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Sind alle Bedingungen erfüllt, lässt sich das Fitness-Studio als sogenannte Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ein Eigenanteil ist hier jedoch ohne staatliche Förderung selbst zu tragen. Als zumutbare Belastung wären das bei einem kinderlosen Single, der rund 40.000 Euro pro Jahr verdient, 6 Prozent (2.400 Euro), die selbst zu finanzieren wären.

Vorteile bei der Steuer stehen nicht jedem Sportler zu

Wer die Kosten für das Fitness-Studio oder den Sportverein von der Steuer absetzen möchte, der sollte sich bereits vor Vertragsabschluss hinreichend informieren, ob hier tatsächlich auch ein steuerlicher Vorteil geltend gemacht werden kann. Was viele ebenfalls nicht wissen: Selbst wenn die Kosten für das Fitness-Studio nicht von der Steuer abgesetzt werden können, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Nämlich die, dass der Arbeitgeber hier als Förderer einspringt.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern hier die Chance, beispielsweise eine finanzierte Rückenschule zu besuchen oder auch Massagen in Anspruch zu nehmen. Ja selbst eine Raucherentwöhnung wird von vielen Arbeitgebern gewünscht und entsprechend auch finanziell entlohnt, indem die Kosten für die Kurse übernommen werden.
Die Arbeitgeber selbst dürfen dann in diesem Fall die Kosten wiederum von der Steuer absetzen –und zwar bis zu einer Höhe von jährlich 500 Euro. Dieser Betrag gilt als sogenannter Freibetrag und darf nicht als Lohnersatz gezahlt werden. Der Mitarbeiter, dem diese Vergünstigung zukommt, darf entsprechend kein Lohnabzug vom regulären Lohn erwarten.

Eine Umwandlung von Lohn zu steuerfreiem Zuschuss ist entsprechend nicht gestattet, wird jedoch von Arbeitgebern, denen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt, so auch in der Regel nicht praktiziert.

 

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