Steuer sparen

Steuer sparen durch Abschreibungen von iPhone, iPad & Co.

27. August 2012

iphone von der Steuer absetzenIn der Steuererklärung kann der Steuerzahler jährlich verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, um die Einkünfte, die versteuert werden müssen, zu verringern und dadurch auch die fälligen Steuern zu reduzieren und somit Steuern zu sparen.

Aber kann man auch die Kosten von iPhone und iPad von der Steuer absetzen und somit Steuer sparen oder geht das nicht?

iPhone und iPad, Computer, Handy, Software usw. – Steuer sparen

Wer sein privat angeschafftes iPhone oder iPad im beruflichen Leben braucht und einsetzt, kann sicherlich die Abschreibungen von der Steuer in solchem Fall nutzen. Dabei ist der Anteil der beruflichen Nutzung für Beamte des Finanzamtes bedeutsam. Für den Nachweis ist es ratsam, eine schriftliche Bescheinigung vom Arbeitgeber vorzulegen oder mindestens drei Monate lang die Nutzung des iPhone oder iPad aufzuzeichnen.

Genauer gesagt:

Falls Sie das Gerät sowohl beruflich als auch privat nutzen möchten, also eine Aufteilung von 50 zu 50, und auf die Abschreibungen von der Steuer nicht verzichten wollen, so wird hier das Finanzamt die iPhone und iPad Kosten nur teilweise anerkennen. Bei der anteiligen Anerkennung erwarten Sie zwei Verfahrensweisen – erste davon ist unkompliziert und problemlos, die zweite umfangreicher und vollständiger für den Steuerzahler.

Bei der zweiten, eigentlich der besseren Möglichkeit, müssen die beruflichen Kosten ausschließlich über einen Zeitraum von 3 Monaten dokumentiert werden – dieser Anteil kann dann auch für die anderen 9 Monate komplett vorgelegt werden. Eine Bestätigung über den beruflichen Anteil kann einfach als Einzelverbindungsnachweis vorgelegt werden.

ABER: Falls der Arbeitgeber einen bestimmten Teil von den iPhone oder iPad Kosten übernommen hat, so ist dieser Anteil natürlich bei den Steuer-Abschreibungen abzuziehen. Dann kann man nur die Summe absetzen, die noch bleibt.

Bei der ersten einfachen Alternative muss der Steuerzahler nicht unbedingt die Nutzung nachweisen, was ihn aber auch steuerlich deutlich schlechterstellt. Hier wird nämlich monatlich ein bestimmter Betrag abgezogen – dieser beträgt maximal 25 % (begrenzt auf einen Höchstwert von 20 Euro) der realen Kosten vom Touchscreen-Handy. Dabei muss auch das Geld, das vom Arbeitgeber gegeben wurde, bei den Steuer-Abschreibungen abgezogen werden. Wer also im beruflichen Leben bedingte Handyausgaben von mehr als 20 Euro monatlich hat, steht mit der ersten einfachen Möglichkeit nicht unbedingt positiv.

Sollten übrigens die Kosten von iPhone oder iPad vom Arbeitgeber total übernommen werden, und man darf das Gerät auch privat nutzen, so hat man natürlich keinen Anspruch auf Abschreibungen von der Steuer. Man verliert auch den Anspruch auf Vergünstigungen oder einen anrechenbaren Bonus. Dagegen kann man bei einem reinen Geschäfts-iPhone, solange keine privaten Gespräche geführt werden, die Steuer Abschreibungen komplett nutzen.

iPhone, iPad und die Internet-Telefongebühren

Die Steuerzahler können selbstverständlich die Kosten für berufliche Telefonate und den Internetzugang absetzen. Ohne Nachweis erkennen die Beamten des Finanzamtes 25 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen, höchstens jedoch, wie schon ober erwähnt, 20 Euro pro Monat, ausschließlich als Werbungskosten an.

Wer höhere Summen bei den Steuer-Abschreibungen eintragen möchte, muss natürlich den Verbrauch dokumentieren, um es später nachweisen zu können. Dabei ist bei den Telefongesprächen ein Nachweis über ein- und ausgehende Telefonate sehr sinnvoll. Beim Internetzugang ist normalerweise kein Einzelnachweis erforderlich, da die Preise üblich und festgelegt sind.

Ein Beispiel: Wer pro Monat eine Rechnung für das Telefonieren von 60 Euro erhält und davon 30 Euro für berufliche Gespräche ausgibt, kann er so 50 % der gesamten Kosten bei den Steuer-Abschreibungen natürlich eintragen.

Allgemeine Infos über Abschreibungen

Abschreibungen bedeuten die möglichen Wertminderungen des Vermögens oder Sachen einer Firma. Vermögensposten sind z. B. Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, Büroartikel, Computer usw.

Nun hat jede Sache und Vermögensposten, solange es sich nicht um einen identischen handelt, eine begrenzte Lebensdauer. Ist diese vorbei, ist das Produkt theoretisch gar nichts mehr wert.

Damit ein Vermögensposten, solange bis er seinen Wert verliert, nicht mit dem Anschaffungspreis in der Bilanz kommt, werden die Abschreibungen jährlich benötigt, um seinen Wert zu verringern und so bleibt der Preis realistisch.

 

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