Steuernews

Neuer übersichtlicherer Web-Auftritt des Bundeszentralamts für Steuern

8. November 2010

Überraschende Einblicke: Eine Bundesbehörde im zeitgemäßen Internet-Gewand

Zu Beginn der letzten Oktoberwoche 2010 ist die Webpräsenz des Bundeszentralamts für Steuern in deutlich überarbeiteter, und verbesserter, Form online gegangen. Die Kernverbesserungen bei diesem überraschend gelungenen Relaunch finden sich hier vor allem im Bereich der Suche. Auf den ersten Blick fallen gegenüber der bisherigen Seitengestaltung eine so genannte „Tagcloud“ (Schlagwortwolke) mit relevanten Suchbegriffen und assoziierten Themen sowie eine Funktion zur beschleunigten Suche auf. Diese arbeitet mit Hilfe eines Drop-down-Menüs und führt den Besucher so deutlich zielgerichteter durch komplexe Steuerthematiken wie Abzugsteuerentlastung, Kapitalertragsteuerentlastung, Umsatzsteuervergütung und EU-Zinsrichtlinie. Besonders erfreulich ist darüber hinaus, dass bei diesem behördlichen Webseiten-Relaunch verstärkt auf Usability, Suchmaschinenfreundlichkeit und nicht zuletzt auch auf das Design geachtet wurde. Die Usability – also die Benutzerfreundlichkeit – wird dabei vor allem durch die neu eingeführte Funktion „Schnellsuche“ erhöht, sowohl Suchmaschinen als auch User tun sich mit der Navigation auf www.bzst.de nun deutlich leichter und für die eigenen Bedürfnisse relevanter Content kann nun tendenziell deutlich schneller gefunden werden. Ein aufgeräumtes Design, das ähnlich sparsam und effizient wie jenes auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen daher kommt, tut ein Übriges und hilft sowohl Steuerbürgern als auch Unternehmen mit Informationsbedarf bei der Recherche.

Das Bundeszentralamt für Steuern: Die Hauptaufgabe

Die vorhin nur kurz gestreifte Zinsrichtlinie der EU war übrigens ein wesentlicher Grund für die Gründung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), einer so genannten Bundesoberbehörde, zu Beginn des Jahres 2006. Die eindeutige Steuer-Identifikationsnummer, die zum 01.07.2007 flächendeckend eingeführt wurde ist eine direkte Folge der Umsetzung dieser EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht. Sie ersetzt für ab diesem Zeitpunkt für alle natürlichen Personen die bis dahin gültigen Steuerkennzahlen und auch die so genannten eTIN-Steuernummern, die sich zum Beispiel auf dem Lohnsteuer-Jahresabschluss – auf Papier oder in digitaler Form – wiederfanden. Im Gegensatz zur eTIN, die nach einem öffentlich einsehbaren Verfahren durch wenige Rechenschritte ermittelt wurde und unmittelbare Rückschlüsse auf den Namen und auch das Geburtsdatum eines Steuerbürgers zuließ, besteht die neu eingeführte Steuer-Identifikationsnummer aus zehn zufälligen Zahlen und einer zusätzlichen Prüfziffer.

Das Bundeszentralamt für Steuern: Weitere Aufgaben und Hoheitsbereiche

Als Bundesoberbehörde ist das BZSt übrigens direkt dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und übernahm wesentliche Kompetenzen der Vorgängerbehörde Bundesamt für Finanzen. Dem BZSt obliegt die Verwaltungshoheit für einen nicht unbeträchtlichen Teil der eingenommenen Bundessteuern, darüber hinaus fallen auch Aufgaben der fachlichen Aufsicht über einige nachgeordnete Finanzbehörden in die unmittelbare Zuständigkeit dieser in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn (Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1,53225 Bonn) ansässigen Behörde. Auch wenn das Bundeszentralamt für Steuern (Abkürzung: BZSt) also die übergeordnete verwaltungsrechtliche Hoheit für die einheitliche Steuer-Identifikationsnummer besitzt, so erfolgt die tatsächliche Ausgabe nicht über diese personell mit rund 900 Mitarbeitern eher dünn besetzte Bundesbehörde sondern natürlich über die örtlichen Kommunalverwaltungen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich des BZSt ist der Betrieb des Auskunftssystems GEMFA. Hinter diesem etwas kryptisch klingenden Namen verbirgt sich allerdings kein „Hexenwerk“ – GEMFA steht lediglich für „Gemeinde und Finanzamt“. Dieses Auskunftssystem erlaubt die unkomplizierte Ermittlung des für eine bestimmte Gemeinde zuständigen Finanzamts auf Grundlage zahlreicher Datensätze des Statistischen Bundesamtes, der Deutschen Post und darüber hinaus natürlich der Finanzverwaltungen selbst. Diese wichtigen Datensätze werden diesbezüglich vom Bundeszentralamt für Steuern laufend gepflegt und können online recherchiert und auch herunter geladen werden.

 

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