Steuern sparen bei getrennt lebenden Ehegatten

Steuer sparen bei getrennt lebenden EhegattenEs ist allgemein bekannt, dass Ehepaare bei der steuerlichen Veranlagung gewisse Vorteile besitzen. Aus diesem Grund kommt es bei einer dauerhaften Trennung, was die steuerlichen Aspekte betrifft zu eigenen Änderungen. In vielen Fällen können jedoch auch getrennt lebende Ehepartner noch Steuern sparen, wenn sie einige Punkte beachten.

Übergangsphase im Jahr der Trennung

Im Jahr der Trennung können Ehepaare die gewählte Wahl der Steuerklassen noch beibehalten. Hat das Paar am 01. Januar des Jahres noch zusammengelebt, so kann für das gesamte Jahr eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden. Ab dem Folgejahr werden die getrennt lebenden Ehepaare steuerlich dann wie Singles behandelt, sodass ein Steuern sparen durch eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich ist. Der Ehepartner, bei dem keine Kinder wohnen, wird automatisch in die Lohnsteuerklasse I eingestuft. Wohnen Kinder im eigenen Haushalt ist unter gewissen Voraussetzungen auch die Lohnsteuerklasse II möglich.

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