Steuer sparen – Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablets an die Arbeitnehmer

Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablets an die ArbeitnehmerDie private Nutzung von Software war bisher nur dann steuerfrei, wenn diese auf einem Computer des Arbeitgebers installiert war. Die komplizierte Regelung der Sachbezüge wurde bei diesem Thema hier angewandt, denn nach der alten Regelung mussten Extraleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährte, der Lohnsteuer unterzogen werden und einen geldwerten Vorteil darstellen. Am 30.03.2012 verabschiedete der Bundesrat nun jedoch ein Gesetz, nach dem es jetzt egal ist, ob Software auf einem privaten Endgerät oder auf einem Gerät des Arbeitgebers installiert ist. Diese neue Regelung ist besonders dann relevant, wenn es um sogenannte Home Use Programme geht und der Arbeitgeber eine Vereinbarung über Volumenlizenzen getroffen hat. Wenn Computer inklusive der darauf installierten Programme, wie auch Tablets und Smartphones, nicht nur betrieblich, sondern ebenfalls privat genutzt werden, sind diese nun steuerfrei. Beschlossen wurden diese Änderungen im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes“ (§ 3 Nr. 45 EStG).

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