Die Börsenumsatzsteuer gehört zu den Kapitalverkehrssteuern, die explizit auf Umsätze mit Unternehmensteilen erhoben wird und diese muss entsprechend auf jeden Umsatz aus einem Handel mit Wertpapieren gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Geschäfte in Deutschland abgewickelt werden oder mindestens ein Deutscher an dem Handel beteiligt ist, sofern der Handel im Ausland über die Bühne geht. Als Wertpapiere in diesem Sinn gelten alle Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate.
Die Anfänge dieser Steuer sind schon in der sogenannten Stempelabgabe aus dem 19. Jahrhundert zu suchen. Seit 1881 war es üblich, bestimmte Wertpapierkäufe mit einer solchen Stempelabgabe zu besteuern. Im Jahre 1922 trat dann ein neues Kapitalverkehrsteuergesetz in Kraft, mit dem auch der Begriff der Börsenumsatzsteuer ins Leben gerufen wurde. Die Börsenumsatzsteuer selbst wurde allerdings ab 1944 wieder ausgesetzt. Hier erfolgte erst im Jahre 1948 die Wiedereinführung dieser…