Steuer sparen

Steuerfreibetrag 2010 – wichtige Hinweise

18. Juni 2013

Steuerfreibetrag 2010Die meisten Arbeitnehmer erwirtschaften mir ihrer Arbeitsleistung nicht nur Geld für die eigene Tasche, sondern führen auch Beträge an das Finanzamt ab. Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel zeigt, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfallen kann. So werden neben Steuern auch die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Je höher das Bruttoeinkommen desto mehr Abzüge müssen Arbeitnehmer in Kauf nehmen. Es entspricht dem Grundsystem unseres Sozialstaates, dass Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, auch einen größeren Teil an die Gemeinschaft abgeben. Ein weiterer Punkt des Steuersystems ist der Steuerfreibetrag. Dieser wurde teilweise aus sozialen Gründen sowie zur Erleichterung des mitunter doch sehr komplexen Steuersystems eingeführt. In Verbindung mit der Einkommenssteuer gibt es gleich eine ganze Reihe verschiedener Steuerfreibeträge.

Der Grundfreibetrag

Der wichtigste Steuerfreibetrag 2010 ist der Grundfreibetrag. Dieser wird allgemein auch oft nur als Steuerfreibetrag 2010 bezeichnet. Für den Veranlagungszeitraum 2010 gilt ein allgemeiner Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Sofern das Jahreseinkommen nicht über dem Steuerfreibetrag 2010 liegt, müssen keine Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Wer mehr verdient, muss je nach Einkommenshöhe zwischen 15 und 42 Prozent Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag 2010 ist hiervon jedoch nicht betroffen. Dies bedeutet, es muss nur das über dem Steuerfreibetrag 2010 liegende Einkommen versteuert werden. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro währen dies beispielsweise 21.996 Euro.

Der Sparer-Pauschbetrag

Ein weiterer wichtiger Steuerfreibetrag 2010 ist der Sparer-Pauschbetrag. Dieser gibt an, ab welchen Betrag Kapitalerträge versteuer werden müssen. Für 2010 gilt bei Alleinstehenden ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können für Kapitalerträge den doppelten Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Hierzu muss der Bank oder Versicherung, bei welcher die Kapitalerträge erwirtschaftet werden, ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Dabei ist es möglich, de Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge zu verteilen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor Führen die Institute automatisch 25 Prozent Abschlagssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Der Kinderfreibetrag

Der Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht generell solange, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei wird der Freibetrag immer vom Einkommen der Eltern bzw. von den Personen abgezogen in dessen Haushalt das Kind lebt. Der Steuerfreibetrag 2010 liegt bei 2.184 Euro für das sachliche Existenzminimum eines Kindes. Dazu kommt noch ein weiterer Freibetrag für die den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten. Dieser liegt für 2010 bei 1.320 Euro. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können 2010 Freibeträge von 4.488 Euro und 2.520 Euro in Anspruch nehmen. Somit ergibt sich für Eltern ein Steuerfreibetrag 2010 von 7.008 Euro pro Kind.

Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Alleinerziehende können für 2010 einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro geltend machen. Voraussetzung ist, dass in ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das ein Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag besteht. Die Höhe des möglichen Freibetrags wird monatsweise berechnet. Das bedeutet, für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wird ein Zwölftel des Freibetrags abgezogen.

Der Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag kann immer dann in Abzug gebracht werden, wenn sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befindet und dabei auswärts eine Unterkunft benötigt. Die Eltern müssen für das Kind weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben. War das Kind im gesamten Jahr 2010 auswärtig in der Ausbildung, beträgt der Freibetrag 924 Euro. Liegen die Einkünfte des Kindes über 1.848 jährlich reduziert sich der Freibetrag entsprechend.

Weitere Steuerfreibeträge für die Einkommenssteuer

In Verbindung mit der Einkommenssteuer gibt es für 2010 noch verschiedene weitere Freibeträge. Hierzu gehören unter anderem der Altersentlastungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag, den Versorgungsfreibetrag und der Behindertenpauschbetrag. Wer bereits während des Jahres von einem Steuerfreibetrag 2010 profitieren möchte, kann sich diesen auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Grundlage hierfür sind immer die in der Steuererklärung des Vorjahres gemachten Angaben. Wurde ein Steuerfreibetrag eingetragen, so wird dieser während des Jahres auf die einzelnen Monate umgelegt. Dadurch werden jeden Monat weniger Steuern vom Bruttoeinkommen abgezogen. In der Praxis macht dies nur dann Sinn, wenn die Ausgaben im laufenden Jahr ähnlich hoch wie im Vorjahr sind. Sollten diese geringer ausfallen, droht mit der Steuererklärung eine entsprechend hohe Nachzahlung an das Finanzamt.

 

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