Steuer sparen

Steuervergünstigungen durch die richtige Steuerklasse

19. Oktober 2012

SteuervergünstigungenDurch die Wahl der richtigen Steuerklasse können Ehepartner in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen. Gerade, wenn es aufgrund von Arbeitslosigkeit, einer Schwangerschaft oder eines Jobwechsels zu Änderungen bei den Einkommensverhältnissen kommt, sollte überprüft werden ob sich durch eine Änderung der Steuerklasse Steuervergünstigungen ergeben.

Steuervergünstigungen – Ehepaare können wählen

Der Vorteil von Ehepaaren liegt darin, dass sie selbst bestimmen können, ob sie sich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. In den meisten Fällen ergeben sich aus einer gemeinsamen Veranlagung die höheren Steuervergünstigungen. Eine gemeinsame Veranlagung bietet die Möglichkeit, sich für die jeweils günstigere Steuerklassenkombination zu entscheiden. Die Wahl der Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss darauf, welcher Nettobetrag am Ende des Monats vom Bruttoeinkommen noch übrig bleibt.

Warum sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen kann

Die Wahl der Steuerklasse hat neben dem monatlichen Nettoeinkommen auch noch einen Einfluss auf weitere Faktoren. Generell lässt sich sagen, dass alle staatlichen Leistungen, die anhand des Nettoeinkommens berechnet werden, hiervon betroffen sind. Hierzu zählen unter anderem der Kinderfreibetrag, das Arbeitslosengeld sowie das Mutterschafts- und Krankengeld. Wer beispielsweise von einer drohenden Arbeitslosigkeit betroffen ist, kann die günstigere Steuerklasse 3 wählen, was zu einem höheren Nettoeinkommen und somit auch zu einem höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld führt.

Die Kombination der Steuerklassen III und V

Bei einer Kombination der Steuerklassen III und V ergeben sich vor allem für Ehepaare mit einem hohen Einkommensunterschied Steuerersparnisse. In diesem Fall wählt der Ehepartner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III, was zu einer geringeren Lohnsteuer führt. Im Gegenzug zahlt dann der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den höheren Steuersatz. Als Faustregel gilt, dass sich eine solche Kombination immer dann lohnt, wenn ein Ehepartner 60 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens erzielt. Je höher dieser Anteil dann ist, desto höhere Steuervergünstigungen sind möglich.

Kombination der Steuerklassen IV und IV

Für den Fall, dass beide Ehepartner berufstätig sind und in etwa dasselbe Einkommen erzielen, bietet eine Kombination der Steuerklassen IV und IV die meisten Steuervergünstigungen. Beide Ehepartner zahlen dann denselben Steuersatz. Ehepartner, die keinen Wechsel der Steuerklasse beantragen werden, vom Finanzamt automatisch in die Steuerklassen IV und IV eingestuft.

Kombination der Steuerklassen IV und IV mit Faktor

Durch eine solche Kombination soll verhindert werden, dass es bei Ehepaaren zu Steuernachzahlungen kommt. Die Ehepartner teilen dem Finanzamt bereits zu Beginn des Jahres die voraussichtlichen Einkommen und Freibeträge mit. Anhand der gemachten Angaben errechnet das Finanzamt dann die voraussichtliche Steuerlast. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhält dadurch mehr Steuervergünstigungen als dies bei einer Kombination der Steuerklassen III und V der Fall wäre. Dagegen muss der Partner mit dem höheren Einkommen auch eine größere Steuerlast tragen.

Steuerklassenwahl mit Steuererklärung korrigieren

Ehepaare, die sich für eine ungünstige Kombination der Steuerklassen entschieden haben, können dies am Ende des Jahres mit ihrer Steuererklärung wieder ausgleichen. Somit führt die Wahl der Steuerklassen im Prinzip zu keinen tatsächlichen Steuervergünstigungen, sondern lediglich zu einem zinslosen Kredit gegenüber des Finanzamtes. Die zu viel gezahlten Steuern werden durch das Finanzamt nach Einreichen der Steuererklärung wieder zurückerstattet.

Die Steuerklasse ändern lassen

Wer durch eine Änderung der Steuerklasse Steuervergünstigungen erzielen möchte, muss die Änderung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Steuerpflichtige können einmal jährlich ihre Steuerklasse ändern, wobei sich die Änderungen dann erst ab dem kommenden Jahr auswirken. Damit eine Änderung bereits ab dem nächsten Jahr zu Steuervergünstigungen führt, muss diese bis spätestens zum 30. November des Vorjahres durchgeführt werden. Hierzu benötigt das Finanzamt die Vorlage des Passes sowie der Steueridentifikationsnummer. Möglich ist eine Änderung der Steuerklasse generell nur für unbeschränkt steuerpflichtige, verheiratete und nicht dauerhaft getrennt lebende Ehepaare.

Fazit zur Wahl der Steuerklasse

Die Wahl der richtigen Steuerklasse hängt immer von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Ehepaares ab. Beeinflusst wird hiervon lediglich die Höhe der Lohnsteuervorauszahlungen. Echte Steuervergünstigungen ergeben sich daraus nicht, da die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuer über die jährliche Steuererklärung wieder korrigiert werden kann.

 

 

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