Bei der Altersvorsorge wird in die betriebliche und private Vorsorge unterschieden. Während die Kosten bei der betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen werden und dem Steuerzahler ein höherer Nettolohn bleibt, fließen die Kosten für die private Vorsorge direkt vom Nettolohn in die Kassen der Versicherungsgesellschaften. Die Steuer fällt also bei der betrieblichen Altersvorsorge für den Steuerpflichtigen geringer aus. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgewendet werden. Dem Arbeitgeber steht zudem die Möglichkeit zur Verfügung, diese Investition von der Steuer abzusetzen.
Wie verhält es sich mit der Steuer im Falle einer Arbeitslosigkeit des Steuerzahlers?
Sollte der Steuerzahler arbeitslos werden, ist die betriebliche Altersvorsorge ausgenommen. Was die Steuer angeht, so entstehen dem Steuerpflichtigen also keine Nachteile. Da die private Altersvorsorge nur in Ausnahmefällen von der Steuer abgezogen werden kann, ist diese nicht sicher im Falle einer Arbeitslosigkeit. Nur wenn sich der Steuerzahler für ein staatlich gefördertes Modell, wie etwa für die Riester-Rente entscheidet, können diese Investitionen bei der Steuer angegeben werden.
Dass der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge fördert, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Neben einer Förderung durch staatliche Zulagen lassen sich mit der Altersvorsorge auch Steuern sparen. Die Altersvorsorge beruht dabei auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil der für die Altersvorsorge aufgewendeten Beträge von der Steuer befreit sind. Im Gegenzug müssen dann jedoch die Rentenzahlungen versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter zumeist deutlich niedriger ist, sodass sich auf diesem Wege leicht Steuern sparen lassen.