Kinderfreibetrag

Die Bedeutung des Kinderfreibetrages liegt in der Entlastung der Eltern durch eine spürbare Steuerersparnis. Denn Kinder kosten Geld. Elterngeld, Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen einen sozialen Ausgleich schaffen. Den Sinn von Kindergeld und Kinderfreibetrag verdeutlicht § 31 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes: Der Kinderfreibetrag dient als steuerlicher Freibetrag der Steuergerechtigkeit – und soweit das Kindergeld für die steuerliche Absicherung des Existenzminimums nicht nötig ist, dient dieses der Familienförderung.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Kinderfreibetrag und Kindergeld schließen einander aus: Bei der Prüfung der Steuererklärung berechnen die Mitarbeiter im Finanzamt, was im Einzelfall günstiger ist (Günstigerprüfung). Haben Eltern durch Kindergeld in einem Jahr mehr Geld bekommen als durch den Kinderfreibetrag bei der Steuer eingespart würde, entfällt der Kinderfreibetrag. Mit einem Gehaltsrechner für die verschiedenen Steuerklassen lässt sich dies bequem berechnen. Trotzdem sollte man unbedingt einen Antrag auf Kindergeld stellen – Gleiches gilt für das Elterngeld.
Wie lange gibt es die Freibeträge für Kinder?
Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil zur Hälfte zu. Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Kinderfreibeträge verlängern sich, wenn sich die Kinder in einer Ausbildung befinden. Die Anspruchsdauer ist also erheblich länger als beim Elterngeld. Kinderfreibeträge werden auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) vermerkt. Eine Übertragung der Kinderfreibeträge auf Großeltern ist möglich (§ 32 Absatz 6 Satz 10 Einkommensteuergesetz), wenn diese die Unterhaltspflicht für die Kinder übernehmen. Für die Übertragung der Freibeträge gibt es die Anlage K.
Kindergeld-Antrag ist immer wichtig
Auch wenn der Rechner bzw. Gehaltsrechner eindeutig feststellt, dass sich ein Kinderfreibetrag mehr lohnt als das Kindergeld: Stellen Sie unbedingt einen Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse. Denn das Finanzamt geht bei der Berechnung ohne Nachfrage davon aus, dass Kindergeld bezogen wird – und die Familienkasse ist übrigens nicht beim Finanzamt, sondern beim Arbeitsamt angesiedelt. Außerdem liegt der Kindergeld-Vorteil auf der Hand: Kindergeld wird vorab bezahlt, steuerfrei und jeden Monat – Steuerklassen, Freibeträge oder der Bezug von Elterngeld spielen keine Rolle. Als Faustregel gilt: Je höher das Einkommen ist, umso eher lohnt sich der Kinderfreibetrag. Je niedriger das Einkommen ist, umso eher lohnt sich das Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes hängt nicht vom Einkommen ab – insofern gibt es keine „Berechnung“ des Kindergeldes wie zum Beispiel beim Elterngeld.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Die zentrale Norm für den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer ist § 32 Abs. 6 EStG: Dort ist festgelegt:
- ein Freibetrag von 2.184 EUR für das „sächliche Existenzminimum“ des Kindes
- sowie ein Freibetrag von 1.320 EUR für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Das macht zusammen 3.504 Euro pro Kind. Gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten erhalten den doppelten Satz.
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag
In welchem Zusammenhang stehen Kinderfreibetrag (bzw. Kinderfreibeträge bei mehreren Kindern) zum Grundfreibetrag? Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden nicht miteinander verrechnet. Der Unterschied besteht darin, dass der Grundfreibetrag bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird, der Kinderfreibetrag erst am Ende des Jahres. Insofern entspricht das monatlich ausbezahlte Kindergeld ungefähr der Einsparung durch die Kinderfreibeträge. Kindergeld ist übrigens gemäß § 31 Satz 3 EStG eine Steuervergütung – deshalb kann der ungerechtfertigte Bezug von Kindergeld sogar als Steuerstraftat geahndet werden.
Mehr Kinder – höhere Kinderfreibeträge
Der Kinderfreibetrag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einkommensteuer, wie die folgende Auflistung zeigt. Dabei wird von § 32 Abs. 6 Satz 2 EStG ausgegangen (gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer):
- € 7.008 (1 Kind)
- € 14.016 (2 Kinder)
- € 21.024 (3 Kinder)
- € 28.032 (4 Kinder)
Kinderfreibetrag-Übertragung
Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. Kinderfreibeträge bei mehreren Kindern. Der Kinderfreibetrag kann jedoch auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn ein Elternteil
- seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt
- oder nicht unterhaltspflichtig ist.
Kinderfreibetrag und Steuerklassen
Diese Übersicht macht den Zusammenhang zwischen Kinderfreibetrag und Steuerklassen deutlich. Es gibt Steuerklassen, für die Kinderfreibeträge nicht vorgesehen sind. Die Höhe des Kinderfreibetrages ist pro Kind und Elternteil immer gleich: 3.504 Euro.
Steuerklasse 1 (alleinerziehend und alleiniges Sorgerecht | € 7.008 |
Steuerklasse 2 (alleinerziehend und alleiniges Sorgerecht) | € 7.008, zusätzlich möglich: Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (€ 1.308) |
Steuerklasse 3 (verheiratet, Ehegattensplitting) | € 7.008 |
Steuerklasse 4 (insb. bei annähernd gleichen Einkommen) | € 3.504 pro Person (zusammen € 7.008) |
Steuerklasse 5 (Partner mit Steuerklasse 3) | keine Kinderfreibeträge |
Steuerklasse 6 (insb. für Nebentätigkeiten) | keine Kinderfreibeträge |
Kinderfreibetrag und Elterngeld
Neben Kinderfreibetrag und Kindergeld ist auch das Elterngeld für Familien attraktiv. Elterngeld kann bis zu 28 Monate bezogen werden. Auch das Elterngeld wird wie das Kindergeld steuerfrei gezahlt. Wie viel Elterngeld bezahlt wird, hängt vom Einkommen des Elternteils ab, der das Elterngeld in Anspruch nimmt. Allerdings wird das bezogene Elterngeld bei der Einkommensteuer als Einkommen angesetzt. So kann sich die Steuer durch den Bezug von Elterngeld erhöhen. Auch für das Elterngeld finden sich Rechner im Internet.
Kinderfreibetrag und elektronische Lohnsteuerkarte
Der Kinderfreibetrag kann auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr vermerkt werden, weil die Lohnsteuerkarte durch das Verfahren ELStAM ersetzt wurde. Auf einem Ausdruck der sogenannten elektronischen Lohnsteuerkarte findet sich jedoch der Hinweis „0,5“ (für jedes Elternteil 50 Prozent des Kinderfreibetrages) oder „1,0“ (der ganze Freibetrag für ein Elternteil) zusammen mit der Zahl der Kinderfreibeträge. Welche Steuerklassen individuell günstig sind, lässt sich mit einem Gehaltsrechner (Einkommensteuer-Rechner, Steuerklassen-Rechner, Kinderfreibetrag-Rechner, Freibeträge-Rechner oder Ähnliches) feststellen. Beim Finanzamt kann ein Wechsel der Steuerklassen beantragt werden.
Gehaltsrechner berechnen Vorteile des Kinderfreibetrages
Rechner für Kindergeld, Kinderfreibeträge und Elterngeld sowie Gehaltsrechner gibt es im Internet zu finden. Mit einem Gehaltsrechner lässt sich leicht berechnen, welche Freibeträge für Lohnsteuer und Einkommensteuer gelten und wie hoch der Anspruch auf Elterngeld ist. Steuer-Rechner, Elterngeld-Rechner oder Gehaltsrechner benötigen nur wenige Daten: Meist reichen Steuerklasse, Gehalt und Familienverhältnisse, um eine optimale Ausnutzung der Kinderfreibeträge unter Berücksichtigung des Kindergeldes zu berechnen. Steuertipps zum Absetzen der Kinderfreibeträge, für Elterngeld und Ähnliches gibt es aber auch direkt beim Finanzamt. Wer gut informiert ist, kann vom Kinderfreibetrag, von Elterngeld und Kindergeld profitieren.