Steuer sparen

Splittingtabelle weiterhin gültig

17. April 2014

Splittingtabelle

Das als veraltet geltende Modell der Splittingtabelle zur vergünstigten Besteuerung von Ehepaaren war insbesondere vor der Bundestagswahl 2013 Mittelpunkt kontroverser Diskussionen. Trotz verschiedener Ansätze und Ideen zur Optimierung und Anpassung an die sich wandelnden gesellschaftlichen Gegebenheiten wurden bislang keinerlei Änderungen vorgenommen, so dass die Splittingtabelle nach wie vor ihre Gültigkeit hat.

Sinn und Funktionsweise der Splittingtabelle

Für Ehepaare und – seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.05.2013 – auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner eröffnet die Splittingtabelle einige Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Die Einkommen der beiden Partner werden demnach addiert, durch zwei geteilt und dann entsprechend der Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5 mit der Einkommenssteuer belegt. Mit dieser bereits seit 1958 geltenden Verfahrensweise wird die Steuerprogression effektiv abgebaut, so dass die Vorteile in einigen Fällen erheblich ausfallen. Kritisiert wurde aus Kreisen verschiedener Verbände, dass von der Splittingtabelle bevorzugt Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen oder Familien mit Alleinverdienern profitieren würden und demnach falsche, nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten gemäße Signale gesendet würden. So würde durch die Splittingtabelle die Erwerbstätigkeit von Frauen negativ beeinflusst, was einer ungerechten gesellschaftlichen Wirkung gleichkommt.

Politische Diskussionen bislang ohne Folgen

Im Mittelpunkt der Diskussionen um die Splittingtabelle standen zum einen die fehlenden steuerlichen Anreize für Familien und zum anderen das Abstellen auf von der Entwicklung überholte Lebensmodelle. So profitieren in erster Linie Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Einkommen, die das einstige Rollenmodell mit einer wenig oder gar nicht arbeitenden Ehefrau unterstützen. Aber auch die Pläne der CDU/CSU, die den Kinderfreibetrag sukzessive anheben wollen, um Familien steuerlich besser zu stellen, sind nicht unumstritten. Geringverdiener und Empfänger von Transferleistungen würden demnach benachteiligt werden. Da bislang aber alle Änderungsabsichten im Bezug auf die Splittingtabelle noch nicht konkret angegangen wurden, gilt die bisherige Form zunächst weiter.

Steuervorteile durch Nutzung der gemeinsamen Veranlagung

So können Paare, die nicht dauernd getrennt leben, grundsätzlich bei der steuerlichen Veranlagung entscheiden, ob sie diese gemeinsam oder getrennt vornehmen möchten. In vielen Fällen bringt die Nutzung der Splittingtabelle enorme Vorteile, da beide Partner so gestellt werden, als hätte jeder Einzelne die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt. Verdient also einer 60.000 Euro im Jahr und der andere 20.000 Euro, würde die getrennte Besteuerung eine höhere Steuerlast zur Folge haben, als wenn beide Partner für je 40.000 Euro Einkommenssteuer entrichten müssen. Die maximale Wirkung wird also erreicht, wenn einer der Partner mit dem Spitzensteuersatz belegt wird und der andere kaum oder keine Einkünfte erzielt. Durch die Halbierung des gemeinsamen Einkommens kann der Grenzsteuersatz erheblich niedriger ausfallen.

Prognosen für die Veränderung der Splittingtabelle

Die von den Parteien vertretenen Positionen zur Änderung der Regelungen im Bezug auf die geltende Splittingtabelle gehen weit auseinander. Während die CSU an den traditionellen Werten der Ehe und der Familie festhalten will, sieht die CDU Handlungsbedarf hinsichtlich der stärkeren Berücksichtigung von nichtehelichen Gemeinschaften mit Kindern. Bei der SPD hingegen steht die individuelle Besteuerung mit übertragbaren Grundfreibeträgen im Vordergrund, um vor allem das Betreuungsangebot in Kindergärten und Kindergrippen zu verbessern, was in groben Zügen auch von den Grünen gefordert wird. Es ist also davon auszugehen, dass es Änderungen bei der Splittingtabelle geben wird, allerdings sind konkrete Pläne oder Termine noch nicht absehbar. Einer der wichtigsten Beweggründe für die Verschiebung der geplanten Anhebung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags ist die noch nicht geklärte Frage der Finanzierung. Schon die unterschiedlichen Standpunkte der Regierungsparteien machen klar, dass es tiefgreifende und langwierige Diskussionen bis zur konkreten Umsetzung geben wird. Auch der Termin für eine solche Umsetzung ist angesichts der verschiedenen Ansichten und Ziele noch offen.

 

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