Abgeltungssteuer sparen – Was ist Abgeltungssteuer?
Verschiedenste Steuerarten belasten unseren Geldbeutel. Ab dem 01. Januar 2009 trat eine weitere Steuer in Kraft, die Abgeltungssteuer. Immer wieder hört man von Belastungen durch Abgeltungssteuer. Doch was genau ist die Abgeltungssteuer und wie kann man eventuell auch Abgeltungssteuer sparen?
Was ist Abgeltungssteuer?
Mit seiner Zustimmung 2008 hat der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 06. Juli 2007 seine Zustimmung gegeben. Damit wurde die Abgeltungssteuer ins Leben gerufen. Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf private Kapitalerträge erhoben werden soll. Erhoben wird diese Abgeltungssteuer pauschal mit 25 % auf alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen eines privaten Anlegers. Ebenfalls werden noch Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zu den 25 % Abgeltungssteuer hinzugezählt. Die eigentliche Besteuerung ist dadurch höher, somit auch der effektive Steuersatz. Dieser liegt somit zwischen 28 und 29 Prozent. Die Abgeltungssteuer wurde zum 01.01.2009 wirksam.
Wie kann ich Abgeltungssteuer sparen?
Frei von Abgeltungssteuer bleiben nur Einnahmen bis zu dem Sparerfreibetrag (801€ – Ledige / 1602€ Verheiratete). Eine Möglichkeit der Geldanlage um Abgeltungssteuer zu verhindern ist die Riesterrente. Eine weitere Anlageform um Abgeltungssteuer zu sparen oder zumindest zu verringern sind Fondpolicen. Im Zweifel sollte man hier einen Steuerberater seines Vertrauens aufsuchen oder einen kompetenten und zugelassenen Finanzberater zu Rate ziehen.
Abgeltungssteuer – Warum ?
Warum wurde die Abgeltungssteuer eigentlich geschaffen? Ziel der Bundesregierung ist, durch die Einführung der Abgeltungssteuer, die steuerliche Vereinheitlichung von Kapitalerträgen im Privatbereich. Die Abgeltungssteuer ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen durch die Einführung der Abgeltungssteuer den Standort Deutschland als Finanzzentrum durch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit attraktiver zu gestalten.
(Quelle: www.abgeltungssteuergesetz.de)