Steuern sparen in 2014 – warum nicht?
Die Sache mit den Steuern ist ein zweischneidiges Schwert. Wer viel Steuern zahlt, hat auch entsprechend gut verdient. Dennoch liegt es in der Natur der Sache, diese Abgaben auch im Jahr 2014 so gering wie möglich zu halten. Da der Gesetzgeber durchaus Möglichkeiten dazu einräumt, gibt es für die Steuerzahler keinen Grund, die Steuererklärung nicht so umfangreich wie möglich zu gestalten. Die Umsetzung basiert auf zwei Wegen: Zum einen sind es die Freibeträge und Pauschbeträge, die jedem Bürger zustehen, der Steuern zahlt. Zum anderen sind es gezielte Investitionen, die gerade Anleger in den Fokus ihrer Strategie stellen, die eine Senkung der Steuerlast ermöglichen.
Die häufigsten Standards, die geltend gemacht werden können
Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber bekanntermaßen den Weg zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Weg mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Das Finanzamt erkennt auch alle Kosten an, die im zurückliegenden Jahr mit einer beruflichen Weiterbildung in Zusammenhang standen. Sollten Sie Kosten für Arbeitskleidung in der Steuererklärung angeben, müssen Sie jedoch darauf achten, dass diese in speziellen Geschäften erworben wurde. Der Fiskus setzt hier sehr enge Grenzen. Etwas unschöner als die oben genannten Beispiele ist das Thema Scheidung. Während eine Eheschließung steuerlich nicht absetzbar ist, können die Kosten für eine Scheidung durchaus geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für die Aufwendungen für eine Bestattung.
Arbeitnehmer können jedoch schon vor der Steuererklärung von einer Steuersenkung profitieren. Dazu müssen lediglich die anfallenden Werbungskosten zu Jahresbeginn in die Steuerkarte eingetragen werden, um das laufende Nettoeinkommen zu erhöhen. Für das laufende Jahr 2014 ist dies bis zum 30. November möglich. Natürlich fallen dann die möglichen Rückerstattungen geringer aus.
Steuern und Immobilien
Das Finanzamt räumt im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen die Möglichkeit ein, Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro mit 20 Prozent, also 1.200 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend zu machen. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Arbeitsleistung und nicht auf die Materialkosten.
Während für die Erwerber eines klassischen Eigenheims zur Selbstnutzung keine steuerliche Förderung mehr besteht, können Erwerber einer Denkmalimmobilie nach wie vor Teile der Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Zehn Jahre lang können neun Prozent auf den Anteil des Kaufpreises, der auf die Sanierung entfällt, steuerlich geltend gemacht werden. Anleger, die in eine solche Immobilie zur Fremdvermietung investieren, können den gesamten Sanierungsanteil von der Steuer absetzen und damit zusätzlich sparen.
Sparen und Anlegen
Für Anleger gilt, dass sie natürlich den Freistellungsauftrag bei ihrer Bank stellen. Damit erhalten Alleinstehende die ersten 801 Euro, Verheiratete die ersten 1.602 Euro aus Kapitaleinkünften steuerfrei ausgezahlt. Liegt ihr persönlicher Steuersatz unter der Abgeltungssteuer von 25 Prozent, können Sie die Differenz im Rahmen der Steuererklärung geltend machen und sich die zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Im Rahmen der Altersvorsorge bietet der Fiskus Anlegern aber noch mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Zahlreiche Arbeitnehmer betrachten eine Riesterrente auf Investmentfondsbasis als nichts anderes als einen vom Fiskus geförderten Investmentsparplan. Die Basis- oder Rüruprente bietet ebenfalls ein beachtliches Potenzial, um Steuern zu sparen. Gerade Selbstständige können hier durch Einmalzahlungen am Jahresende, abhängig von ihrem Betriebsergebnis, noch deutliche Steuervorteile erzielen. Versicherungsnehmer können jedes Jahr neu entscheiden, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Voraussetzung ist, dass jeden Monat ein Mindestbeitrag entrichtet wird.
Die Optimierung der Steuern für 2014
Auch wenn zahlreiche Newsletter oder Fachportale mit vielen Tipps aufwarten, wie Sie in 2014 Steuern sparen können, ist es möglicherweise doch hilfreich, auch einen Steuerberater zu konsultieren. Dies trifft gerade dann zu, wenn die Steuern in 2013 in der subjektiven Wahrnehmung eigentlich zu hoch waren, obwohl Sie alle Tipps für die Steuererklärung berücksichtigt hatten. Vielleicht bietet etwa die Ausbildung der Kinder noch Ansätze, dem Fiskus weiteres Geld zu entlocken, oder die Vorsorgeaufwendungen wurden nicht optimal ausgeschöpft.