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Steuerklassenrechner

7. Oktober 2013

Steuerklassenrechner

Geld sparen durch Steuerwechsel – das können auch Sie, denn Wechseln ist ganz einfach. Durch die Steuerklasse werden Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen bestimmt. Wer die günstigste Steuerklasse wählt, hat mehr Euro netto vom Arbeitslohn durch weniger Abzüge – dies zeigt der Gehaltsrechner. Ein Rechner für die Lohnsteuer ist also eine große Hilfe für jeden Arbeitnehmer bei der Berechnung seiner Steuerlast.

Steuerklassen berechnen

Die sechs Steuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Steuerklasse für Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, als Verheiratete dauernd getrennt lebend oder verwitwet sind
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: Lohnsteuerklasse für Ehepaare mit Lohnsteuerklasse 5 beim anderen Lebenspartner
  • Steuerklasse 4: Steuerklassenkombination für Ehegatten mit vergleichbarer Höhe der Einzeleinkommen (optional: Faktorverfahren)
  • Steuerklasse 5: bei unterschiedlichen Steuerklassen (Ehepartner hat Steuerklasse 3)
  • Steuerklasse 6: bei Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern

Für Ehepaare gibt es drei Steuerklassenkombinationen für die Steuerklassenwahl: Steuerklassen 3/5, 5/3 oder 4/4. Für die Berechnung der optimalen Steuerklassenwahl sind nach der Heirat Unterschiede beim Bruttolohn entscheidend. Ein Steuerklassenrechner erleichtert diese Steuerklassenwahl, denn der Rechner zeigt, um welchen Betrag Ihre Lohnsteuer mit einem Steuerklassenwechsel sinkt.

Steuerklassenrechner berechnen die optimale Kombination

Ein Hilfsprogramm für die Steuer kann berechnen, wie viel Euro Arbeitnehmer durch einen Wechsel monatlich hinzugewinnen, denn weniger Abzüge bedeuten mehr Nettoeinkommen. Steuerklassenrechner benötigen Angaben zum Arbeitslohn und anderen Verhältnissen der Verheirateten (z.B. zusammen oder getrennt lebend), um die Lohnsteuer bei verschiedenen Steuerklassen berechnen zu können. Steuerklassenrechner berücksichtigen bei der Berechnung auch das Faktorverfahren für Eheleute in Steuerklasse 4. Die Rechner geben Steuertipps und zeigen, wie viel Euro netto vom Gehalt nach den Steuerabzügen übrig bleiben. Dieser Vergleich ist durchaus lohnend, denn nach Renten- und Krankenversicherung stellt die Lohnsteuer für Arbeitnehmer meist die größte finanzielle Belastung dar.

Steuerklassenrechner für Lohnersatzleistungen

Steuerklassenrechner bzw. Gehaltsrechner sind für verheiratete Arbeitnehmer bei der Berechnung besonders dann nützlich, wenn einem der beiden die Arbeitslosigkeit droht oder Nachwuchs erwartet wird. Die Berechnung der Ersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld, orientiert sich am Nettogehalt, das von Steuerklassen abhängt. Auch bei der Berechnung dieser Leistungen helfen Steuerklassenrechner.

Rechner für die Steuer beim Familienzuwachs

Paare, die planen Kinder zu bekommen, berechnen mit einem Steuerklassenrechner, welche Steuerklasse sich in puncto Lohnsteuer rentiert. Kluge Rechner berücksichtigen bei der Steuerkassenwahl, welcher Ehepartner Elterngeld in Anspruch nimmt, dessen Höhe von der Lohnsteuer abhängt. Ein höherer Nettolohn durch geringere Steuerlast aufgrund besserer Kombination ist auch der entscheidende Faktor bei der Berechnung von Leistungen für Arbeitslose.

2013: ELStAM statt Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wurde 2013 durch ELStAM ersetzt. ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) ist die elektronische Lohnsteuerkarte – mit ihr werden Daten wie die Steuerklasse oder der Faktor bei Steuerklasse 4 erfasst. Arbeitgeber können seit 2013 Daten zur Steuer per Rechner beim Finanzamt abrufen. Die alte Lohnsteuerkarte hat seit 2013 ausgedient.

Für kluge Rechner: Faktorverfahren bei Steuerklasse 4

Das Faktorverfahren ist möglich, wenn beide Ehegatten Lohnsteuerklasse 4 wählen. Der Faktor verwirklicht den Entlastungsbetrag des Splittings schon beim monatlichen Nettoeinkommen, wie der Gehaltsrechner zeigt. Mit dem Steuerklassenrechner kann man das Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination 4/4 berechnen – dabei fließt selbstverständlich auch der Faktor in die Berechnung ein. In Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren müssen beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Bei verschiedenen Steuerklassen (Steuerklasse 3 und 5) sind beide Ehegatten zur Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet.

Steuertipps: Steuerklassenwahl nach Heirat

Der Rechner ermittelt die günstigste Steuerklasse mit dem geringsten Lohnsteuerabzug vom Einkommen für beide Ehepartner. Nach der Heirat können Ehepartner zwischen den Steuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 wählen. Welche Steuerklassenkombination jeweils die günstigste ist, lässt sich bequem mit einem Steuerklassenrechner bzw. Gehaltsrechner ermitteln. Der Rechner nimmt das Jahresbruttogehalt als Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer.

Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5

Bei einer Heirat werden automatisch beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft. Einer der häufigsten Steuertipps lautet aber, die Steuerklassen 3/5 für verheiratete Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Arbeitslöhnen zu nutzen. Der Ehepartner mit dem höheren Gehalt wählt die Steuerklasse 3. Damit wird der Lohnsteuerabzug geringer – das bedeutet eine niedrigere Steuer für den besserverdienenden Ehepartner. Von dieser Entlastung eines Arbeitnehmers profitieren aber beide Ehepartner; dies verdeutlichen Gehaltsrechner. Der Rechner zeigt, dass sich ein Steuerklassenwechsel netto rentiert.

Steuerklassenrechner für die richtige Kombination

Der Steuerklassenrechner bzw. Gehaltsrechner hilft, die günstigste Steuerklassenkombination zu berechnen: So können Verheiratete Geld sparen und auch im Falle von Arbeitslosigkeit einige Euro dazugewinnen. Letzteres resultiert daraus, dass für die Höhe des Arbeitslosengelds das Arbeitseinkommen netto nach Abzug der Steuer zählt. Durch die optimale Wahl der Steuerklasse profitieren also stets beide Ehepartner.

Gehaltsrechner statt Steuertipps vom Steuerberater?

Ein Rechner für die Steuer kann durchaus so manche Steuertipps vom Steuerberater ersetzen. Fachliche Beratung zur Wahl der Steuerklasse bei schwierigen Einkommensverhältnissen ist jedoch ratsam, wenn es in der Einkommensteuererklärung um das Absetzen einer Krankenversicherung, das Absetzen der Kosten für die Haushaltsführung, die Höhe der Werbungskosten oder einen Firmenwagen geht, denn Steuerformulare sind häufig schwer verständlich.

Das Verfahren: Wechsel der Steuerklasse

Ein Wechseln der Steuerklasse ist einfach: Beim für Lohnsteuer zuständigen Finanzamt stellen Sie einen Antrag auf Abänderung der Steuerklasse. Sie können die Steuerklasse auch mehrmals wechseln.

Steuerklassenwahl für Ehepaare

Der Steuerklassenrechner erleichtert eine optimale Wahl der Steuerklassen für Ehegatten. Die Berechnung durch den Steuerklassenrechner zeigt die beste Kombination mit der geringsten Lohnsteuer aufs Einkommen. Im Allgemeinen gelten bei der Steuerklassenwahl diese Steuertipps:

  • Steuerklasse 4 für sie und ihn gilt als optimale Kombination, wenn der Arbeitslohn bzw. das Einkommen beider Ehegatten vergleichbar ist.
  • Eine Änderung der Steuerklasse ist vorteilhaft für Arbeitnehmer, wenn es bei drohender Arbeitslosigkeit auf jeden Euro ankommt.
  • Ein Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten ist durch eine einfache Erklärung beim Finanzamt möglich.
 

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