Steuer sparen

Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungsumsätze. Folgt jetzt die Einführung einer Bettensteuer in deutschen Hotels?

8. Juni 2010

Mit der Verabschiedung des so genannten Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat im November 2009 gilt seit Jahresbeginn für alle Hoteliers der gemäßigte Steuersatz von 7 % für alle Übernachtungsumsätze, sofern diese im Einzelfall eine Aufenthalts- und Verweildauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von ursprünglich 19 % auf nunmehr 7 % ist Teil des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Regierung und trat zum 1.1.2010 in Kraft. Diese Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für Übernachtungen, und schließt andere Umsätze wie beispielsweise Bewirtungskosten aus.

Ziel dieser Steuerermäßigung und Dauersubvention ist die Entlastung des Hotelgewerbes im Allgemeinen, sowie eine explizite Unterstützung grenznaher Hotels hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit ausländischen Beherbergungsbetrieben.

Eine im Anschluss an die Änderung gestellte Pflicht zur Weitergabe des ermäßigten Steuersatzes an die Hotelgäste wurde hier jedoch nicht gestellt.

Opposition und auch die Verbraucherschützer mahnen diese Vorgehensweise allerdings deutlich an. Laut den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgt hier eine „Subvention auf dem Rücken der Steuerzahler“. Wie Umfragen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) zeigen, konnte von einer Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an die Hotelgäste kaum oder gar nicht gesprochen werden. Lediglich 1/5 der Einsparungen wurde seit der Änderung an die Verbraucher weitergegeben.


Ebenfalls als bedenklich gelten die fehlenden Gegenfinanzierungen und die damit einhergehenden Einnahmeverluste für den Staat von bis zu einer Milliarde Euro. Zu tragen haben diese finanzielle Last die Kommunen.

Von der Grundidee eines ermäßigten Steuersatzes ist –neben vielen anderen Bereichen- auch im Hotelgewerbe kaum mehr viel erkennbar. Hier gilt das Continentalfrühstück nun als Luxus (mit 19% voll zu versteuern), während die Zimmerbelegung der Suiten zum ermäßigten Satz (7%) erfolgt.

Auch für Unternehmer und Geschäftsreisende ändert sich nicht viel. Für sie sind weiterhin Nettopreise als Bemessungsgrundlage maßgeblich.

Doch die Städte und Kommunen schlagen zurück. Ähnlich wie es die Stadt Weimar seit dem Jahre 2005 praktiziert, planen viele Städte jetzt die Einführung einer so genannten Kulturförderabgabe, umgangssprachlich auch Bettensteuer genannt. Hiermit soll den Defiziten aus der Neugestaltung im Umsatzsteuergesetz entgegen gewirkt werden.

Glücklich schätzen kann sich hier allerdings wohl nur, wer über ein ebenso großes Kulturerbe wie die Stadt Weimar verfügt. Denn ohne dieses ist die Durchsetzung der Kulturförderabgabe ein schwieriges Unterfangen. Unzählige Satzungsentwürfe liegen derzeit bereits zur Bearbeitung bei den städtischen Rechtsämtern vor. Die meisten Städte möchten die, aufgrund der ermäßigten Steuersätze im Hotelgewerbe, entstanden Löcher stopfen und verweisen hier gerne auf hohe Besucherzahlen und Bettenbelegungen aufgrund ihrer Kulturdenkmäler und Sehenswürdigkeiten.

Bei der Ausarbeitung der Satzung ist zu prüfen, ob eine Kulturförderabgabe, wie sie in Weimar Gültigkeit hat, gerechtfertigt ist. Grundsätzlich besteht hier zwar ein garantiertes Recht auf die Erhebung einer Aufwandsteuer, zustimmen muss jedoch auch die Landesregierung.

In der Regel soll sich die Kulturförderabgabe auf fünf Prozent der Belegungsumsätze belaufen. Die Freude über die Mehrwertsteuersenkung ist deshalb zwischenzeitlich so manch einem Hotelier schon wieder vergangen. Viele rechnen hier mit einem Abwandern der Gäste in andere Städte und ins nahe Umland, wo noch keine Kulturförderabgabe erhoben wird. Und dies, obwohl sich viele Hoteliers scheuen, die zusätzlichen Kosten auf die Übernachtungspreise aufzuschlagen – nicht bei den Kultur-Touristen, und erst recht nicht bei Geschäftsreisenden!

 

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