Steuer sparen

Das Spendenrecht – aktuelle Hinweise und Tipps

14. September 2012

Spenden von der Steuer absetzenDie meisten Bürger und Steuerzahler sollten wissen, dass sie Spenden grundsätzlich auch in der jährlich anfallenden Lohnsteuererklärung angeben können. So manch einer ist diesbezüglich vielleicht auch schon auf den Begriff steuerbegünstigte Zuwendungen gestoßen, konnte diesen Begriff jedoch nicht richtig einordnen. Hiermit sind Spenden gemeint, die sich steuerlich positiv auswirken können, sprich Steuern sparen und dem Steuerzahler so zu mehr Geld im Portemonnaie verhelfen.

Wie das Absetzen dieser Zuwendungen aber durchgeführt wird und worauf man dabei achten muss, soll hier nachfolgend erklärt werden.

Steuer sparen – Richtig spenden und kein Geld verschenken

Grundsätzlich erleichtern die neuen Satzungen das Spenden beträchtlich. Trotzdem ist viel Vorausschau gefragt, beispielsweise auch dann, wenn höhere Geldbeträge oder andere Formen von Zuschüssen gewünscht und zu erwarten sind. Spenden von Sachgegenständen, wie z. B. diverse Gerätschaften oder Kleidung werden mit ihrem aktuellen Wert, inklusive Umsatzsteuer, auf den Spendenbetrag einkalkuliert. Falls die jeweiligen Sachspenden jedoch aus einem Geschäftsvermögen kommen, so sind diese selbstverständlich auch steuerpflichtig- betont Rechtsanwalt Dr. M. Peter Uhl, BVBC-Berater für Spendenrecht.

Wer das Ziel hat, zu verschenken oder in größerem Ausmaß zu spenden, dem sei angeraten, sich am besten bereits im Vorfeld eingehend über die rechtlichen und steuerlichen Folgen beraten zu lassen. Mit einem vorausschauenden Vorgehen ist gewährleistet, dass Wohltäter hier oftmals noch mehr Gutes tun, sagt auch der BVBC-Spezialist.
Das neue Spendenrecht erleichtert den Spendern die Entscheidung, öffentliche Verbunde, Stellen und andere Stiftungen zu fördern. Vorausschauendes Vorgehen zahlt sich daher stets für alle Teilnehmer aus.

Hier finden Sie die richtigen Fragen und klare Antworten zum Spendenrecht:

  • Wann dürfen die Mitgliedsbeiträge von Steuer abgeschrieben werden?

Nach den aktuellen Regelungen des Spendenrechts kann hauptsächlich jeder Verein, der als uneigennützig anerkannt ist, Spenden erhalten und darüber steuerkräftige Zuwendungsgenehmigung ausstellen. Wenn es allerdings um die Mitgliedsbeiträge geht, so sieht dies bisschen anders aus, denn damit diese als spezielle Ausgaben angenommen werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Dabei beinhaltet das Spendenrecht grundsätzlich sehr genaue Informationen darüber, welche Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich berücksichtigungsfähig gemacht werden dürfen. So können die Mitgliedsbeiträge beispielsweise dann nicht abgerechnet werden, wenn diese Instanz den Sport, die Wohnortpflege und Wohnortkunde sowie andere kulturelle Tätigkeiten, die wesentlich den Freizeitaktivitäten dienen, unterstützt.

Darüber hinaus können Mitgliedsbeiträge zu Instanzen, die der Unterstützung der Tierzucht, der Gewächszucht, der Gärtnerei, den traditionellen Gebräuchen wie Karneval, der Armeeangehörigen- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunks, des Modellflugs und des Tiersports dienen, nicht abgesetzt werden.

  • Ist eine steuerbegünstigte Unterstützung von Stellen wie Theatern, Museen oder Kindertageseinrichtungen möglich?

Gesellschaftlich rechtliche Institutionen mit uneigennützigen Aufgaben, wie Theater und Museen sowie kommunale Kindertageseinrichtungen, gelten als uneigennützig. Das Spendenrecht besagt daher hier: Spenden an solche Institutionen dürfen grundsätzlich auch von Steuer abgesetzt werden.

Haben die Stellen Fördervereine und haben diese Vereine ein Reglement, können auch die Spenden (nach dem Spendenrecht) an die unterstützenden Vereine von der Steuer abgerechnet werden. Die Spenden an Theater, Museen und Kindertageseinrichtungen in außerdienstlicher Trägerschaft sind ebenfalls dann von der Steuer abzuschreiben, wenn die Institutionen in außerdienstlicher Trägerschaft eine Satzung haben.

Wie sollen Spenden ordnungsgemäß belegt werden?

Damit Spenden und ebenso Mitgliedsbeiträge berücksichtigungsfähig gemacht werden können, ist grundsätzlich immer eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung des Beschenkten notwendig.

Das Spendenrecht regelt, dass bei Spenden und Zuwendungen bis zu 200 Euro, ein Buchungsnachweis der Bank, zum Beispiel in Form eines Kontoauszuges oder ein Beleg über Bareinzahlung, als Bestätigung genügt. Wenn aber die Spenden diese 200-Euro-Grenze übersteigen, muss der Beschenkte dies in Form eines schriftlichen Nachweises bestätigen, der dem amtlichen Formblatt entspricht.

Steuer sparen – In welchem Ausmaß dürfen Spenden von der Steuer abgerechnet werden?

Verschenkt ein Steuerzahler an einen Verband, der besonders förderungswürdige uneigennützige Aufgaben unterstützt, so können seine Spenden, nach dem Paragraph 3.1 des Spendenrechts bis zu einer Höhe von 20 Prozent des gesamten Einkommens als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Sind die Spenden höher als 20 Prozent der gesamten Einkünfte, so können die Spenden auf die nächsten Jahre weiter getragen werden. Hierfür wurde im Spendenrecht keine zeitliche Begrenzung angegeben. Darüber hinaus dürfen zu der Höchstgrenze von 20 Prozent Spenden in den Kapitalstock von steuerbegünstigten Schenkungen steuerberücksichtigungsfähig geleistet werden. Für solche Spenden kann eine Million Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren als das Maximum anerkannt werden.

 

 

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