Kindergeld

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

30. Juli 2010

In diesem Jahr wurden zahlreiche Steuergesetzte verändert, neu gestaltet, aber auch verworfen. Ziel des Gesetzgebers war und ist es unter anderem eine Erleichterung für den Steuerzahler zu schaffen. Mit den Änderungen im Kindergeld 2010 und der Erhöhung des Kinderfreibetrages sollen vor allem Familien positiv davon profitieren. Doch welche Form bringt die höhere Vergünstigung? In der Regel wird dafür vom Finanzamt eine Günstigerprüfung am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung durchgeführt, doch es ist immer empfehlenswert sich vorab darüber zu informieren.

Grundsätzlich dienen sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag der steuerlichen Freistellung, um das Existenzminimum des Kindes zu gewährleisten und das wird mit den beiden staatlichen zugesprochenen Arten gewährt. Zunächst jedoch haben Steuerzahler immer einen Anspruch auf das Kindergeld, sofern noch keine Prüfung durch das Finanzamt erfolgt ist. Das bedeutet auch, dass Eltern die Änderungen im Kindergeld 2010 nutzen können. Denn im diesem Jahr wurde der Zuschuss um 20,00 Euro erhöht. So bekommt seit Januar 2010 das erste und zweite Kind 184,00 Euro, für das dritte Kind gibt es 190,00 Euro und für jedes weitere Kind 215,00 Euro. Das Kindergeld wird für Kinder unter 18 Jahren ausgezahlt, aber auch wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Dann wird der staatliche Zuschuss bis zum 25. Lebensjahr bewilligt. Wenn das Kind keinen Arbeitsplatz besitzt bekommt es das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zugesprochen. Allerdings nur dann, wenn das jährliche Einkommen des Kindes nicht den Betrag von 8.004 Euro übersteigt.

Vor allem für Eltern mit gutem Verdienst profitieren weniger von den Änderungen im Kindergeld 2010 sondern vielmehr vom Kinderfreibetrag, welcher aus dem Existenzminimum des Kindes berechnet wird und seit diesem Jahr je Elternteil 2.184 Euro beziehungsweise 4.368 Euro beträgt. Vorteil ist, dass der Freibetrag beiden Eltern zugesprochen wird und zur Hälfte zusteht. Anders ist es beim Kindergeld. Denn dabei wird nur einem Elternteil der staatliche Zuschuss zugesprochen. Daran hat sich auch mit den Änderungen im Kindergeld 2010 nichts geändert. Ob nun der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld sich für Eltern wirtschaftlich lohnen, wird – wie bereits oben erwähnt – zunächst durch eine Günstigerprüfung des Finanzamt ermittelt.

Allerdings gibt es Steuervergünstigungen, welche sowohl mit den Änderungen im Kindergeld 2010 wie auch mit dem Kindergeldfreibetrag genutzt werden können. Darunter die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgeldes. So können Eltern 30 Prozent der Zahlungen an eine Privatschule als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag von 5.000 Euro. Aber kostet die Schule beispielsweise 16.000 Euro jährlich, kann davon 30 %, in dem Fall 4.800 Euro, abgesetzt werden.

Ein steuerlicher Vorteil, der nur dann zum Einsatz kommt, wenn es sich als günstiger als das Kindergeld erweist ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung. Das heißt, dass Steuerzahler bei Inanspruchnahme der Vergünstigung, nicht die Änderungen im Kindergeld 2010 nutzen kann. Dafür aber den Kinderfreibetrag. Hierbei beläuft sich der Freibetrag im Jahr 2010 auf 1.320 Euro und dient zur Abdeckung von Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten des Kindes.

Auch für Alleinerziehende gibt es eine steuerliche Vergünstigung, welche sowohl mit dem Kinderfreibetrag wie auch mit dem Kindergeld genutzt werden können. Der so genannte Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro kann jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Des weiteren wird der Freibetrag bereits in der Steuerklasse integriert. Voraussetzung dafür ist, dass Alleinerzeihende mindestens mit einem Kind zusammen leben und der Elternteil den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld erhält.
Eine weitere steuerliche Begünstigung ist der Freibetrag für Sonderausgaben, welche Kinder zwischen 18 und 27 Jahren zusteht, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden und dadurch anderweitig untergebracht sind. Dabei kann dann ein Freibetrag von 924 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Ob nun die Änderungen im Kindergeld 2010 genutzt werden oder der Kinderfreibetrag – mit beiden Formen der Vergünstigungen entsteht eine finanzielle Entlastung. Darüber hinaus stehen zahlreiche Freibeträge Eltern zur Verfügung, die sowohl mit Kinderfreibetrag wie auch mit dem Kindergeld genutzt werden können.

 

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