Steuer sparen

Immobilien: Wie können Renovierungskosten abgesetzt werden?

21. Dezember 2010

Von staatlicher Seite aus wird der Vermieter einer Immobilie steuerlich belohnt. Aber das ist noch lange nicht alles, was es an Vorzügen durch Renovierungsmaßnahmen gibt. Auch der Wert der Immobilie steigt, wenn das Gebäude umfangreich gepflegt und instand gehalten ist.
Darüber hinaus gelten besonders die fremdfinanzierten Immobilien als gute Investition, denn diese erfahren zum einen eine umfassende steuerliche Berücksichtigung und dienen zum anderen als eine attraktive Möglichkeit, die private Altersvorsorge zu sichern.

Renovierung steigert den Wert der Immobilie

Schaut man sich alle steuerbegünstigten Kapitalanlagen einmal genauer an, so ist erkennbar, dass sich die Immobilieninvestitionen bezogen auf steuerrelevante Verluste, lediglich in einem buchmäßigen Verlust darstellen. Ein tatsächlicher Verlust ist hier meist nicht erkennbar, im Gegenteil: Jede Renovierung steigert zusätzlich den Wert einer Immobilie. Werden die Häuser oder Eigentumswohnungen gut gepflegt, so kann hier nicht nur der Wert erhalten, sondern auch erheblich gesteigert werden.
Trotz allem darf man natürlich auch die Erwerbskosten der Immobilie als steuermindernd geltend machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Kauf von Grundstücken hier keine Berücksichtigung findet, entsprechend also gut kalkuliert werden muss.

Abschreibung bei Altbausanierung

Wie sich eine Immobilie steuermindernd auswirken kann, hängt zum großen Teil auch von der jeweiligen Abschreibungsmethode ab, denn je zügiger die Immobilie abgeschrieben werden kann, desto größer ist der zu erzielende Steuervorteil in der Regel. Ein ganz besonderes Augenmerk sollte diesbezüglich auf den Bereich Altbausanierung gelegt werden, denn hier können viele Steuervorteile genutzt werden.

Modernisierungsmaßnahmen

Ist eine Immobilie länger als drei Jahre im eigenen Besitz, so kann hier die sogenannte Erhaltungsaufwendung geltend gemacht werden. Abzüge für Erhaltungsaufwendungen können hier sofort und in ihrer gesamten Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Im besten Fall belaufen sich diese auf eine Höhe von bis zu der Hälfte der gesamten Renovierungskosten.

Erhaltungsaufwendungen steuerlich absetzen

Wer einen Steuerabzug durch den Einsatz von Erhaltungsaufwendungen durchsetzen möchte, der muss zunächst natürlich wissen, welche baulichen Maßnahmen als diesbezüglicher Aufwand anzusetzen sind. Im Einzelnen kann man jedoch sagen, dass es hier vor allem um die Modernisierung des Gebäudes geht, welche die Erneuerung von bereits vorhandener Bauteile, wie beispielsweise das Dach, die Fenster, die Heizung sowie alle Sanitär- und Elektroinstallationen, umfasst. Alle hier anfallenden Kosten sind bereits im selben Jahr steuerlich abzugsfähig – und zwar in voller Höhe! Sie gelten als sogenannte Werbungskosten und erfordern ihren Eintrag bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Erwähnenswert ist hier bei noch, dass der Steuerabzug hier nicht nur für den Austausch defekter Teile gewährt wird. Auch eine Generalüberholung mit dem Ziel beispielsweise erneuerbare Energien einzusetzen, führt zu einer Abzugsfähigkeit der anfallenden Modernisierungs- und Sanierungskosten.

Fazit:

Wer den Kauf einer Immobilie ins Auge fasst, dem ist angeraten, bei der Planung auch den Altbau in Erwägung zu ziehen. Die steuerlichen Vorteile können hier erheblich sein, sodass ein Großteil der Sanierungs- und Renovierungskosten durch den Steuerabzug wieder hereingeholt werden kann.
Aber auch, wer sich für einen Neubau entscheidet, geht nicht leer aus. Auch hier gibt es steuermindernde Maßnahmen, die sich beispielsweise beim Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbare Energien ergeben. Zusätzlich zum Steuerabzug finden diese baulichen Veränderungen hier auch immer die Möglichkeit von staatlicher Seite aus gefördert zu werden.

 

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