Steuer sparen

Steuern sparen bei Immobilien

22. Juni 2010

Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 fällt eine der größten Subventionen für Immobilienbesitzer weg. Doch es ist weiterhin möglich mit der eigenen Immobilie in Sachen Steuern zu sparen.

Steuern sparen mit vermieteten Immobilien

Vor allem wenn das Eigenheim nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, besteht hohes Einsparpotenzial. Denn dann ist es möglich den Kaufpreis für das eigene, jedoch nicht selbst genutzte Gebäude steuerlich geltend zu machen. Vor allem für Personen mit einem hohen Steuersatz ist die Abschreibung des Kaufpreises lohnenswert, da sich dadurch dieser mindern lässt. Der Nebeneffekt ist hierbei natürlich auch die Altersvorsorge, die mit einer Immobilie aufgebaut werden kann. Allerdings gilt die Abschreibung nicht für das Grundstück, sondern lediglich für das Gebäude selbst. Bei der Berechnung legt das Finanzamt eine Steuerverringerung pauschal fest. So geht das Finanzamt zunächst von einem Gebäude, dass nach 1925 erbaut wurde aus und legt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren fest. Daraus ergibt sich dann ein Grundstückspreis von rund 150.000 Euro, der wiederum mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren dividiert wird und daraus ergibt sich dann eine Steuerersparnis von 3.000 Euro in Jahr. Hinzu kommt dann der 40 Prozent Steuersatz und am Ende ist das Ergebnis eine Steuerersparnis von 1.200 Euro. Allerdings sollten sich zukünftige Immobilienbesitzer, die vermieten möchten, zuerst einmal berechnen, ob es sich steuerlich lohnt, eine Gebäude alleine aufgrund der Steuerersparnis zu erwerben, da es erst ab einem gewissen hohen Steuersatz rentabel ist eine Immobilie alleine wegen der Steuerabschreibung
zu kaufen.

Steuern sparen mit denkmalgeschützten Objekten

Denkmalgeschützte Gebäude gelten inzwischen als besonders attraktiv wenn es sich um die Steuerersparnis dreht. Denn mit der Abschaffung der Eigenheimzulage und der Minderung bei steuerlichen Absetzungen für vermietete Objekte, drängen sich denkmalgeschützte Immobilien immer mehr in den Vordergrund. Denn selbst wenn das Gebäude selbst genutzt wird, kann über einen Zeitraum von zehn Jahren neun Prozent der Modernisierungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nachweisbare Kosten wie bauliche Maßnahmen, die zum Erhalt des Gebäudes gehören und moderne Heizanlagen werden vom Finanzamt angerechnet. Bei Kapitalanlegern sind es sogar 100 Prozent der Kosten, die über einen Zeitraum von 12 Jahren angerechnet werden. So kann in den ersten acht Jahren neun Prozent und in den restlichen vier Jahren sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Dazu verlangt das Finanzamt eine gültige Bescheinigung des Denkmalschutzes.

Steuern sparen bei Ferienimmobilien

Am höchsten ist die Steuerersparnis, wenn das Ferienobjekt komplett vermietet wird. Dann werden Abschreibungen, Reparaturen und laufende Kosten vom Finanzamt steuerlich anerkannt. Allerdings muss ein so genannter Verwaltervertrag vorliegen, der ausschließt, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Eine Vereinbarung mit einem Reiseanbieter oder der Fremdenverkehrsverwaltung, die schriftlich erfolgt ist, reicht dem Finanzamt ebenso als Bescheinigung aus.
Doch wenn die Immobilie selbst genutzt wird, dann wird es komplizierter, vor allem mit dem Nachweis, der das Finanzamt verlangt. So müssen Personen, die das Ferienobjekt zum Teil selbst nutzen möchten, eine positive Prognoseerrechnung erstellen und vorlegen. Das dient dazu, dass belegt, dass die Immobilie nicht nur für die Steuerabschreibung verwendet wird, sondern auch Mietüberschüsse erzielt. Bislang gilt die Zeit in der die Ferienimmobilie leer steht als private Nutzung. Jedoch mit einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist es nun für Besitzer von Feriendomizilen möglich, eine pauschale Zuteilung von 50 Prozent geltend zu machen. Wenn dann der Vermieter sogar die Selbstnutzung per Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit festsetzt, dann kann sogar die komplette Vermietung angerechnet werden.

Steuern sparen innerhalb des eigenen Haushaltes

Auch wenn die Immobilie selbst nicht steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn man als Eigentümer in dem jeweiligen Objekt wohnt, so gibt es trotz dessen Möglichkeiten Steuern zu sparen. Denn Kosten für Handwerker oder eine Haushaltshilfe auf Minijob Basis können bis zu zwanzig Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Haushaltshilfe sind der steuerlich geltende Betrag auf 510 Euro jährlich festgesetzt. Aber auch Dienstleistungen von Handwerkern sind auf 1.200 Euro jährlich begrenzt. Außerdem sind nur die Arbeitsleistungen und nicht die Materialkosten anzurechnen, die mit einer Quittung oder Vergleichbaren dem Finanzamt belegt werden müssen.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es auch die Möglichkeit die Kosten für die Treppenhausreinigung anteilig anzurechnen, allerdings müssen die einzelnen Positionen dafür exakt aufgeschlüsselt sein.

 

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