Steuer sparen

Steuerspartipps Immobilien – für Mieter und Vermieter

23. Januar 2012

Renovierung steuerlich absetzenImmobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle Möglichkeiten zu nutzen, um Steuern zu sparen. Aber nicht nur als Eigentürmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen Steuern zu sparen.

Renovierungskosten sind oft steuerlich absetzbar

Eines ist bekannt: Renovierungskosten sind häufig steuerlich absetzbar. Falls ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren…

lässt, bekommt er vom Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 % auf die Handwerkerkosten. Doch Vorsicht: Nicht die gesamte Rechnung ist verrechnungsfähig! Die Materialkosten sind ausgeschlossen, denn es geht nur um die steuerlichen Zahlungen für die Arbeitsleistung. Deshalb haben auch diejenigen einen Nachteil, die die nötigen Renovierungsarbeiten selbst übernehmen, denn alle Materialkosten bleiben unberücksichtigt. Der Höchstbetrag, der für Renovierungskosten angesetzt werden darf, liegt derzeit bei 1.200 Euro im Jahr.

Schuldzinsen von der Steuer absetzen

Ein Gebäude, das sowohl selbst genutzt, als auch in Teilen vermietet wird, wird meist aus Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die Schuldzinsen des Darlehens sind zwar absetzbar als Werbungskosten und werden der Mieteinnahme gegengerechnet, aber hier ist nur der Teil des Darlehens anzurechnen, der auf den vermieteten Teil des Objektes entfällt. Das ist nicht immer einfach, meist erfolgt die Aufrechnung und Teilung aufgrund der Quadratmeter Wohnraum. Geschickt Steuern sparen kann man hier, wenn man von Anfang an getrennte Konten führt, und so nachweisen kann, dass das Eigenkapital in den eigengenutzten Teil geflossen ist, und der finanzierte Teil, also das Darlehen, komplett für den vermieteten Teil benutzt wurde. Dann sind die Schulden komplett den Kosten zuzurechnen.

Auch Maklergebühren lassen sich in Teilen von der Steuer absetzen

Auch Maklergebühren sind teilweise absetzbar. Sie sind Teil der Anschaffungskosten und damit nicht wie sonstige Kosten sofort abzugsfähig. Der Makler kann seine Leistungen aufrechnen in reine Maklergebühren und in Gebühren für eine Finanzberatung. Der Teil, der zu der Geldbeschaffung gehört, ist dann sofort in voller Höhe bei den Werbungskosten zu berücksichtigen.

Steuern sparen mit der denkmalgeschützten Immobilie

Etwas anders sieht das alles aus, wenn es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie handelt. Die wesentlich höheren Aufwendungen, die sich durch den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben, werden steuerlich berücksichtigt. Eine denkmalgeschützte Immobilie verschafft dem Investor die Möglichkeit, über die Denkmalschutz-AfA bis zu 80 % der Investition steuerlich geltend zu machen. Abschreibungen dürfen hier über 12 Jahre erfolgen. (Bei Eigennutzung immerhin 10 Jahre)
Aber ob denkmalgeschützt oder nicht – eine Immobilie zu kaufen um nicht selbst darin zu wohnen, sondern diese zu vermieten, ist ein interessantes Projekt – auch steuerlich gesehen. Eine solche Investition zahlt sich bei der Steuererklärung in barer Münze aus. Von der Steuer kann immerhin der Kaufpreis für das Gebäude abgesetzt werden, wenn auch nicht jener für das Grundstück. Auch die laufenden Kosten für das Objekt können geltend gemacht werden. Die steuerlich relevanten Vorteile durch die vermietete Immobilie kommen explizit vor allem durch die Abschreibung des Kaufpreises zustande.

Immobilien sind meist sichere Kapitalanlagen

Des Weiteren ist ein Immobilienkauf stets eine gute Möglichkeit, das vorhandene Kapital sicher unterzubringen. Denn so entgeht der Käufer dem Risiko von Börsencrashs oder anderen nicht beeinflussbaren Schwankungen, sondern kann stattdessen genau einschätzen, wo das Geld investiert wurde, und wofür. Lukrative Zusatzrenditen bringt auch hier die Wahl einer Denkmalschutzimmobilie. Durch die langfristige Vermietbarkeit hat man hier im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen ein sehr geringes Risiko und eine hohe Rendite. Das unterscheidet die Anschaffung von Immobilien zur Vermietung von vielen anderen Anlagemöglichkeiten. Während eine Immobilie allerdings nur als Steuersparmodell infrage kommt, wenn sie vermietet wird, gibt es hier als Ausnahme die Denkmalimmobilie, die diese Vorteile in der Regel auch bei der Eigennutzung bietet.

 

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