Wer seinen Dienstwagen überwiegend beruflich nutzt, kann durch das Führen eines Fahrtenbuches jährlich viele Hundert Euro Steuern sparen. Elektronische Fahrtenbücher sind die bequemste Lösung, um dieses Einsparpotenzial voll auszunutzen. Mit dem CL 1010 Time bringt BURY nun eine leistungsstarke Fahrtenbuchlösung auf den Markt, die sowohl besonders komfortabel zu bedienen ist, als auch die strengen Anforderungen der deutschen Finanzämter erfüllt. Und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.
Robert
Der Kauf der Steuer-CD beschert Steuerflüchtlingen ein Schlupfloch
Viele mutmaßliche Steuerhinterzieher versuchen angesichts der aktuell kursierenden Steuer-CD, sich mit einer Selbstanzeige zu retten. Ein Weg, der versperrt ist, klingeln erst einmal die Fahnder. „Es können aber auch diejenigen, die eine rechtzeitige Selbstanzeige – aus welchen Gründen auch immer – versäumt haben, ihren Kopf aus der Schlinge ziehen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl von der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle. „Da die Daten der CD offensichtlich nicht legal gewonnen wurden, müssen die Gerichte verbieten, sie für die Strafverfolgung einzusetzen.“
Neues Musterverfahren – Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Erststudium
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster. Hier soll die Frage geklärt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind (FG Münster Az.: 11 K 4489/09 F).
Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wollte die Kosten allerdings nur als Sonderausgaben berücksichtigen. Diese sind auf maximal 4.000 Euro im Jahr begrenzt und können auch nur die Steuerlast im Jahr ihrer Entstehung mindern. Während des Studiums hatte die Klägerin jedoch nur geringere Einnahmen erzielt, so dass der Sonderausgabenabzug wirkungslos blieb.
Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt Tipps zum Frühjahrsputz in der Haushaltskasse
Der alljährliche Frühjahrsputz ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Sie nehmen auch in diesem Jahr den Frühlingsanfang am 21. März zum Anlass, um die Wohnung, das Haus oder den Garten in Ordnung zu bringen. Doch wie sieht es mit der Haushaltskasse aus? Das Aufräumen auf die privaten Finanzen auszudehnen, lohnt sich allemal. Denn nur so können unnötige Kosten reduziert oder neue Einnahmen sinnvoll angelegt werden. „Viele Kunden denken, wenn sie ihre Finanzen einmal geregelt haben, reicht dies. Doch Vorsorge und Vermögensaufbau sollten stets der aktuellen Lebenssituation angepasst werden“, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die über 37.000 haupt- und nebenberuflichen DVAG Vermögensberater betreuen deutschlandweit rund 5,3 Millionen Kunden rund um das Thema „Vermögen aufbauen, sichern und mehren“.
Zum Frühjahrsputz in der Haushaltskasse gehört natürlich auch ein prüfender Blick auf bereits bestehende Versicherungen und Anlageprodukte. Wenn diese nicht mehr den Lebensumständen entsprechen, ist eine Anpassung ratsam. Die DVAG veranschaulicht an drei Beispielen, wie individuell die Aufräumaktion der privaten Finanzen ausfallen kann:
Mit der neuen Liebe zusammen ziehen
Wer sich entschließt, einen gemeinsamen Haushalt zu führen, der kann seine Versicherungen zusammenlegen, rät die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Mit gemeinsamen Policen für Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz sparen junge Paare bis zu 200 Euro jährlich. Das gilt übrigens auch für Wohngemeinschaften. Weitere Einsparungen ergeben sich ganz automatisch aus den geteilten Miet- und Telefonkosten. Clevere nutzen das Plus auf dem Konto, um vorzusorgen, beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung. So profitieren Lebenspartner – auch ohne Trauschein – vom Hinterbliebenenschutz, sollte einem von beiden etwas zustoßen.
Seminar Einkommensteuer
Die DAW Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH im ersten Halbjahr 2010 erneut mehrere Seminare zum Thema „Einkommensteuer“ an. Hierbei handelt es sich um die Seminarreihen „Aktuelle Änderungen im Arbeitnehmer-Steuerrecht IV. Quartal 2009“, „Aktuelle Änderungen im Arbeitnehmer-Steuerrecht II. Quartal 2010“ und um sechs eigenständige Module zu den „Grundlagen im Arbeitnehmer-Steuerrecht“.
Die Grundlagenseminare (erstes Halbjahr 2010) richten sich an Quereinsteiger bzw. Berufsrückkehrer, die künftig im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung eingesetzt und systematisch in die Grundlagen des Arbeitnehmer-Steuerrechts eingearbeitet werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um sechs eigenständige eintägige Seminar-Module:
Modul 1: Systematik des Einkommensteuergesetzes
Modul 2: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
Modul 3: Einkunftsarten gemäß §§ 20, 21, 22 EStG
Modul 4: Kinder und außergewöhnliche Belastungen
Modul 5: Altersvorsorge, Zulagen, ausländische Einkünfte
Modul 6: Abgabenordnung, Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfevereine
Abgeltungssteuer – heimliche Steuererhöhung
Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte – eine heimliche Steuererhöhung?
Seit dem 1. Januar 2009 ziehen die Banken 25 % Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden, die an uns ausgezahlt werden, ein und führen diese Steuerbeträge an das Finanzamt ab. Mit der Überweisung dieser Steuerbeträge an das Finanzamt soll die Steuer abgegolten sein, diese Einkünfte brauchen daher nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Dieser Abbau der Bürokratie bei der Finanzverwaltung könnte auf den ersten Blick sehr lobenswert sein.
Aber leider nur auf den ersten Blick.
Auch wenn wir die vielen Ausnahmen und Sonderbestimmungen des § 20 des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 8 Druckseiten bestimmt was als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verstehen ist) und des § 32 d des Einkommensteuergesetzes (hier wird auf 3 Druckseiten bestimmt welcher Steuertarif auf welche Kapitaleinkünfte erhoben werden soll) außer Acht lassen, ist der Abbau der Bürokratie bescheiden.
Studie: Liquidität für Unternehmen wichtiger denn je – Alternative Strategien zur Überbrückung der Umsatzrückgänge gefragt
58 Prozent der deutschen Industrieunternehmen widmen der Sicherung von Kreditlinien besondere Aufmerksamkeit. Das ergab das jüngst veröffentlichte Mittelstandspanel des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI). Weiter heißt es in der vom Institut für Mittelstandsforschung durchgeführten Befragung: „Auf mittlere Frist wird sich als Konsequenz der Finanzkrise die Bewertung der Marktrisiken ändern, was die Kapitalbeschaffung für die Unternehmen verteuern wird.“ Eine allgemeine Kreditklemme liegt jedoch nach Angaben der Unternehmen im industriellen Mittelstand nicht vor.
Extreme Finanzierungsprobleme haben derzeit vor allem Großunternehmen sowie kleine Unternehmen mit bis zu 19 Beschäftigten.
Von den 40 Prozent der Unternehmen, die negative Auswirkungen der Finanzkrise auf ihr Unternehmen sehen, berichten rund drei Viertel von einer ablehnenden Haltung der Banken und Sparkassen bei der Einrichtung neuer oder Ausweitung bestehender Kreditlinien. Weiter heißt es in der Studie: „Von einer restriktiven Vergabe von Investitionskrediten sind rund 58 Prozent der befragten Unternehmen mit Negativerfahrung betroffen.“
Deutschland verabschiedet mit Liechtenstein Steuerabkommen
Über die Steuerflucht in das Fürstentum seitens deutscher Staatsbürger wütete lange Jahre ein Streit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Deutschland. Dieser ist nun anscheinend beigelegt. Vergangenen Mittwoch wurde ein Steuerabkommen seitens des Bundeskabinett verabschiedet. Grundlage des Steuerabkommens ist, dass sich beide Länder gegenseitig besser abstimmen sollen, was der Austausch von Informationen und Auskünften anbelangt. Dies … Weiterlesen
Grundsteuer: Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen
Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten … Weiterlesen
Außergewöhnliche Belastungen – Sind Studiengebühren absetzbar?
Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Mehr zum Urteil … Weiterlesen
Erbschaftssteuer: Geben mit warmen oder mit kalten Händen?
Herausgeber: Presseverbund der neuen Länder
Zum 01.01.2010 trat das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrechtes in Kraft. Änderungen ergeben sich insbesondere beim Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsansprüche sind nicht nur im Todesfall, sondern auch dann zu bedenken, wenn man sein Vermögen bereits zu Lebzeiten (auf die nachfolgende Generation) verteilen möchte.
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers – gleich, ob ehelich oder nichtehelich geboren, sein Ehegatte bzw. sein eingetragener Lebenspartner und ggf. seine Eltern. Letztere jedoch nur, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind. Die Pflichtteilsberechtigten werden selbst dann am Nachlass beteiligt, wenn der Verstorbene sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Sie können vom Erben allerdings nicht die Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände verlangen. Der Pflichtteilsanspruch ist vielmehr nur auf Geldzahlung gerichtet. Wertmäßig ist er auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten beschränkt. Dazu folgendes Beispiel:
Verstirbt ein im gesetzlichen Güterstand verheirateter Ehemann, der zwei Kinder hat, und haben sich die Ehegatten – klassisch – in einem sog. Berliner Testament zu Alleinerben eingesetzt, dann sind die beiden Kinder nach dem Tod ihres Vaters enterbt. Gleichgültig ist, ob sie im Testament als sog. Schlusserben eingesetzt sind, also nach dem Tod des letzten Elternteils das verbleibende Vermögen erben sollen. Die Kinder haben aber gegen ihre Mutter als Alleinerbin einen Anspruch auf Zahlung ihres Pflichtteils. Dieser beträgt hier pro Kind 1/8 des Vermögens.
Dass der Pflichtteilsanspruch den Erben erhebliche Probleme bereiten kann, liegt auf der Hand: Denn oftmals steckt das gesamte Vermögen in dem gemeinsamen Familienheim, dass zumeist verkauft werden muss, um denjenigen, der seinen Pflichtteil verlangt, „auszubezahlen“. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und schützt nunmehr jeden Erben vor „Notverkäufen“ durch großzügigere Stundungsmöglichkeiten. Eine geschickte Gestaltung des gemeinschaftlichen Testamentes kann jedoch ein solches Szenario ebenfalls vermeiden helfen: In Betracht kommen etwa sog. Pflichtteilsstrafklauseln. Unter Umständen sind die Kinder aber auch bereit, gegenüber dem Erblasser auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Ein solcher Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Neuerungen in der Betriebsprüfung 2010
In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebsprüfungen so in die Höhe geschnellt wie niemals zuvor. Dahinter steckt natürlich das Ansinnen des Fiskus, dass mehr Betriebsprüfungen auch zu höheren Steuereinnahmen führen sollen. Aber dennoch reicht auch diese erhöhte Prüfquote längst nicht aus, um alle deutschen Betriebe zu überprüfen.
Was genau passiert bei einer Betriebsprüfung eigentlich?
Die Betriebsprüfung ist gleichzusetzen mit einer Außenprüfung des Betriebes durch das zuständige Finanzamt. Dabei geht es um die Überprüfung aller steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens, um sicher zu gehen, dass alle Abgaben ordnungsgemäß abgeführt worden sind. Allerdings müssen sich auch die Betriebsprüfer bei der Durchführung der Prüfung an fest vorgeschriebene Regeln und Vorschriften halten.
In den meisten Finanzämtern gibt es für die Durchführung der Außenprüfungen sogenannte Betriebsprüfungshauptstellen, bei einigen sogar spezielle Abteilungen in der Behörde, die sich nur auf die Überprüfung von Großbetrieben spezialisiert haben. Nicht immer müssen alle Steuerarten bei einer Betriebsprüfung kontrolliert werden. Je nach steuerlichem Sachverhalt und Unternehmen kann es auch durchaus sein, dass nur eine oder mehrere Steuerarten innerhalb eines bestimmten Besteuerungszeitraumes überprüft werden. Ist nur eine Steuerart betroffen, spricht man beispielsweise von einer Umsatzsteuersonderprüfung oder einer Lohnsteueraußenprüfung.
Geprüft werden kann jeder Steuerpflichtige in Deutschland. Jedoch sind die Voraussetzungen für die Überprüfungen von Privatpersonen andere als die für die Durchführung einer Betriebsprüfung in einem Unternehmen. Durch eine Änderung der Abgabenordnung zum 1. Januar 2010 können die Finanzbeamten auch diejenigen Personen überprüfen, die Überschusseinkünfte von über fünfhunderttausend Euro im Jahr erwirtschaften. Auch zu Aufklärungszwecken, wenn bestimmte Sachverhalte klargestellt oder geklärt werden müssen, ist eine solche Überprüfung von Privatpersonen ebenfalls rechtens.
Finanztest Spezial Steuern 2010: Rund 750 Euro vom Staat zurück
Es lohnt sich: Mit der Steuererklärung für 2009 holen Arbeitnehmer im Schnitt rund 750 Euro zurück. Höhere Kinderfreibeträge und ein günstigerer Steuertarif senken die Steuerlast. Und es gibt neue Urteile der obersten Gerichte, die Arbeitnehmern bei den Kosten für den Job Vorteile bringen. Das Finanztest Spezial Steuern 2010 führt einfach und systematisch durch die Steuerformulare, … Weiterlesen
Sonderausgaben – Welche Sonderausgaben kann ich geltend machen?
Sonderausgaben sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen 10 und 10a geregelt.
Bei Sonderausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die nicht unter die Werbungs- bzw. Betriebskosten fallen. Der Gesetzgeber teilt die Sonderausgaben in vier Bereiche ein:
- allgemeine Sonderausgaben
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Andere Vorsorgeaufwendungen
- Sonstige Aufwendungen
Die allgemeinen Sonderausgaben
Zu den allgemeinen Sonderausgaben zählen im weitesten Sinne alle die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Familie und der beruflichen Bildung stehen. Insbesondere sind hier absetzungsfähig:
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner bis zu einer maximalen Höhe von € 13.805,00. Dieser Betrag erhöht sich ab 1.1.2010 un die Summe, die der Unterhaltspflichtige für die Kranken- und Pflegeversicherung für den Unterhaltsberechtigten aufwendet- Betreuungskosten für Kinder, die das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben (zu zwei Dritteln)
- Renten und dauernde Lasten, die sich aus einer besonderen Verpflichtung ergeben
- Betreuungskosten für behinderte Kinder (zu zwei Dritteln)
- Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium (max. 4.000 € pro Jahr)
- Schuldgeld für eine staatlich anerkannte, inländische Ersatzschule (bis 30%)
Einkommensteuererklärung 2009: Zahlreiche formale Neuerungen
Wieder steht die Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr an. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass neben den gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2009 aber auch einige formelle Neuerungen zu beachten sind. So ist beispielsweise die Anlage N geringfügig verändert worden und die Anlage AV ist ganz weggefallen. Neu ist die Anlage Vorsorgeaufwand, in dem die Vorsorgeaufwendungen abgefragt werden und in der die „Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“ zu machen sind, die bisher in der „Anlage N“ platziert waren. Ferner wird in diesem Formular jetzt der Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge beantragt. Zudem ist die Steuererklärung nun nicht mehr auf Seite eins, sondern auf Seite vier zu unterschreiben.