Sparen, Sparen, Sparen…

…sagten auch schon immer unsere Großeltern.

In Zeiten der Finanzkrise heißt es selbst für die Bürger sparen, sparen, sparen. Die Energiepreise steigen, gleichzeitig sinken die Zinsen für Geldanlagen und das Thema Steuern sparen wird mit ständig neuen Änderungen auch immer undurchsichtiger . Darüber hinaus sehen bereits jetzt schon Experten eine Geldentwertung und eine höhere Inflationsrate vorher.

Aber schon zu Großmutters Zeiten wusste man wie das mit dem sparen, sparen, sparen effektiv funktioniert. Eines der altbewährten Mittel am Ende des Monats doch mehr in der Kasse zu besitzen ist das Haushaltsbuch. Grundsätzlich besteht ein klassisches Haushaltsbuch aus vier Elementen. Das sind zum einen die Einnahmen, die jeden Monat eingetragen werden. Dazu zählen neben dem Nettogehalt ebenso das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zinserträge der Geldanlage sowie das Kindergeld. Zum anderen gibt es die festen Ausgaben, wie beispielsweise die Miete, Strom, Telefon und Versicherungen. Viele feste Ausgaben werden allerdings vierteljährlich oder sogar jährlich abgerechnet. Hier ist es empfehlenswert, auch wenn es mit Zeitaufwand und Mühe verbunden ist, die einzelnen Posten auf die monatliche Rate umzurechnen. Weitere Elemente sind die veränderlichen Ausgaben wie unter anderem Lebensmittel oder Kleidung. Zum Schluss gibt es dann noch die Rubrik Jahresabschluss. Dort werden die festen Einnahmen von den festen Ausgaben Monat für Monat abgezogen. Wenn sich daraus dann ein Überschuss ergibt kann man entweder im nächsten Monat mehr ausgeben oder nach dem altbewährten Prinzip sparen, sparen, sparen handeln.

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Das Jahressteuergesetz 2010

Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf vom Jahressteuergesetz 2010 wurde im Mai diesen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen. Die insgesamt 29 Artikel sind thematisch oder auch nur teilweise mit den Einzelmaßnahmen verbunden. Sie betreffen unter anderem Änderungen in der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die geförderten Altersvorsorgeleistungen.


Änderungen bei Einkommensteuer

Eine Änderung betrifft die Veräußerungsgeschäfte, die nun bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nach einem Jahr nach der Anschaffung nicht der Steuerbarkeit unterliegen. Zudem wird der Verlust aus Grundstücksverkäufen oder Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern im privaten Bereich nicht mehr als Altverlust angerechnet und somit  kann dieser nicht mehr mit dem Gewinn aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Außerdem können nun steuerpflichtige Arbeitnehmer bei einem Verdienst, der unter der Steuerbelastungsgrenze liegt, von der Einkommensteuererklärung befreit werden. Das gilt bereits auch für das Jahr 2009. Künftig werden ebenfalls bestimmte öffentliche Förderungsmaßnahmen von der Steuerermäßigung ausgeschlossen werden, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Änderungen bei Umsatzsteuer

Ab dem 01.01.2010 gelten nun auch neue Regelungen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes. Betroffen sind lediglich Leistungen und nicht die Lieferung von Gegenständen. Jedoch wird ab Januar bei der Erbringung einer Leistungen als Unternehmer zwischen Abgabe an andere Unternehmen und Privatpersonen unterschieden. So gilt der Ort  der Betriebsstätte des Empfängers, wenn das auszuführende Unternehmen die sonstige Leistung, die keine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne darstellt, an ein anderes Unternehmen ausführt. Anders ist es bei Erbringung einer Leistung an Privatpersonen. Dann gilt grundsätzlich der Ort an dem die Abgabe erfolgt ist. Liegt der Ort dann im Ausland, wird dort die Umsatzsteuer verlangt.  Ein ausländisches Unternehmen wird nur anerkannt, wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz, Zweigstelle oder Betriebstätte besitzt.

Außerdem wird dem neuem Jahressteuergesetz 2010 das so genannte Seeling Modell auf EU-Ebene abgeschafft. Dies ermöglichte, dass ein teil privat teils betriebliches Gebäude im vollen Umfang dem Vorsteuerabzug unterlegen war. Dabei musste die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent betragen und das komplette Gebäude wurde dem Unternehmensvermögen zu geordnet. Allerdings war das Modell mit ausfallenden Steuerausfällen beim Finanzamt verbunden und aus diesem Grund beschloss die Europäische Union die Abschaffung des Seeling Modells. So ist es nur noch möglich anteilig den unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes mit dem Vorsteuerzug geltend zu machen. Bis zum 01.01.2011 soll das Gesetz umgesetzt werden.

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Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.

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Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungsumsätze. Folgt jetzt die Einführung einer Bettensteuer in deutschen Hotels?

Mit der Verabschiedung des so genannten Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat im November 2009 gilt seit Jahresbeginn für alle Hoteliers der gemäßigte Steuersatz von 7 % für alle Übernachtungsumsätze, sofern diese im Einzelfall eine Aufenthalts- und Verweildauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von ursprünglich 19 % auf nunmehr 7 % ist Teil des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Regierung und trat zum 1.1.2010 in Kraft. Diese Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für Übernachtungen, und schließt andere Umsätze wie beispielsweise Bewirtungskosten aus.

Ziel dieser Steuerermäßigung und Dauersubvention ist die Entlastung des Hotelgewerbes im Allgemeinen, sowie eine explizite Unterstützung grenznaher Hotels hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit ausländischen Beherbergungsbetrieben.

Eine im Anschluss an die Änderung gestellte Pflicht zur Weitergabe des ermäßigten Steuersatzes an die Hotelgäste wurde hier jedoch nicht gestellt.

Opposition und auch die Verbraucherschützer mahnen diese Vorgehensweise allerdings deutlich an. Laut den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgt hier eine „Subvention auf dem Rücken der Steuerzahler“. Wie Umfragen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) zeigen, konnte von einer Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an die Hotelgäste kaum oder gar nicht gesprochen werden. Lediglich 1/5 der Einsparungen wurde seit der Änderung an die Verbraucher weitergegeben.

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Steueränderungen für 2010

Auch 2010 gab es wieder neue Steueränderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbständigen zu Gute kommen können. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzmöglichkeiten bei Beträgen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. Möglich macht es das Bürgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 gültig ist. Die neue Gesetzgebung beruht auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2008, der festlegte, dass die bisherigen Steuerabsetzungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Denn vor der neuen Gesetzgebung war es so geregelt, dass Angestellte, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne berufliches Verhältnis einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen konnten. Bei Selbständigen belief sich die Höhe auf 2.400 Euro. Ab 2010 jedoch gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die zur Grundversorgung dienen, als Sonderausgaben voll absetzbar. Allerdings zählt mit der neu in Kraft getretenen Regelung nun nicht mehr die Arbeitslosen- sowie Haftpflichtversicherung dazu. Jedoch wurde zum Schutz von Geringverdienern eine Ausnahme in die Gesetzgebung integriert. So kann die beispielsweise die Haftpflichtassekuranz als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Kosten für Kranken- und Pflegesicherung bei Arbeitnehmer die Höchstgrenze von 1.900 Euro und bei Selbstständigen von 2.400 Euro nicht überschreitet.

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Einkommensteuererklärung 2009: Kosten für ein Studium nach der Berufsausbildung dürfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden

Kosten, die für ein Erststudium anfallen, können jetzt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug möglich.

 

Einkommensteuer: Fristen zur Abgabe der Steuererklärung

Für Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt der 31. Mai als Abgabefrist. Ausnahmen bilden Einkommensteuererklärungen, die von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010. Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, können sich vier Jahre Zeit lassen; für die Steuererklärung 2009 also bis zum 31.12.2013. Diese … Weiterlesen

 

Steuerberatung: 20000 Steuersünder greifen zur Selbstanzeige und der Fiskus kassiert über 1 Milliarde Euro

Das Handelsblatt hat bei einer Umfrage bei den Landesfinanzbehörden herausgefunden, dass das deutsche Finanzamt durch die in der Schweiz gestohlene Steuer-CD mit Mehreinnahmen von über 1 Milliarde Euro rechnen kann. Wie die Umfrage des Handelsblattes ergab, haben sich in den vergangenen Monaten fast 20 000 Steuersünder selbst angezeigt. Allein in den letzten Wochen kamen 2 … Weiterlesen

 

Abgeltungssteuer sparen

Die Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland
Im Zuge der groß angelegten Reform der Unternehmenssteuer des Jahres 2008 wurde schließlich auch die langerwartete Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge ausgearbeitet. Ihre Einführung fand zum 1. Januar des Jahres 2009 statt und läutete damit einen Systemwechsel von der so genannten synthetischen Einkommenssteuer zur dualen Einkommenssteuer ein. Unter dem Begriff „synthetische Einkommenssteuer“ war in der Praxis die Besteuerung aller Arten von Einkünften mit einem einheitlichen Steuersatz zu verstehen. Bei der durch die Abgeltungssteuer neu eingeführten „dualen Einkommenssteuer“ unterliegen Einkünfte aus Erwerbseinkommen beziehungsweise Kapitalerträgen nun unterschiedlichen Steuersätzen. Für das Erwerbseinkommen gilt weiterhin der persönliche Einkommenssteuersatz, für Kapitalerträge wie Zinsen und Gewinne aus Aktienverkäufen gilt nun ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Dieser erhöht sich durch den momentan noch erhobenen Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer für alle Privatpersonen auf 26,375 Prozent. Gegebenenfalls kommt auch noch die Kirchensteuer in entsprechender Höhe hinzu. Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland dabei in Form einer Quellensteuer erhoben, dass heißt die Besteuerung erfolgt direkt an der Quelle der Einkünfte. Aufmerksame Anleger betrachten heute natürlich jede für ihr Vermögen in Frage kommende Anlageform auch kritisch unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungssteuer. Welche Anlageformen sind nun aber auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer noch für Privatanleger von Interesse?

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Die große Freiheit beim Steuern sparen

Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Drei der angenehmsten kommen jetzt aus dem Hause BURY. Mit den neuen Produkten CL 1010 Time , CC 9060 Time und UNI CarTalk Time bietet der renommierte Freisprecheinrichtungs-Hersteller drei bedarfsorientierte elektronische Fahrtenbuchlösungen an, die in jeder Hinsicht überzeugen. Sogar den deutschen Fiskus …

Wer seinen Dienstwagen überwiegend beruflich nutzt, entgeht durch das Führen eines Fahrtenbuches der pauschalen Besteuerung und kann jährlich mehrere Hundert Euro sparen. Doch wer möchte schon vor und nach jeder Fahrt Daten wie Ziel, Zweck und Kilometerstand handschriftlich in einem Heft notieren? Heute sind elektronische Fahrtenbücher die bequemste Lösung, um dieses Einsparpotenzial zu nutzen. Und inzwischen gibt es sogar Geräte, die den strengen Anforderungen deutscher Finanzämter genügen.

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Abgeltungssteuer vorteilhaft in Bezug auf Genussrechte

Intelligente Anlagestrategien Für Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verstärkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft für Wohnimmobilien, informiert über diese intelligente … Weiterlesen

 

Einkommensteuer: Entlastung in Schritten ist richtig

Zum vorgestellten Modell für eine Einkommensteuerreform durch die FDP erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler: „Das Handwerk begrüßt die Vorschläge der FDP zur Umsetzung steuerlicher Reformen und zur Konkretisierung des Koalitionsvertrages in der Steuer- und Finanzpolitik. Eine Reform des Steuerverfahrensrechtes führt zum Abbau unnötiger Bürokratie, kann schnell umgesetzt werden und … Weiterlesen

 

Kraftfahrzeugsteuer sparen durch Elektroauto

Die aktuelle Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, die Eigentümer von Elektroautos von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Dies aus dem Grund, da Elektroautos umweltschonend sind, keinen Lärm und vor allen Dingen keine Abgase verursachen. Lediglich die Technik muss noch voranschreiten, dass Elektroautos mit deren Akkus auch eine entsprechende Reichweite befahren können und es sich somit für … Weiterlesen

 

Erbschaftssteuer Immobilien – Immobiliengutachter helfen Steuern sparen

Seit Anfang 2009 gilt ein reformiertes Bewertungsrecht zur Erbschaftssteuer Immobilien und Schenkungssteuer bei Immobilien. Der Gesetzgeber hat damit eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts in neues Recht umgesetzt. Im Kern soll mit den vorgenommenen Änderungen gewährleistet werden, dass Immobilien mit einem Annäherungswert an den tatsächlichen Immobilienwert bewertet werden. Dieser Annäherungswert wird steuerrechtlich als gemeiner Wert bezeichnet und entspricht im Wesentlichen dem Marktwert- bzw. Verkehrswertbegriff nach Baugesetzbuch. Für Immobilien gibt es keinen absoluten oder sicher realisierbaren Marktwert, sondern allenfalls ein Marktwertniveau, auf dem sich – mit mehr oder minder großen Abweichungen – vertretbare Marktwerte bilden. Dabei ist von einer Streubreite der Verkaufspreise für ein und dieselbe Immobilie auszugehen, innerhalb derer ein festgestellter Marktwert noch als vertretbar angesehen werden kann. Typisierungen sind dabei verfassungsrechtlich zulässig. Die Bewertungsmethoden müssen jedoch geeignet sein, um eine Annäherung an den gemeinen Wert zu gewährleisten.

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Gründertreff „Einkommenssteuer – Gründerrelevante Grundlagen und Besonderheiten“

Bei Selbstständigen wird die Einkommenssteuer nicht einfach vom Lohn einbehalten. Somit müssen sie selbst jederzeit den Überblick darüber behalten, wie viel Einkommenssteuer sie dem Finanzamt schulden, wie hoch die Rücklagen für Nachzahlungen sein sollten und welche Auswirkungen auf die zukünftige Liquiditätssituation zu erwarten sind. Der kommende Gründertreff zum Thema „Einkommenssteuer – Gründerrelevante Grundlagen und Besonderheiten“ soll Interessenten einen Abriss über Steuern geben und den Fokus auf die Einkommenssteuer legen.

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