
Mit dem in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz kam die Besteuerung der Rente im Jahr 2005, die sich bis 2040 noch in einer Übergangsphase befindet. Denn Ziel der nachgelagerten Besteuerung ist es, dass die Altersvorsorgebeiträge faktisch steuerfrei werden, allerdings im Gegenzug die Rente besteuert wird. Für Rentner bedeutet dass sie – sofern der Freibetrag von 7.834 Euro für Ledige und von insgesamt 15.668 Euro für Verheiratete übersteigt, muss Steuern zahlen. Noch bei Eintritt der Besteuerung der Rente im Jahr 2005 lag der besteuernde Betrag bei 50 Prozent. Das heißt liegt ein Rentner über dem Freibetrag muss er die restliche, steuerpflichtige Altersvorsorge zu 50 Prozent versteuern. Bis 2021 wird der Prozentsatz jedoch um 2 Prozent fallen. So gibt es in diesem Jahr nur noch 40 Prozent als Freibetrag auf die Besteuerung der Rente. Ab 2021 werden dann bis 2040 jeweils jährlich ein Prozent abgezogen. Damit bleibt im Jahr 2040 ein Freibeitrag von Null Prozent übrig. Und genau hier ist ein guter Ansatz. Denn jetzt ist es für Rentner noch möglich zu sparen und das sollte man ausnutzen, so lange es eben noch möglich ist. Ab 2040 werden die Vorteile bei der Besteuerung der Rente hinfällig sein.



Immobilien gelten gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu den sicheren Anlagen und dienen vor allem als Altersvorsorge. Doch der Erwerb oder Bau eines Gebäudes bedeutet gleichzeitig hohe Kosten. Aber im gleichen Atemzug ist das Eigenheim, vor allem dann, wenn es nicht selbst genutzt wird, steuerlich durchaus attraktiv. Denn es gibt viele Möglichkeiten für die Steuerabschreibung von Immobilien.