Basiswissen – Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht – welcher Gesetzestext regelt das eigentlich?

Internationales Steuerrecht
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Juristisch interessierte Arbeitnehmer und auch rechtlich bewanderte Arbeitgeber und Unternehmer werden jetzt sicher sagen: Halt! – eigentlich gibt es explizit doch gar kein internationales Steuerrecht, zumindest nicht als nationalen oder international gültigen Gesetzestext. Dies ist vollkommen richtig. Dennoch gibt es zum Beispiel in den in Deutschland geltenden steuerrechtlichen Gesetzen – unter anderem im Körperschaftssteuergesetz (KStG), in der „allgegenwärtigen“ Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EStG), im Investmentsteuergesetz (InvStG) und natürlich im Außensteuergesetz (AStG) – eine Vielzahl von Einzelparagraphen und Absätzen, die direkt Bezug auf entscheidende Fragestellungen des internationalen Steuerrechtes nehmen und Regelungen für Steuerbürger in der Bundesrepublik Deutschland treffen. Insbesondere zwischen dem treffend benannten Außensteuergesetz einerseits und dem EStG, KStG, GewStG (Gewerbesteuergesetz) und dem ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) andererseits bestehen zahlreiche Wechselwirkungen. Seit seiner Einführung im Jahre 1973 wurde – und wird – das AStG dementsprechend ständig überarbeitet. Ein tieferes Verständnis dieser vor allem für international arbeitende Unternehmen und Unternehmer so wichtigen Materie erfordert – vor allem auf Grund der komplizierten steuerlichen Situation in Deutschland selbst – regelmäßig die Konsultation und den steuerlichen Rat eines ausgewiesenen Experten für das internationale Steuerrecht. Der grundlegende Zweck des Außensteuergesetzes ist dennoch sehr einfach und erfüllt für den deutschen Staat – und damit natürlich auch für alle ehrlichen Steuerbürger – explizit einen wichtigen Zweck: Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Vermögen und Einkommen ins europäische oder außereuropäische Ausland verschoben und so der inländischen Besteuerung entzogen werden können. Die zusätzlich beschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln dann die komplizierten Details der tatsächlichen Besteuerung und natürlich auch welchem Staat nun welche Steuereinnahmen in welchem Umfang zustehen. Das momentan entscheidende Element des „Internationalen Steuerrechts“ sind also ohne Zweifel die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen.

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Lohnsteuerkarte – das letzte Jahr

Lohnsteuerkarte 2010
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Die „gute alte“ Lohnsteuerkarte auf Papier im Format DIN A5 hat nun ausgedient. Mit dem Ende des Kalenderjahres 2011 ist ihre 86-jährige Geschichte unwiderruflich zu Ende und eine moderne elektronische Art der Steuerdokumentation hält auch auf diesem wichtigen Gebiet Einzug. Die aktuelle Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2010 gilt ausnahmsweise auch für das Folgejahr, für 2011 werden also KEINE neue Lohnsteuerkarten mehr an Arbeitnehmer ausgegeben. Grund genug jedoch einmal einen Blick zurück auf die wechselvolle Geschichte der Lohnsteuerkarte zu werfen!

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Luftverkehrsabgabe 2011 – bereits 2010 kontrovers diskutiert

Selten hat eine gerade erst vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Abgabe schon vor ihrer praktischen Einführung für so viel Wirbel gesorgt wie die Luftverkehrsabgabe oder Luftverkehrssteuer, wie sie des Öfteren – nicht ganz korrekt – in den Medien bezeichnet wird. Dabei ist diese neue Abgabe – bedingt durch die Sommerpause des Parlaments – noch nicht einmal endgültig durch den Bundestag verabschiedet worden. Es steht allerdings nicht zu erwarten, dass diese Abgabenregelegung noch einmal grundsätzlich in Frage gestellt wird. Zwar wurde im Vorfeld zwischen den Koalitionsparteien durchaus heftig um steuerliche Details der Luftverkehrsabgabe gerungen, das nun beschlossene Staffelmodell von acht Euro pro Kurzstreckenflug, 25 Euro pro Mittelstreckenflug und stolzen 45 Euro pro Langstreckenflugstrecke gilt aber als konsensfähig. Die mittlerweile zu Gunsten der Oppositionsparteien gekippten Mehrheitsverhältnisse im deutschen Bundesrat spielen für die Luftverkehrsabgabe 2011 ebenfalls keine Rolle, denn für die erfolgreiche Verabschiedung dieser Abgabenregelung ist die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig.

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Mehrwertsteuer und ermäßigte Mehrwertsteuersätze – die Auseinandersetzungen und Widersrpürchlichkeiten halten an!

Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an

Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer – Zu diesem wichtigen Thema fällt auch aufmerksamen Steuerbürgern wohl primär nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung für Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 wirft, findet dort eine Vereinbarung zur Einsetzung einer Reformkommission.

Diese Kommission wurde allerdings bis heute noch nicht eingesetzt-  lediglich die erwähnte Einzelmaßnahme wurde – vor allem auf die starke Initiative der FDP hin – auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt.

Der Bundesrechnungshof hat diesbezüglich auch für dieses Jahr wieder eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuerregelungen angemahnt; leider verfügt diese angesehene Institution bei diesem Thema jedoch nicht über geeignete Sanktionsinstrumente, um die politischen Kräfte auch zu schnellerem Handeln zu bewegen. Dabei verzichtet der notorische klamme deutsche Staat durch diese Ausnahmeregelungen auf rund 20 Milliarden Steuereinnahmen. Die aktuell gültigen Regelungen im Bereich der regulären und auch der ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben nach übereinstimmender Meinung von Politikern und auch vieler Marktexperten darüber hinaus ein sehr willkürliches Bild in der Öffentlichkeit ab. Der ursprünglichen – und in ihrer Eigenschaft sehr sinnvollen – Ausnahmeregelung von sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Lebensmittel aus dem Jahre 1968 wurden über die Jahre nämlich immer mehr Ausnahmetatbestände hinzugefügt:

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Die anstehende Grundsteuer-Reform – wann kommt sie und was bedeutet sie für den Bürger?

Am 30.06.2010 nutzte der Bundesfinanzhof (BFH) – die höchste deutsche Gerichtsinstanz in Steuerfragen – einen anhängigen Rechtsstreit, in dem es um die „Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus“ ging, zu einer grundlegenden Entscheidung in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung in der Grundsteuer. Der sogenannte Einheitswert ist dabei ein Wert, der für die Berechnung gleich mehrerer Steuern, unter anderem der Gewerbesteuer, der Erbschaftssteuer, der Grunderwerbssteuer und eben auch der klassischen Grundsteuer herangezogen wird.

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Körperschaftssteuer – eine kompakte Einführung

Die rechtliche Grundlage für die Körperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Körperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die Körperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das heißt, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, Ländern und Bund aufgeteilt.

Insgesamt gibt es in der BRD aktuell fünf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die Körperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich paritätisch zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbezüglich also außen vor. Der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG). Darüber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts (sprich: öffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig.

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Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerliche Praxistipps für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Was fällt eigentlich unter dem Begriff „häusliches Arbeitszimmer“?

Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden –  wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.

An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschließlich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbedürfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein müssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschlägigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesländer und natürlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die räumliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes häusliche Arbeitszimmer muss zwingend räumlich von den privaten Räumlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine Tür oder einen separaten Zugang.

Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten überwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich begünstigt werden. Auch das bloße Vorhandensein einer Tür, auch wenn sie sogar abschließbar ist, reicht unter Umständen nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach übereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines häuslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der nötigen Umsicht angegangen werden.

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Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!

Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede

Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.

Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.

Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen.

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Die Grenzen des Erfindungsreichtums – das Kommunalabgabengesetz kennt hier offensichtlich kaum welche

Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch tätigen Bürger sind regelmäßig von ihm „betroffen“. Erst kürzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbezügliche Gesetzestext räumt den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein – vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande nämlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der Länder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen dürfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und Ländern doppeln oder überschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der übergeordneten Organe gelten.

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Die Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten in Werkstatt und Wohnung

Bis 2005 war es für Privatpersonen nicht möglich, Aufwendungen für die Reparatur der privaten Werkstatt und bzw. der privaten Wohnung in der Steuererklärung abzusetzen. Die Kosten galten als nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Da die Inanspruchnahme eines Handwerkers recht kostspielig ist, neigte man dazu, möglichst viele handwerkliche Arbeiten ohne Rechnung ausführen zu lassen. Das führte zu einem Boom der Schwarzarbeit in privaten Haushalten. Um diesem Boom entgegen zu steuern, musste die Regierung eingreifen. Daher gibt es seit 2006 für die Handwerkerarbeiten eine eigenständige Steuerermäßigung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist der ursprüngliche Höchstbetrag der absetzbaren Aufwendungen von 600 Euro jährlich auf 1.200 Euro verdoppelt worden ist.

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Kfz-Steuern richtig berechnen

Kfz-Steuer

Kfz-Steuernmuss jeder entrichten, der ein Auto oder aber ein Motorrad besitzt. Wie hoch diese Steuern sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Alles rund ums Thema Kfz-Steuern können Sie auf dieser Seite nachlesen, um schon vor dem Erwerb eines steuerpflichtigen Fahrzeuges bestens informiert zu sein.

Wer zahlt Kfz Steuern?

Die Kfz-Steuern werden für jeden Fahrzeughalter eines steuerpflichtigen Fahrzeuges fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt werden soll. Lediglich Neuwagen werden meist für zwei Jahre von den Kfz-Steuern befreit.

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Steueridentifikationsnummer – der Weg zum gläsernen Bürger?

Vor drei Jahren beschloss die damalige Bundesregierung mit großer Mehrheit die Überwachung beziehungsweise Vorabdatenspeicherung für Telefonate. Es diene dem Schutz vor Terroristen, hieß es damals in der Begründung. Doch unweigerlich kommt das Gefühl einer Überwachung, einer nicht Respektierung der Intimsphäre auf. Der gläserne Bürger ist zu einem Statusbegriff in Deutschland geworden, der immer mit der voranschreitenden Datenüberwachung und Speicherung assoziiert wird. Dabei galt der gläserne Bürger, dessen Begriff erstmalig in den 1920ern auftauchte und vom Deutschen Hygiene Museum in Dresden eine Form erhielt, als reines medizinisches Objekt. Nun aber ist der gläserne Bürger immer mehr Grund für immer mehr Klagen. So auch bei der Steueridentifikationsnummer, die erstmalig 2008 vergeben wurde.

Diese kleine unscheinbare elfstellige Nummer bekommt jeder, ganz gleich ob schon Steuerzahler oder eben nicht. Objektiv betrachtet sind somit 82 Millionen Menschen in Deutschland für das Finanzamt eine Nummer. Die Steueridentifikationsnummer gilt ein Leben lang und darüber hinaus – genauer gesagt 20 Jahre nach dem Tod. Allerdings kann mit ihr nichts in Verbindung des Steuerzahlers gebracht werden. Kein Trost für viele Klagende. Denn gespeichert werden Daten wie Telefonnummer, Geburt, Geschlecht und auch der Sterbetag wird festgehalten. Und hier setzt die Frage an, führt das zum gläsernen Bürger?

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Luftverkehrssteuer – Entlastungen und Belastungen

Luftverkehrssteuer
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Polarisierende Steuergesetze ziehen sich durch die ganze Bundesregierungszeit wie ein roter Faden. Bürgerentlastungsgesetz, Steuerminderung für das Hotelgewerbe und nun kommt Luftverkehrssteuer. Sie soll nicht nur ab dem 01. Januar 2011 mehr Geld in die Bundeshaushaltskasse spülen, sondern auch ein Ersatz für die auf die bisher nicht durchgesetzte Steuer für Flugbenzin dienen. Das lässt auf den ersten Blick vermuten, als würde das für die Fluggesellschaften eine schwere finanzielle Belastung darstellen – aber wie so oft im leben werden diese Beträge letzten Endes ohnehin an die Fluggäste weitergegeben, und die Fluggesellschaften haben kaum Einbußen zu beklagen.

In der Praxis – und das war bereits vor in Krafttreten des neuen Gesetzes eindeutig heraus zu kristallisieren – wird die Luftverkehrssteuer die Ticketpreise deutlich beeinflussen. Minimierung der finanziellen Lasten seitens der Fluggesellschaften und genährter Frust der Fluggäste sind dann das Ergebnis.

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Sonnen-Steuer – Photovoltaik Anlagen und das Finanzamt

Photovoltaik-Steuern

Photovoltaik Anlagen sind nicht nur eine ökologisch sehr sinnvolle Sache – wie viele bereits entdeckt haben, stellen sie auch ein hoch profitables Investment dar. Gesicherte Renditen weit über 10% stellen sogar eine Menge hoch riskanter Kapitalanlagen weit in den Schatten. Vor allem ist es bei einer geschickt geplanten Finanzierung möglich, dieses Investment sogar ohne Eigenkapital zu tätigen. Auch auf Förderungen kann man zurückgreifen – sehr überlegenswert sind hier zinsbegünstigte Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Beantragung eines solchen Darlehens zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ist zwar bürokratisch sehr umständlich und aufwendig, kann aber finanziell gesehen in jedem Fall aber durchaus sehr lohnenswert sein. Die hohe Rendite liegt begründet in der Tatsache, dass die lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) nach dem Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) verpflichtet sind, vom Zeitpunkt der Errichtung an eine auf 20 Jahre fest garantierte Photovoltaik Einspeisevergütung pro kWh zu leisten.

Bei solcherart lukrativen Einnahmequellen steht natürlich auch das Finanzamt bereit, um seinen beanspruchten Teil der satten Gewinne zu fordern. Unterschiedliche Steuern sind abzuführen – und man tut gut daran, trotz aller Vorfreude auf den Gewinn auch die anfallende Steuerlast nicht unbeachtet zu lassen. Man kann hier, besonders durch eine geschickte Planung der Abschreibungen, eine ganze Menge an Steuern sparen.

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Steuern in Deutschland

Jeder Bundesbürger kennt das, Steuern zahlen. Es gibt die verschiedensten steuerlichen Abgaben zu leisten, mach einer verliert da schon einmal den Überblick. Die wichtigsten Steuern, die jeder Bundesbürger zu zahlen hat, sind die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer, bei Gewerbetreibenden die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer, Grundsteuer und natürlich die Kraftfahrzeugsteuer. Dann kommt noch die Erbschaftssteuer und für Hundehalter die Hundesteuer hinzu. Dies sind einmal die wichtigsten Steuern, die zumindest die meisten deutschen Bürger abführen und die jeder kennt.

Nun liegt allerdings die jeweilige Bemessungsgrundlage für die einzelnen Steuern in ganz unterschiedlichem Rahmen und kaum jemand versteht wirklich, warum das Finanzamt wann wie viel Steuern einzieht. Dafür wenden sich dann die meisten an einen Steuerberater, der für einen sämtliche Steuerangelegenheiten regelt. Dieser kann einem auch helfen, gewisse steuerliche Erleichterungen in bestimmten Fällen zu beantragen. Es empfiehlt sich auf alle Fälle, einen Steuerberater hinzuzuziehen, für den Fall, dass selber nicht mehr das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann. Nun einmal ein kurzer Überblick auf die Grundlagen der wichtigsten Steuern.

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