Die Änderungen beim Kindergeld 2010

Änderungen Kindergeld 2010

In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienförderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch Änderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erhöhte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro.

Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorzüge der Änderungen Kindergeld 2010? Grundsätzlich erhält jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU tätig sind. Ausländische Bürger können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Die Änderungen Kindergeld 2010 gelten dabei nicht nur für eigene Kinder, sondern ebenso für Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die Förderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die jährliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro übersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der Änderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.

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Änderung Steuer 2010 – Vorsorge und Versicherung

Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende Änderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.

Eine umfangreiche Änderung Steuer 2010 gab es vor allem bei Aufwendungen für die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher war es für Steuerzahler nur möglich den Beitrag begrenzt als Sonderausgaben abzusetzen. So galt eine absetzbare Höchstgrenze für Arbeitnehmern von 1.500 Euro und 2.400 Euro für Selbständige beziehungsweise für die Personen, die für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen müssen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 2008, dass der Umfang der steuerlichen Berücksichtigungen der Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn laut Urteil dient das Prinzip der Steuerfreiheit dem Zweck, dass es dem Steuerzahler gewährleistet ist, auf einem Existenzminimum zu leben, dass sich mindestens auf Sozialhilfeniveau befindet. Für die Umsetzung gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2010 Zeit und mit dem Bürgerentlastungsgesetz, dass eine Änderung Steuer 2010 im Bereich Vorsorge mitbrachte, erfüllte die Bundesregierung den Verfassungsauftrag.

Auch wenn das Urteil für Privatversicherte gefällt wurde, so bezieht es ebenso die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mit ein.

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Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Teil 1

Einmal im Jahr kommt die Steuererklärung und viele Steuerzahler grausen sich bereits Wochen vor dem Abgabetermin vor dem Ausfüllen des Formulars. Denn es ist nicht immer einfach einen Durchblick zu behalten. Doch dabei sind viele Punkte in der Steuerklärung absetzbar und so können Steuerzahler durchaus einiges sparen.

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Da wären zunächst die Freibeträge, die allerdings zuerst einmal auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden müssen. Ausnahme bildet da der Grundfreibetrag, der zur Sicherung des Existenzminimums dient und automatisch bei der Steuererklärung absetzbar ist. Seit 2010 liegt der Freibetrag für Ledige bei 8.004 Euro und für Verheiratete bei 16.008 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fallen Einkommenssteuern an. Doch da gibt es noch mehr Freibeträge, die zwar nicht für jeden Steuerzahler gelten, aber doch im Groben zahlreiche Gruppen abdeckt. Darunter auch der Kinderfreibetrag, der sich ebenfalls aus dem Existenzminimum und dem Grundbedarf des Kindes berechnet. Derzeit liegt der Freibetrag bei 2.184 Euro für Alleinerziehende und bei 4.368 Euro für beide Elternteile. Der Kinderfreibetrag ist dann effizient, wenn sich nach Berechnung des versteuerten Einkommens der Freibetrag als günstiger erweist als das Kindergeld. Um das festzustellen, prüft das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung ob der Fall eintritt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Kindergeld auf die aus der Berechnung entstehenden Steuerersparnis angerechnet wird. Trotz dessen können Arbeitnehmer mit hohen Verdienst ebenso das Kindergeld beantragen, denn aufgrund genau dieser Prüfung entsteht kein Nachteil und ist weiterhin von der Steuerklärung absetzbar. Ebenso einen Pauschalfreibetrag gibt es bei Kapitaleinkünften. Wenn diese nicht die Grenze von 801,00 Euro im Jahr übersteigen, sind sie ebenso steuerfrei.

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Steuerbefreiung bei Zuschlägen für Sonn- und Feiertage

Überstunden versteuern
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Zuschläge, die man bei Tätigkeiten an Sonn-, Feiertagen oder Nachts als Arbeitnehmer erhält, bringen mehr Geld in die Haushaltskasse, aber auch Arbeitgeber können mit einer Steuerbefreiung bei Zuschlägen profitieren. So zahlen Arbeitgeber neben dem regulären Arbeitslohn, auch in gewissen Situationen Arbeitnehmern Zuschläge für Überstunden und für Arbeiten die Nachts, an Sonn- und sowie Feiertagen getätigt werden. Steuerfrei bis zu einem bestimmten Prozentsatz sind jedoch nur Sonn-, Feiertags und Nachtarbeit, allerdings nur dann wenn der Zuschlag den Stundenlohn von 50 Euro und in der Sozialversicherung von 25,00 Euro nicht übersteigt. Hingegen werden bei Überstunden oder Mehrarbeit Steuern verlangt.

Definition Zuschläge und Bemessungsgrundlage

Als Nachtarbeit wird definiert, wenn sie zwischen 20 und 6 Uhr getätigt wird und der daraus ergebene Zuschlag ist bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei. Nimmt ein Arbeitnehmer die Tätigkeit vor 24 Uhr auf, dann erhöht sich die Steuerbefreiung von der Zeit zwischen 0 und 4 Uhr morgens auf bis zu 40 %. Sonn- und Feiertagen gelten von 0 bis 24 Uhr, also mit Beginn des Tages bis zum Ende des Tages. Beitragsfrei sind hierbei sogar bis zu 50 %. Aber es kommt neben der Zeit auch auf die Höhe des Zuschlags an, der an den Arbeitnehmer gezahlt wird. So muss der Zuschlag neben dem Grundlohn beispielsweise am 31. Dezember ab 14 Uhr 125 Prozent betragen, an gesetzlichen Feiertagen, die sich nach Region richtet sind es ebenfalls 125 Prozent und an den Weihnachtsfeiertagen zwischen dem 24. Dezember ab 14 und dem 26. Dezember sind es sogar 150 Prozent. Gleiches gilt für den Feiertag am 01. Mai.

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Steuern sparen bei Immobilien

Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 fällt eine der größten Subventionen für Immobilienbesitzer weg. Doch es ist weiterhin möglich mit der eigenen Immobilie in Sachen Steuern zu sparen.

Steuern sparen mit vermieteten Immobilien

Vor allem wenn das Eigenheim nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, besteht hohes Einsparpotenzial. Denn dann ist es möglich den Kaufpreis für das eigene, jedoch nicht selbst genutzte Gebäude steuerlich geltend zu machen. Vor allem für Personen mit einem hohen Steuersatz ist die Abschreibung des Kaufpreises lohnenswert, da sich dadurch dieser mindern lässt. Der Nebeneffekt ist hierbei natürlich auch die Altersvorsorge, die mit einer Immobilie aufgebaut werden kann. Allerdings gilt die Abschreibung nicht für das Grundstück, sondern lediglich für das Gebäude selbst. Bei der Berechnung legt das Finanzamt eine Steuerverringerung pauschal fest. So geht das Finanzamt zunächst von einem Gebäude, dass nach 1925 erbaut wurde aus und legt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren fest. Daraus ergibt sich dann ein Grundstückspreis von rund 150.000 Euro, der wiederum mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren dividiert wird und daraus ergibt sich dann eine Steuerersparnis von 3.000 Euro in Jahr. Hinzu kommt dann der 40 Prozent Steuersatz und am Ende ist das Ergebnis eine Steuerersparnis von 1.200 Euro. Allerdings sollten sich zukünftige Immobilienbesitzer, die vermieten möchten, zuerst einmal berechnen, ob es sich steuerlich lohnt, eine Gebäude alleine aufgrund der Steuerersparnis zu erwerben, da es erst ab einem gewissen hohen Steuersatz rentabel ist eine Immobilie alleine wegen der Steuerabschreibung
zu kaufen.

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Sparen, Sparen, Sparen…

…sagten auch schon immer unsere Großeltern.

In Zeiten der Finanzkrise heißt es selbst für die Bürger sparen, sparen, sparen. Die Energiepreise steigen, gleichzeitig sinken die Zinsen für Geldanlagen und das Thema Steuern sparen wird mit ständig neuen Änderungen auch immer undurchsichtiger . Darüber hinaus sehen bereits jetzt schon Experten eine Geldentwertung und eine höhere Inflationsrate vorher.

Aber schon zu Großmutters Zeiten wusste man wie das mit dem sparen, sparen, sparen effektiv funktioniert. Eines der altbewährten Mittel am Ende des Monats doch mehr in der Kasse zu besitzen ist das Haushaltsbuch. Grundsätzlich besteht ein klassisches Haushaltsbuch aus vier Elementen. Das sind zum einen die Einnahmen, die jeden Monat eingetragen werden. Dazu zählen neben dem Nettogehalt ebenso das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zinserträge der Geldanlage sowie das Kindergeld. Zum anderen gibt es die festen Ausgaben, wie beispielsweise die Miete, Strom, Telefon und Versicherungen. Viele feste Ausgaben werden allerdings vierteljährlich oder sogar jährlich abgerechnet. Hier ist es empfehlenswert, auch wenn es mit Zeitaufwand und Mühe verbunden ist, die einzelnen Posten auf die monatliche Rate umzurechnen. Weitere Elemente sind die veränderlichen Ausgaben wie unter anderem Lebensmittel oder Kleidung. Zum Schluss gibt es dann noch die Rubrik Jahresabschluss. Dort werden die festen Einnahmen von den festen Ausgaben Monat für Monat abgezogen. Wenn sich daraus dann ein Überschuss ergibt kann man entweder im nächsten Monat mehr ausgeben oder nach dem altbewährten Prinzip sparen, sparen, sparen handeln.

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Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungsumsätze. Folgt jetzt die Einführung einer Bettensteuer in deutschen Hotels?

Mit der Verabschiedung des so genannten Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat im November 2009 gilt seit Jahresbeginn für alle Hoteliers der gemäßigte Steuersatz von 7 % für alle Übernachtungsumsätze, sofern diese im Einzelfall eine Aufenthalts- und Verweildauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von ursprünglich 19 % auf nunmehr 7 % ist Teil des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Regierung und trat zum 1.1.2010 in Kraft. Diese Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für Übernachtungen, und schließt andere Umsätze wie beispielsweise Bewirtungskosten aus.

Ziel dieser Steuerermäßigung und Dauersubvention ist die Entlastung des Hotelgewerbes im Allgemeinen, sowie eine explizite Unterstützung grenznaher Hotels hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit ausländischen Beherbergungsbetrieben.

Eine im Anschluss an die Änderung gestellte Pflicht zur Weitergabe des ermäßigten Steuersatzes an die Hotelgäste wurde hier jedoch nicht gestellt.

Opposition und auch die Verbraucherschützer mahnen diese Vorgehensweise allerdings deutlich an. Laut den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgt hier eine „Subvention auf dem Rücken der Steuerzahler“. Wie Umfragen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) zeigen, konnte von einer Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an die Hotelgäste kaum oder gar nicht gesprochen werden. Lediglich 1/5 der Einsparungen wurde seit der Änderung an die Verbraucher weitergegeben.

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Die große Freiheit beim Steuern sparen

Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Drei der angenehmsten kommen jetzt aus dem Hause BURY. Mit den neuen Produkten CL 1010 Time , CC 9060 Time und UNI CarTalk Time bietet der renommierte Freisprecheinrichtungs-Hersteller drei bedarfsorientierte elektronische Fahrtenbuchlösungen an, die in jeder Hinsicht überzeugen. Sogar den deutschen Fiskus …

Wer seinen Dienstwagen überwiegend beruflich nutzt, entgeht durch das Führen eines Fahrtenbuches der pauschalen Besteuerung und kann jährlich mehrere Hundert Euro sparen. Doch wer möchte schon vor und nach jeder Fahrt Daten wie Ziel, Zweck und Kilometerstand handschriftlich in einem Heft notieren? Heute sind elektronische Fahrtenbücher die bequemste Lösung, um dieses Einsparpotenzial zu nutzen. Und inzwischen gibt es sogar Geräte, die den strengen Anforderungen deutscher Finanzämter genügen.

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Der Kauf der Steuer-CD beschert Steuerflüchtlingen ein Schlupfloch

Viele mutmaßliche Steuerhinterzieher versuchen angesichts der aktuell kursierenden Steuer-CD, sich mit einer Selbstanzeige zu retten. Ein Weg, der versperrt ist, klingeln erst einmal die Fahnder. „Es können aber auch diejenigen, die eine rechtzeitige Selbstanzeige – aus welchen Gründen auch immer – versäumt haben, ihren Kopf aus der Schlinge ziehen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl von der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle. „Da die Daten der CD offensichtlich nicht legal gewonnen wurden, müssen die Gerichte verbieten, sie für die Strafverfolgung einzusetzen.“

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Neues Musterverfahren – Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Erststudium

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster. Hier soll die Frage geklärt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind (FG Münster Az.: 11 K 4489/09 F).

Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wollte die Kosten allerdings nur als Sonderausgaben berücksichtigen. Diese sind auf maximal 4.000 Euro im Jahr begrenzt und können auch nur die Steuerlast im Jahr ihrer Entstehung mindern. Während des Studiums hatte die Klägerin jedoch nur geringere Einnahmen erzielt, so dass der Sonderausgabenabzug wirkungslos blieb.

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Deutschland verabschiedet mit Liechtenstein Steuerabkommen

Über die Steuerflucht in das Fürstentum seitens deutscher Staatsbürger wütete lange Jahre ein Streit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Deutschland. Dieser ist nun anscheinend beigelegt. Vergangenen Mittwoch wurde ein Steuerabkommen seitens des Bundeskabinett verabschiedet. Grundlage des Steuerabkommens ist, dass sich beide Länder gegenseitig besser abstimmen sollen, was der Austausch von Informationen und Auskünften anbelangt. Dies … Weiterlesen

 

Grundsteuer: Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen

Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten … Weiterlesen

 

Außergewöhnliche Belastungen – Sind Studiengebühren absetzbar?

Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Mehr zum Urteil … Weiterlesen

 

Finanztest Spezial Steuern 2010: Rund 750 Euro vom Staat zurück

Es lohnt sich: Mit der Steuererklärung für 2009 holen Arbeitnehmer im Schnitt rund 750 Euro zurück. Höhere Kinderfreibeträge und ein günstigerer Steuertarif senken die Steuerlast. Und es gibt neue Urteile der obersten Gerichte, die Arbeitnehmern bei den Kosten für den Job Vorteile bringen. Das Finanztest Spezial Steuern 2010 führt einfach und systematisch durch die Steuerformulare, … Weiterlesen

 

Steuern sparen – Bürgerinnen und Bürger werden 2010 deutlich entlastet

Der Bundesrat hat heute dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit der Zustimmung im Bundesrat bekennen sich auch die Länder zu einer Steuerpolitik, die durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte in unserer Gesellschaft stärkt und damit hilft, die tiefe Krise in der Bundesrepublik Deutschland zu bewältigen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Unternehmen wird es erleichtert, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.

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