Steuern sparen 2012 – allgemeine Steuertipps

Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Lexware TAXMAN 2012

In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die jährliche Steuererklärung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur möglich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die Rückzahlung von möglicherweise zu viel gezahlten Steuern ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.

Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld

Schaut man sich die allgemeinen Steuertipps an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen häufig drastisch senken und somit Steuern sparen. Diese Steuerspartipps reichen…

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Einführung der Familienpflegezeit ab Januar 2012

Zustimmung des Bundestages ist erfolgt!

Laut einer Pressemitteilung vom 20.10.2011 stimmt der Bundestag der Einführung der neuen Familienpflegezeit nun endgültig zu. Beschlossen wurde das neue Gesetz in der 2. und 3. Lesung und kann, wie von Familienministerien Kristina Schröder erwähnt, nun bereits am dem 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Einführung der Familienpflegezeit soll es erstmals möglich werden, die Pflege von Angehörigen und auch den Beruf miteinander zu vereinbaren.
Die Familienministerin weist im Zuge dessen daraufhin, dass es in Deutschland wohl eine große Mehrheit von Menschen gibt, die explizit wünschen, die Pflege bedürftiger Angehöriger selbst zu übernehmen. Durch die nun in Kürze diesbezüglich gewährten finanziellen Zuwendungen, sei das nun auch den berufstätigen Personen…

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Arbeitnehmer auf dem Schiff – Die Verpflegung kann von der Steuer abgesetzt werden

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, sollten sich in Zukunft gut informieren. Denn hier gibt es einige Fristen, die verändert wurden und die vor allem im Bereich der Schifffahrt zu finden sind. Wie in allen beruflichen Bereichen kann der Steuerzahler immer so einiges von der Steuer absetzen, so auch die Verpflegung auf einem Schiff. Bis jetzt war das Gesetz explizit nur so ausgelegt, dass der Arbeitnehmer die hier anfallenden Kosten nur für die ersten drei Monate von der Steuer absetzen konnte. Das hat sich jetzt allerdings geändert.

Was versteht man im steuerlichen Sinne unter einer Auswärtstätigkeit?

Bei der Auswärtstätigkeit handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die vorübergehend außerhalb der eigenen Arbeitsstätte stattfindet. Sobald man solch eine Auswärtstätigkeit…

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Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht

Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pensionär seine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanzämter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern können. Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar, d. h., dass zuständige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

Einkommensteuererklärung – Rückzahlung oder Nachforderung?

Um die Einkommensteuer ermitteln zu können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgemäß an das Finanzamt übermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer…

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Können Praktika während des Erststudiums als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Aktuell beschäftigen sich einige Finanzgerichte mit Klagen, die sich auf  Praktika während des Erststudiums beziehen. Obwohl der Bundesfinanzhof schon vor einigen Jahren den diesbezüglichen Abzug von Werbungskosten gestrichen hatte, häuften sich in der letzten Zeit die Widersprüche gegen die Steuerbescheide, da viele Studenten diese meist vorgeschriebenen Praktika ihm Rahmen ihres Erststudiums absolvieren und die hier entstandenen Kosten entsprechend auch erstattet haben wollten.

Das Finanzgericht in Münster bearbeitete kürzlich die Klage einer Studentin, die sich mit dieser Vorgehensweise nicht zufriedengeben wollte. Laut ihren Angaben erhielt sie für das Pflichtpraktikum lediglich eine kleine Vergütung, obwohl sie nachweislich Studien- und Prüfungsgebühren in Höhe von rund 10.000 Euro zu entrichten hatte und sich somit entsprechend in einem Studium befand.

Das Finanzgericht in Münster wies die Klage der Studentin allerdings mit der Begründung ab, dass ein Werbungskostenabzug nur dann möglich sei, wenn es sich bei den Kosten um Beträge handelt, die aufgrund eines bestehenden Dienstverhältnisses zustande gekommen sind (AZ 11 K 4489/09 F). Dies sei jedoch weder gegenüber der Universität noch gegenüber dem Praktikumsbetrieb gegeben.

Praktika während des Erststudiums – Bundesfinanzhof ändert die Rechtsprechung

Im oben aufgeführten Fall ließ das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu, der nun darüber zu befinden hatte, ob diese Regelung als verfassungswidrig anzusehen sei. Das Verfahren war lange Zeit…

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Pflegepauschbetrag – Abzugsmöglichkeit bei der Steuererklärung

Pflege von Angehörigen ist auch finanziell eine außergewöhnliche Belastung

Im deutschen Steuerrecht gibt es für die Betreuung und die Pflege von Angehörigen eine nicht unerhebliche Abzugsmöglichkeit. Stellt sich innerhalb der Familie ein Pflegebedarf ein, so geht dies in den meisten Fällen auch mit einer hohen finanziellen Belastung einher. Die Angehörigen der pflegebedürftigen Person müssen unter Umständen ihren Beruf aufgeben, um der Pflege überhaupt nachkommen zu können und auch die Kosten für die Pflegeutensilien sind in den meisten Fällen als nicht unerheblich zu betrachten. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund ein Steuermodell freigegeben, welches den Steuerpflichtigen, der einen Angehörigen pflegt, steuerlich so behandelt, als wäre er selbst erkrankt und hätte entsprechend auch die Kosten hierfür zu tragen.

Welche Kosten sind im Zusammenhang mit pflegebedürftigen Angehörigen absetzbar?

Wenn es darum geht, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Kosten der Pflege richtig…

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Finanzielle Unterstützung von Angehörigen kann von der Steuer abgesetzt werden

Geldzuwendungen für die Enkel sind als außergewöhnliche Belastungen zu sehen

Unterhaltszahlungen, welche beispielsweise die Großeltern an die Enkel leisten, sind aus steuerlicher Sicht als außergewöhnliche Belastung zu sehen und können deshalb auch von der Steuer abgesetzt werden. Aufgrund einiger entsprechender Klagen hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hier ein Urteil gesprochen (Az. 1 K 1577/10 vom 05. Oktober 2010), welches sich nun explizit auf finanzielle Unterstützung von Angehörigen stützt. Kann die finanzielle Unterstützung glaubhaft nachgewiesen werden, so ist es dem Steuerpflichtigen erlaubt, bis zu 8.004 Euro jährlich bei der Steuer geltend zu machen.

In der Vergangenheit zeigten sich jedoch vermehrt Schwierigkeiten bei den Einkommensteuererklärungen. Viele Steuerzahler wussten nicht, für welche Personen bei finanzieller Zuwendung eine außergewöhnliche Belastung angerechnet werden durfte. Vielfach stellte sich darüber hinaus auch die Frage, ob die finanzielle Zuwendung dem gesamten Haushalt zu Gute komme, oder ob tatsächlich pro Kopf abzurechnen ist. Aufgrund dieser fehlenden Transparenz kam es immer wieder zu Klagen, bei denen die Steuerzahler sich gegen die gestrichene Abzugsfähigkeit bei finanzieller Unterstützung der Angehörigen wehren wollten.

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Sport kann von der Steuer abgesetzt werden

Bei medizinischer Notwendigkeit macht sich auch das Fitness-Studio steuerlich bemerkbar

In der heutigen Zeit gibt es wohl kaum noch jemanden, der nicht weiß, dass Sport für den Erhalt der eigenen Gesundheit immens wichtig ist. Trainieren heißt den Körper fit und leistungsfähig bis ins hohe Alter zu halten. Zudem kann mit Sport gezielt auch dem Übergewicht vorgebeugt werden, was wiederum einen hohen gesundheitlichen Aspekt nach sich zieht. Wer Sport machen möchte, der kann dies sowohl in einer Gruppe, wie beispielsweise im Mannschaftssport, oder auch alleine praktizieren. Die Klassiker sind hier das Walken oder Joggen, aber auch das Trainieren im Fitness-Studio.

Fitness-Studio von der Steuer absetzen

Wer sich sportlich betätigt und etwas für die Gesundheit tun will, der kann hier durchaus auch bei der Steuer profitieren. Zwar kann derzeit noch nicht jeder sein sportliches Training von der Steuer absetzen, doch viele Menschen haben bereits heute –ohne, dass sie es wissen- die Möglichkeit die Kosten für den Sport bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierzu gibt es mittlerweile sogar Urteile (Finanzgericht München / Az. 1 K 2183/07), die sich für die Förderung auch von Seiten des Fiskus ausgesprochen haben. So kann beispielsweise das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden.

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Steuerliche Vorteile durch Pauschbeträge beim Umzug nutzen

Leichte Erhöhung auch bei den Umzugs-Pauschalen

Nicht immer ist es möglich, den Wohnort gleich auch in der Nähe des Arbeitsplatzes zu haben. Unzählige Pendler verdeutlichen, wie es ist, tagein tagaus zu einer Arbeitsstelle zu fahren, die nicht dem direkten Umkreis des Wohnortes zuzuordnen ist. Viele Arbeitnehmer haben, wie die Statistik zeigt, nicht selten mehrere Stunden Fahrt vor sich und entsprechend viele Kilometer zu fahren. Finanziell lohnt sich das dann oft nur, wenn eine Fahrgemeinschaft gefunden wird, deren Mitglieder sich die Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz teilen.

Pauschbeträge für berufsbedingten Umzug

Manchmal ist es jedoch auch mit viel gutem Willen nicht möglich, den Wohnort beizubehalten. Ist die Arbeitsstelle zu weit entfernt oder wurde der Arbeitnehmer in ein anderes Werk versetzt, so bleibt ihm hier meist nur der Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes. Derartige Umzüge machen natürlich meist wenig Freude. Finanziell gesehen können sie sich jedoch durchaus lohnen, denn das Bundesfinanzministerium gewährt für einen beruflich veranlassten Umzug eine Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschbetrages (siehe BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 / IV C 5 / S-2353/08/10007). Ein Nachweis über die erbrachte Leistung bezüglich der Umzugskosten ist beim Ansetzen des Pauschbetrages nicht notwendig. Die Kosten können sofort als Betriebsausgaben oder auch als Werbungskosten abgesetzt werden.

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Steuern müssen auch auf die Rente gezahlt werden

Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest

Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?

Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz

Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.

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Steuer sparen bei Immobilien

Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien

Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern möglich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszuschöpfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an Steuern sparen lässt.

Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage zwar reduziert haben, es jedoch auch weiterhin zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Haus oder die Wohnung steuerlich abzusetzen. Mit diversen steuerlichen Tricks kann der Haus- oder Wohnungseigentümer dafür sorgen, dass sich auch der Fiskus an den Kosten der Immobilie beteiligt.

Steuern sparen mit Immobilien und Wohn-Riester

Als private Altersvorsorge ist das sogenannten Wohn-Riestern bei zukünftigen Immobilienbesitzern mehr und mehr im Kommen. Wer jetzt schon weiß, dass er eine Immobilie kaufen oder bauen wird, der liegt mit einem Riester-Vertrag immer richtig, denn die hier eingezahlten Beiträge können für den Kauf einer Immobilie genutzt werden und somit für ein kostenloses Wohnen im Alter sorgen. Zulagen erhält der Immobilienbesitzer allerdings nur dann, wenn er die Immobilie mindestens zwanzig Jahre selbst bewohnt. Wird die Immobilie vorzeitig verkauft, verlangt der Staat die zuvor gezahlte Förderung zurück.

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Steuern sparen – Tipps für Selbstständige

Neue Gesetze helfen nicht immer Steuern zu sparen

Jedes Jahr aufs Neue steht sie an, die Steuererklärung – und wie jedes Jahr verschenken besonders Selbstständige aus Unwissenheit viel Geld, welches ansonsten für Investitionen oder andere Ausgaben zur Verfügung gestanden hätte. Viele neue Gesetze und Möglichkeiten sorgen jedoch dafür, dass die Abgabenlast auch für Selbstständige gesenkt werden kann. Sie müssen nur entsprechend angewendet werden, damit Steuern auch wirklich gespart werden können.

Steuern sparen – Tipp 1

Wer im sogenannten häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, der darf dieses Zimmer bei der Steuererklärung bis zu einer Höhe von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das häusliche Arbeitszimmer gilt steuerlich als Aufwendung, die dann genutzt werden kann, wenn für die berufliche und/oder betriebliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die berufliche Tätigkeit in diesem Raum mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmacht. Ebenso dürfen auch alle anderen anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer, wie beispielsweise die Kosten für die Einrichtung etc., steuerlich geltend gemacht werden.

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Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar!

In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz für die persönliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Schürzen und auch Westen.

Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung Pflicht ist (z. B. als Arzt, Anwalt, Krankenschwester, Handwerker, Richter, Maler, Kellner oder Postbeamter), der kann sowohl die Anschaffungskosten wie auch die Reinigung dieser Kleidungsstücke von der Steuer absetzen. In der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung ist dies unter der Rubrik Webungskosten zu notieren (§ 9 EStG). Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber die Arbeitskleidung nicht selbst zur Verfügung stellt und es diesbezüglich keinen betriebsinternen Waschdienst gibt. Auch die hier oftmals gezahlten steuerfreien Zuschüsse (§ 3 / 31 EStG) für die Beschaffung der Arbeitskleidung dürfen in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel greift hier der Paragraph zur Überlassung von typischer Berufsbekleidung, welcher der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich überlässt. Ebenfalls als steuerfrei zu betrachten sind Barablösungen vertraglicher Ansprüche auf die Gestellung von berufstypischer Arbeitsbekleidung, selbst wenn diese betrieblich angeordnet wurde. Lediglich ein Übersteigen der üblichen finanziellen Aufwendungen von Seiten des Arbeitnehmers führt dazu, die Arbeitsbekleidung doch noch steuerlich geltend zu machen.

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Wie können Photovoltaikanlagen steuerlich abgesetzt werden?

Immer neue rechtliche Situationen sorgen dafür, dass sich die Nutzer von Solaranlagen kaum mehr über die steuerliche Behandlung dieser Anlagen auskennen. Dass Photovoltaikanlagen von der Steuer abgesetzt werden können, steht jedoch immer noch außer Frage.

Steuerliche Behandlung privater Photovoltaikanlagenbetreiber

Unterschiedliche Solaranlagen ziehen ebenso die unterschiedliche Behandlung aller steuerlichen Aspekte nach sich. So können beispielsweise Photovoltaikanlagen dann abzugsberechtigt sein, wenn der Betreiber zwar ohne eigenen Geschäftsbetrieb ist, den erwirtschafteten Strom jedoch trotzdem ins öffentliche Netz einspeist. Bezug nehmend auf § 2/I Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt hier keine Gewinnerzielungsabsicht vor, stattdessen werden lediglich Einnahmen erzielt, welche im Rahmen des Vorsteuerabzugs zulässig sind.

Zu differenzieren ist hierbei allerdings, ob es sich bei der Photovoltaikanlage um eine Anlage handelt, die vor dem 01.04.1999 angeschafft wurde. In diesem Fall greift hier noch das alte Umsatzsteuerrecht, bei der die sogenannte Festsetzungsfrist noch zum Tragen kommt. Wer die Originalrechnung der Photovoltaikanlage noch vorliegen hat, der kann diese bei der Steuererklärung beilegen und erhält so ebenfalls die Vorsteuer erstattet. Die Festsetzungsfrist erlischt ansonsten nach sieben Jahren.
Wer hier jedoch nur den überschüssigen Strom der durch die Photovoltaikanlage erwirtschafteten Energie ins öffentliche Netz eingespeist hat, muss den Eigenverbrauchsanteil berechnen.

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Wie können Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gemäß Einkommensteuergesetz

Solaranlagen kann man steuerlich absetzenTagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Solaranlagen finden sich mittlerweile fast flächendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengebäuden. Und sie sorgen nicht nur für die Nutzung preiswerter Energien, denn hier kann auch steuerlich viel abgesetzt werden.

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit

Wer in eine Solaranlage investiert, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzen. Und dies gilt nicht nur für sogenannte natürliche Personen (Privatleute), sondern auch für alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.

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