Steuern mit Umverteilungszweck dienen dazu, Einkommen und Vermögen so zu verteilen, wie es aktuell politisch erwünscht ist. Die Einkommenssteuer ist hier beispielsweise die wichtigste Steuer mit Umverteilungszweck. Mit Verweis auf das immer wieder bemühte Prinzip der Solidarität ist diese Steuer progressiv angelegt. Das bedeutet, dass die steuerliche Belastung mit der Höhe des Einkommens zunimmt, da nicht nur die Steuer insgesamt steigt, sondern auch der Steuersatz.
Steuer mit Umverteilungszweck – Solidaritätszuschlag
Ein geradezu klassisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck ist der Solidaritätszuschlag. Hier steht die Förderung der…


Der Hauptgrund für die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im ursprünglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke geändert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten Kosten. Die über Steuern erzielten Einnahmen dienen, entsprechend dem Steuerstaatsprinzip zur Entlohnung der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Weiter werden sie verwendet, um das Ziel des Sozialstaats zu unterstützen, der verpflichtet ist, soziale Unterschiede zumindest teilweise finanziell anzugleichen. Weitere Ausgaben, die durch Steuern vorgenommen werden sind unter anderem die Unterstützung von Lehre, Bildung und Forschung, die Aufrechterhaltung oder Schaffung ausreichender Infrastruktur sowie die Finanzierung der Streitkräfte.
Immobilienbesitzer die eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, versuchen in der Regel alle Möglichkeiten zu nutzen, um Steuern zu sparen. Aber nicht nur als Eigentürmer, auch als Mieter sollte man sich mit den Steuergegebenheiten auseinandersetzen, die es rund um die Wohnung gibt. Mehrere legale Tipps und Tricks helfen Steuern zu sparen.


Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.