Wer einen Beruf ausübt und diesbezüglich in einem Arbeitsverhältnis steht, der muss Monat für Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Behörde zahlen müssen. Dass dies für allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verständlich, denn kaum jemand möchte auf so viel Geld verzichten.
Doch die einbehaltene Steuer, die dem Arbeitnehmer bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung abgezogen wird, ist nicht immer die Summe, die tatsächlich auch gezahlt werden muss. Im Laufe des gesamten Jahres hat der Steuerzahler nämlich zahlreiche weitere Ausgaben zu tätigen, die ihrerseits dann allerdings auch die Steuerlast mindern können. Um die genaue Steuer jedoch ermitteln zu können, muss der Arbeitnehmer am Jahresende eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier dürfen dann auch alle zusätzlichen Kosten angegeben werden, die am Ende dann durchaus auch das Steuerergebnis verändern können, sprich, dem Steuerzahler eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern bescheren können.


Die Erstellung der Steuererklärung kostet den Steuerzahlern in der Regel zunächst einmal sehr viel Zeit und Mühe, sodass viele diese Arbeit nur ungerne in Angriff nehmen. Und das selbst auch dann, wenn eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist.




Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereithält, ist es doch möglich, bei der Einkommensteuer kräftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen können, dabei sind es vor allem die Freibeträge, die für eine geringere steuerliche Belastung und darüber hinaus in vielen Fällen auch für höhere Steuerrückzahlungen sorgen. Und damit nicht genug: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen das Nettoeinkommen schon für das laufende Jahr, sodass schon hier eine spürbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibeträge müssen also nicht erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.
Tagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!