Änderungen in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland
Wer für das Jahr 2011 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, der muss unter Umständen finanziell tiefer in die Tasche greifen als bisher. Denn neben der üblichen Zinsbelastung für die Immobilienfinanzierung kommen nun in einigen Bundesländern noch die Erhöhungen für die Grunderwerbssteuer hinzu.
Grunderwerbssteuer ist Sache der Bundesländer
Da die Grunderwerbssteuer ausschließlich Ländersache ist, wurde bereits im Jahre 2006 im Zuge der neuen Föderalismusreform der damals gültige und einheitliche Grunderwerbssteuersatz in Höhe von 3,5 Prozent aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt können die Bundesländer selbst bestimmen, in welcher Größenordnung sie die Anhebung festlegen. Das hat zur Folge, dass nun quer durch ganz Deutschland unterschiedliche Sätze gelten, bei denen Privatleute kaum mehr durchblicken. Nicht alle Länder nutzen die Steuerreform und bleiben weiterhin beim ursprünglichen Grunderwerbssteuersatz; andere Länder wiederum, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin, haben die Gunst der Stunde für die eigenen Zwecke genutzt, und den Grunderwerbssteuersatz deutlich erhöht. Von 2007 bis 2010 stieg der Steuersatz hier um einen ganzen Punkt auf 4,5 Prozent.
In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz für die persönliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Schürzen und auch Westen.
Tagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.
Das Arbeitsfeld eines Maklers ist in der Regel die Vermittlung einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Vermietung oder zum Kauf angeboten wird. Klar ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwischen dem Eigentümer und einem Interessenten steht. Der Makler wird mittels der sogenannten Maklergebühr entlohnt. Dabei kann die Höhe der Maklergebühr durchaus variieren.
Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bezüglich ihrer Selbstständigkeit ausschließlich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines Einzelunternehmen handelt, was keine explizite Lagerhaltung der zu veräußernden Waren nötig werden lässt.