Steuerliche Vorteile durch Pauschbeträge beim Umzug nutzen

Leichte Erhöhung auch bei den Umzugs-Pauschalen

Nicht immer ist es möglich, den Wohnort gleich auch in der Nähe des Arbeitsplatzes zu haben. Unzählige Pendler verdeutlichen, wie es ist, tagein tagaus zu einer Arbeitsstelle zu fahren, die nicht dem direkten Umkreis des Wohnortes zuzuordnen ist. Viele Arbeitnehmer haben, wie die Statistik zeigt, nicht selten mehrere Stunden Fahrt vor sich und entsprechend viele Kilometer zu fahren. Finanziell lohnt sich das dann oft nur, wenn eine Fahrgemeinschaft gefunden wird, deren Mitglieder sich die Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz teilen.

Pauschbeträge für berufsbedingten Umzug

Manchmal ist es jedoch auch mit viel gutem Willen nicht möglich, den Wohnort beizubehalten. Ist die Arbeitsstelle zu weit entfernt oder wurde der Arbeitnehmer in ein anderes Werk versetzt, so bleibt ihm hier meist nur der Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes. Derartige Umzüge machen natürlich meist wenig Freude. Finanziell gesehen können sie sich jedoch durchaus lohnen, denn das Bundesfinanzministerium gewährt für einen beruflich veranlassten Umzug eine Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschbetrages (siehe BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 / IV C 5 / S-2353/08/10007). Ein Nachweis über die erbrachte Leistung bezüglich der Umzugskosten ist beim Ansetzen des Pauschbetrages nicht notwendig. Die Kosten können sofort als Betriebsausgaben oder auch als Werbungskosten abgesetzt werden.

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Steuern müssen auch auf die Rente gezahlt werden

Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest

Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?

Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz

Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.

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Schenkungssteuer – Freibeträge bei der Schenkung nutzen

Die meisten Menschen wissen es: Bekommt man etwas geschenkt, muss man hierauf meist gleich auch Steuern entrichten. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Schenkungssteuer dann um eine Steuer, die für die freiwillige Zuwendung an einen Dritten besteuert werden muss. Die Schenkungssteuer richtet sich jedoch an der Summe des verschenkten Gutes und auch nach der Steuerklasse des beschenkten Dritten. Die diesbezüglichen Regeln einer Schenkung sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (§ 15 ErbStG) verankert.

Freibeträge statt Schenkungssteuer

Ist die Freude an der Schenkung von beispielsweiser einer Immobilie auch noch so groß, spätestens, wenn das zuständige Finanzamt die Hände aufhält, kommt auch das Erwachen. In gesamten deutschen Bundesgebiet sind auf Schenkungen Steuern zu entrichten. Dies ist eine Bundes- und nicht Ländersache. Der Ärger über die eventuell zu zahlende Schenkungssteuer kann jedoch im Rahmen gehalten werden, wenn der Beschenkte alle entsprechenden Freibeträge für die Schenkung ausschöpft. Auch Verwandte, wie beispielsweise Eltern und Großeltern und auch Kinder und Enkel finden hier Berücksichtigung, wobei die Freibeträge hier ganz besonders hoch ausfallen können.

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Steuer sparen bei Immobilien

Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien

Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern möglich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszuschöpfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an Steuern sparen lässt.

Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage zwar reduziert haben, es jedoch auch weiterhin zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Haus oder die Wohnung steuerlich abzusetzen. Mit diversen steuerlichen Tricks kann der Haus- oder Wohnungseigentümer dafür sorgen, dass sich auch der Fiskus an den Kosten der Immobilie beteiligt.

Steuern sparen mit Immobilien und Wohn-Riester

Als private Altersvorsorge ist das sogenannten Wohn-Riestern bei zukünftigen Immobilienbesitzern mehr und mehr im Kommen. Wer jetzt schon weiß, dass er eine Immobilie kaufen oder bauen wird, der liegt mit einem Riester-Vertrag immer richtig, denn die hier eingezahlten Beiträge können für den Kauf einer Immobilie genutzt werden und somit für ein kostenloses Wohnen im Alter sorgen. Zulagen erhält der Immobilienbesitzer allerdings nur dann, wenn er die Immobilie mindestens zwanzig Jahre selbst bewohnt. Wird die Immobilie vorzeitig verkauft, verlangt der Staat die zuvor gezahlte Förderung zurück.

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Steuern sparen – Tipps für Selbstständige

Neue Gesetze helfen nicht immer Steuern zu sparen

Jedes Jahr aufs Neue steht sie an, die Steuererklärung – und wie jedes Jahr verschenken besonders Selbstständige aus Unwissenheit viel Geld, welches ansonsten für Investitionen oder andere Ausgaben zur Verfügung gestanden hätte. Viele neue Gesetze und Möglichkeiten sorgen jedoch dafür, dass die Abgabenlast auch für Selbstständige gesenkt werden kann. Sie müssen nur entsprechend angewendet werden, damit Steuern auch wirklich gespart werden können.

Steuern sparen – Tipp 1

Wer im sogenannten häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, der darf dieses Zimmer bei der Steuererklärung bis zu einer Höhe von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das häusliche Arbeitszimmer gilt steuerlich als Aufwendung, die dann genutzt werden kann, wenn für die berufliche und/oder betriebliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die berufliche Tätigkeit in diesem Raum mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmacht. Ebenso dürfen auch alle anderen anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer, wie beispielsweise die Kosten für die Einrichtung etc., steuerlich geltend gemacht werden.

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Rentenversicherung und Steuer im Überblick

Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

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Umsatzsteuerbefreiung für Hausnotruf nur bei Wohlfahrtsverbänden?

Bundesfinanzhof prüft

Ein Hausnotruf ist vor allem für ältere Menschen oftmals die einzige Möglichkeit, sich ein letztes bisschen Eigenständigkeit und Freiheit zu bewahren. Einen solchen Hausnotruf zu beauftragen ist aber nicht selten auch die letzte noch bleibende Option, älteren Menschen ein Leben im Altersheim zu ersparen. Doch wie schaut es steuerlich mit diesem Hausnotruf aus? Dies ist ein Thema, welches jahrelang für Unklarheiten sorgte.

Wie war die Erhebung der Umsatzsteuer für den Hausnotruf bislang geregelt?

Bis vor einigen Jahren war die Regelung, die zu Erhebung der Umsatzsteuer angewandt wurde, recht eindeutig. Sie besagte, dass eine Umsatzsteuerbefreiung lediglich den großen Verbänden der Wohlfahrtspflege vorbehalten war. Diese Regelung führte im Umkehrschluss nun aber dazu, dass alle anderen Vereine, die einen solchen Hausnotruf anboten, umsatzsteuerpflichtig waren. Diese erhöhte Kostenbelastung legten diese Vereine, die nicht einem der Verbände der Wohlfahrtspflege angehörten, nun ihrerseits auf ihre Kunden um. Letztlich führte dies auf eine gewisse Art und Weise zu einer Monopolisierung der Wohlfahrtsverbände, die aufgrund dieser Regelung einen wesentlich niedrigeren Preis anbieten konnten.

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Freibetrag – steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer

Höhere Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibeträgen zu erwarten

Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereithält, ist es doch möglich, bei der Einkommensteuer kräftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen können, dabei sind es vor allem die Freibeträge, die für eine geringere steuerliche Belastung und darüber hinaus in vielen Fällen auch für höhere Steuerrückzahlungen sorgen. Und damit nicht genug: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen das Nettoeinkommen schon für das laufende Jahr, sodass schon hier eine spürbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibeträge müssen also nicht erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.

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Steuererklärung 2011 – viele Lohnsteuerbescheinigungen sind falsch

Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten die Lohnsteuerbescheinigung prüfen

Um eine Steuererklärung machen zu können, benötigen Arbeitnehmer eine sogenannte Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Eintragungen des Arbeitgebers, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung maßgeblich von Bedeutung sind. Gemäß § 41b des Einkommensteuergesetzes, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit Abschluss des jeweiligen Lohnkontos am Jahresende, diese Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer zu übermitteln. Verlässt der Arbeitnehmer schon während des Geschäftsjahres das Unternehmen, so hat auch in diesem Fall umgehend die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zu erfolgen.

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Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Ganz legale Steuertricks schnell erläutert

Jedes Jahr auf´s Neue stellen sich viele Steuerpflichtige die Frage: Was kann man alles von der Steuer absetzen? Wer hier nicht explizit über die jeweiligen Möglichkeiten informiert ist, der verschenkt unter Umständen viel Geld. Darum lohnt es sich, schon bevor mit der Einkommensteuererklärung begonnen wird, zu überprüfen, ob der eigene Haushalt Potenzial hergibt, welches von der Steuer abgesetzt werden kann.

Legale Steuertricks – Nichts verschenken, sondern von der Steuer absetzen

Wer dem Finanzamt kein Geld schenken will, der sollte sich genau überlegen, welche legalen Mittel erlaubt sind, um die eigene Einkommensteuerschuld zu minimieren. Nicht selten ist es so, dass aus Unwissenheit auf viele Hundert Euro verzichtet wird, die man –sofern man sie denn von der Steuer abgesetzt hätte- für andere Zwecke hätte nutzen können.

Was aber genau lässt sich denn von der Steuer absetzen?

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Anwartschaften für private Krankenversicherungen können als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden

Anwartschaft für Private Krankenversicherung

Wer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der muss dies nicht unbedingt auch immer bleiben. Viele Situationen können dazu führen, dass der Versicherte als sogenannter Angestellter wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung muss. Dies ist für viele Menschen in der Regel nicht schön, oftmals jedoch nicht zu vermeiden. Und wer Glück hat, für den stellt sich der Wechsel in die gesetzliche Kasse nur als eine Übergangslösung dar. Wer dies bereits im Vorfeld weiß, der kann mit der privaten Krankenkasse eine sogenannte Anwartschaft vereinbaren. Eine Anwartschaft hat viele Vorteile; ein großer Vorteil ist es, dass sie von der Steuer abgezogen werden kann.

Zurück in die private Krankenversicherung mit der Anwartschaft

Eine Anwartschaft bei den privaten Krankenkassen läuft über den Abschluss einer Versicherung – der Anwartschaftsversicherung. Diese Anwartschaftsversicherung bescheinigt dem Unterzeichner das Recht auf den Erhalt einzelner bereits erhaltener Vertragsbestandteile.
Dies können beispielsweise das Eintrittsalter und der jeweilige Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sein. All diese Einzelheiten werden für einen späteren Wiedereintritt in die private Krankenversicherung (PKV) vertraglich festgehalten. Viele, die vor dem Abschluss einer Anwartschaft noch unschlüssig sind, sehen am Ende jedoch auch die steuerlichen Vorteile, die diese Anwartschaft mit sich bringt.

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Unterhalt für volljährige Kinder

Unterhaltsanspruch besteht auch für studierende Kinder

Wenn es um das Thema Unterhalt geht, dann sind viele Eltern ratlos. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die eigenen Kinder bereits volljährig sind. Der Gesetzgeber hat hier jedoch klare Regeln aufgestellt, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen der Unterhalt zu zahlen ist. Natürlich besteht ein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind körperlich und /oder geistig behindert ist; wenn es also nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Aber auch Schüler und Studenten haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie bereits älter als 18 Jahre sind.

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Elterngeld – Gehaltsnachzahlungen erhöhen auch die Zahlungen von Elterngeld

Änderungen beim Elterngeld ab 2011 beachten

Wechsel der Steuerklasse erhöht Elterngeld

Wechsel Steuerklasse ElterngeldVor der Geburt eines Kindes haben die werdenden Eltern meist eine Vielzahl an Aufgaben zu erledigen. Die Babyausstattung muss besorgt werden, Arzttermine und Geburtsvorbereitungskurse wollen eingehalten werden und letztendlich müssen Berufstätige auch noch ihrer regulären Arbeit nachgehen, bevor der Mutterschutz beginnt.

Kaum jemand denkt hier jedoch schon an die Zahlung des Elterngeldes. Dass man die Höhe der Auszahlung vor der Geburt des Kindes beeinflussen kann, wissen nur die wenigsten werdenden Eltern.

Elterngeld – die letzten zwölf Monate vor der Geburt sind hier maßgeblich

Wer im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes Nachzahlungen erhält, der darf sich freuen, denn diese Zahlungen erhöhen das Nettoeinkommen und lassen somit auch das Elterngeld steigen. Wie aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist es dabei unerheblich, ob die Nachzahlung länger zurückliegende Arbeitsleistungen beinhaltet. Auch der Grund für die Nachzahlung ist laut Angaben des Sozialgerichts zunächst einmal unerheblich. Ausschließlich die Nachzahlungen und Auszahlung in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt sind hier für die Berechnung des Elterngeldes relevant und fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.

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Grundsteuer – geringe Mieteinnahmen bringen Grundsteuererlass

Vermieter können Antrag auf Grundsteuererlass stellen

Grundsteuer

Wer Immobilien und Wohnungen vermietet, der sucht sich seine Mieter in der Regel nach bestem Gewissen aus. Das ist nicht immer leicht, denn die Bewerberzahl auf ein Mietobjekt ist in der Regel recht groß.

Viele Vermieter gehen in der heutigen Zeit dazu über, von den potenziellen Mietern Schufa-Auskünfte einzuholen (natürlich nur mit Einverständnis der möglichen Mieter), um im Vorfeld eventuelle Zahlungsausfälle schon hier zu erkennen.

Aber auch das schützt nicht vor Mietausfällen, wie die Realität zeigt. Lebt der Mieter erstmal in der Immobilie, so kann der Vermieter nur hoffen, seine Mietforderungen ordnungsgemäß beglichen zu bekommen.

Grundsteuererlass bei fehlenden oder geringen Mieteinnahmen

Kommt es zu Mietausfällen, so haben die Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit, auch für die fällige Grundsteuer einen Erlass zu beantragen. Das Gleiche gilt auch, wenn die Mietzahlungen zwar nicht ausbleiben, jedoch in ihrer Höhe eher als minimal zu betrachten sind. Auch hier darf der Vermieter einen Anzug bei der Grundsteuer beantragen.

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Kindergeld – auch bei außergewöhnlichen Ausbildungsberufen

Steuervorteile für Kindergeld nutzen

Steuerliche Förderung Kindergeld

Die Zahlung von Kindergeld ist, anders als viele glauben, keine Sozialleistung des Bundes, sondern eine Zahlung zur Sicherung der Existenz von Kindern. Kindergeld gilt als sogenannte Ausgleichszahlung und die diesbezüglichen Richtlinien für die Besteuerung sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Da die Auszahlung von Kindergeld jedoch in der Regel nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten für ein Kind ausmacht, zählt das Einkommen der Eltern als zusätzlicher Anteil für diese Ausgleichszahlung. Nur bei Arbeitslosengeld II Empfängern kann hier explizit von einer Sozialleistung im klassischen Sinne gesprochen werden, da es hier an zusätzlichem steuerpflichtigen Einkommen mangelt. Aus diesem Grund muss das Kindergeld bei der Berechnung des ALG II immer auch hinzugerechnet werden.

Anspruch auf Kindergeld

Einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld haben alle die, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder aber im Ausland leben, jedoch in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Es werden jedoch nicht nur die eigenen Kinder (Kinder mit Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades), sondern auch Pflegekinder, Enkelkinder (sofern sie in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden) und auch adoptierte Kinder einbezogen. Hier muss allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie oftmals fälschlicherweise angenommen wird, haben nicht die Kinder Anspruch auf das Kindergeld, sondern immer die Eltern. Nur wenn es sich bei den Kindern um Vollwaisen handelt oder der Aufenthaltsort der Eltern nicht bestimmt werden kann, geht die Zahlung des Kindergeldes an das Kind selbst.

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