Ab 01.01.2011 Grunderwerbssteuererhöhung in einigen Ländern

 

Änderungen in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland

Erhöhung der GrunderwerbssteuerWer für das Jahr 2011 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, der muss unter Umständen finanziell tiefer in die Tasche greifen als bisher. Denn neben der üblichen Zinsbelastung für die Immobilienfinanzierung kommen nun in einigen Bundesländern noch die Erhöhungen für die Grunderwerbssteuer hinzu.

Grunderwerbssteuer ist Sache der Bundesländer

Da die Grunderwerbssteuer ausschließlich Ländersache ist, wurde bereits im Jahre 2006 im Zuge der neuen Föderalismusreform der damals gültige und einheitliche Grunderwerbssteuersatz in Höhe von 3,5 Prozent aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt können die Bundesländer selbst bestimmen, in welcher Größenordnung sie die Anhebung festlegen. Das hat zur Folge, dass nun quer durch ganz Deutschland unterschiedliche Sätze gelten, bei denen Privatleute kaum mehr durchblicken. Nicht alle Länder nutzen die Steuerreform und bleiben weiterhin beim ursprünglichen Grunderwerbssteuersatz; andere Länder wiederum, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin, haben die Gunst der Stunde für die eigenen Zwecke genutzt, und den Grunderwerbssteuersatz deutlich erhöht. Von 2007 bis 2010 stieg der Steuersatz hier um einen ganzen Punkt auf 4,5 Prozent.

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KfW Darlehen – Absetzung von Handwerkern

 

Reparaturkosten steuerlich geltend machen

Förderung bis Dezember 2010

Private Eigenheimbesitzer, die über die KfW-Bank gefördert werden, haben gleichzeitig auch die Möglichkeit Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen. Der diesbezügliche Steuerabzug kann zusätzlich zur gewährten Steuervergünstigung als eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Anzug gebracht werden. Maßgeblich für die Absetzung von Handwerkern ist die Vorschrift des § 35a EStG, die hier speziell alle privat geförderten KfW-Darlehensnehmer betrifft. Steuerliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen hingegen laufen weiterhin unter Aufwendungen für Werbungskosten und finden diesbezüglich keine Anwendung.

Wer ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen hat, kann die bis zum 31.12.2010 angefallenen Handwerkerkosten sogar schon dann absetzen, wenn das Eigentum noch gar nicht bezogen worden ist. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Eigennutzung in Zukunft explizit erfolgen wird. Begünstigt werden handwerkliche Leistungen für das Tapezieren und Streichen der Wände, Fliesenarbeiten, die Beseitigung von Mängeln, das Verlegen von Laminat oder Teppichböden sowie alle anderen Schönheits- und Reparaturarbeiten. Die Steuerbegünstigung greift dort, wo es sich um einmalige oder allgemeine Reparaturarbeiten, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Mit Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sind auch diese Arbeiten steuerlich absetzbar.

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Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar!

 

In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz für die persönliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Schürzen und auch Westen.

Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung Pflicht ist (z. B. als Arzt, Anwalt, Krankenschwester, Handwerker, Richter, Maler, Kellner oder Postbeamter), der kann sowohl die Anschaffungskosten wie auch die Reinigung dieser Kleidungsstücke von der Steuer absetzen. In der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung ist dies unter der Rubrik Webungskosten zu notieren (§ 9 EStG). Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber die Arbeitskleidung nicht selbst zur Verfügung stellt und es diesbezüglich keinen betriebsinternen Waschdienst gibt. Auch die hier oftmals gezahlten steuerfreien Zuschüsse (§ 3 / 31 EStG) für die Beschaffung der Arbeitskleidung dürfen in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel greift hier der Paragraph zur Überlassung von typischer Berufsbekleidung, welcher der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich überlässt. Ebenfalls als steuerfrei zu betrachten sind Barablösungen vertraglicher Ansprüche auf die Gestellung von berufstypischer Arbeitsbekleidung, selbst wenn diese betrieblich angeordnet wurde. Lediglich ein Übersteigen der üblichen finanziellen Aufwendungen von Seiten des Arbeitnehmers führt dazu, die Arbeitsbekleidung doch noch steuerlich geltend zu machen.

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Steuerbetrüger – die Bundesregierung will härtere Maßnahmen ergreifen

 

Steuerbetrüger hat es immer gegeben und wird es immer wohl immer geben. Nun will die Bundesregierung jedoch nochmals mit verschärfteren Regeln für eine Eindämmung dieses, oftmals als Kavaliersdelikt angesehenen Steuerbetruges, sorgen.

Eine erste Änderung soll es in Bezug auf die Selbstanzeigepflicht geben. Kann der kürzlich erarbeitete Gesetzesentwurf durchgesetzt werden, so wird es zukünftig deutlich schwieriger werden, explizite Straffreiheit mittels einer Selbstanzeige zu erhalten. Das Bundeskabinett will mit diesem Gesetzentwurf größere Hürden in Bezug auf diese derzeitige Möglichkeit zur Straffreiheit bei Selbstanzeige schaffen.

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Die Gründung einer GmbH und ihre steuerliche Behandlung

 

Was muss bei der Gründung einer GmbH steuerlich berücksichtigt werden?

Gründung einer GmbH

Wer sich mit der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auseinandersetzt, der kommt um die Festlegung einer entsprechenden Satzung nicht umhin. Im Einzelnen bedeutet dies, dass ein schriftlicher Gesellschaftervertrag erstellt werden muss, aus dem hervorgeht, wo der Sitz der Gesellschaft sein wird, was der Unternehmensgegenstand ist und wie hoch die jeweiligen Stammeinlagen der jeweiligen Gesellschafter sein werden.

Um eine GmbH gründen zu können, benötigen die Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro. Das bedeutet jedoch auch, dass, wenn zwei Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind, eine Anmeldung im Handelsregister zu erfolgen hat und eine diesbezügliche Einlage von einem ¼ des Stammkapitals (mindestens jedoch 12.500 Euro) zu erfolgen hat.

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Wie können Photovoltaikanlagen steuerlich abgesetzt werden?

 

Immer neue rechtliche Situationen sorgen dafür, dass sich die Nutzer von Solaranlagen kaum mehr über die steuerliche Behandlung dieser Anlagen auskennen. Dass Photovoltaikanlagen von der Steuer abgesetzt werden können, steht jedoch immer noch außer Frage.

Steuerliche Behandlung privater Photovoltaikanlagenbetreiber

Unterschiedliche Solaranlagen ziehen ebenso die unterschiedliche Behandlung aller steuerlichen Aspekte nach sich. So können beispielsweise Photovoltaikanlagen dann abzugsberechtigt sein, wenn der Betreiber zwar ohne eigenen Geschäftsbetrieb ist, den erwirtschafteten Strom jedoch trotzdem ins öffentliche Netz einspeist. Bezug nehmend auf § 2/I Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt hier keine Gewinnerzielungsabsicht vor, stattdessen werden lediglich Einnahmen erzielt, welche im Rahmen des Vorsteuerabzugs zulässig sind.

Zu differenzieren ist hierbei allerdings, ob es sich bei der Photovoltaikanlage um eine Anlage handelt, die vor dem 01.04.1999 angeschafft wurde. In diesem Fall greift hier noch das alte Umsatzsteuerrecht, bei der die sogenannte Festsetzungsfrist noch zum Tragen kommt. Wer die Originalrechnung der Photovoltaikanlage noch vorliegen hat, der kann diese bei der Steuererklärung beilegen und erhält so ebenfalls die Vorsteuer erstattet. Die Festsetzungsfrist erlischt ansonsten nach sieben Jahren.
Wer hier jedoch nur den überschüssigen Strom der durch die Photovoltaikanlage erwirtschafteten Energie ins öffentliche Netz eingespeist hat, muss den Eigenverbrauchsanteil berechnen.

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Wie können Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?

 

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gemäß Einkommensteuergesetz

Solaranlagen kann man steuerlich absetzenTagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Solaranlagen finden sich mittlerweile fast flächendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengebäuden. Und sie sorgen nicht nur für die Nutzung preiswerter Energien, denn hier kann auch steuerlich viel abgesetzt werden.

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit

Wer in eine Solaranlage investiert, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzen. Und dies gilt nicht nur für sogenannte natürliche Personen (Privatleute), sondern auch für alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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Können Maklergebühren abgesetzt werden?

 

Das Arbeitsfeld eines Maklers ist in der Regel die Vermittlung einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Vermietung oder zum Kauf angeboten wird. Klar ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwischen dem Eigentümer und einem Interessenten steht. Der Makler wird mittels der sogenannten Maklergebühr entlohnt. Dabei kann die Höhe der Maklergebühr durchaus variieren.

Viele Immobilienbesitzer, aber auch Objektsuchende beauftragen einen Makler, der ihnen den Großteil der Arbeit abnimmt – im Gegenzug dazu erhält dieser eine Maklergebühr. Gerade wenn es darum geht, eine Immobilie zu vermieten oder ein optimales Mietobjekt zu finden, beispielsweise Büroräume, werden Makler hinzugezogen; denn in diesen beiden Fällen ist deutlich mehr Nachhaltigkeit bei der Recherche gefragt:

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Immobilien: Wie können Renovierungskosten abgesetzt werden?

 

Von staatlicher Seite aus wird der Vermieter einer Immobilie steuerlich belohnt. Aber das ist noch lange nicht alles, was es an Vorzügen durch Renovierungsmaßnahmen gibt. Auch der Wert der Immobilie steigt, wenn das Gebäude umfangreich gepflegt und instand gehalten ist.
Darüber hinaus gelten besonders die fremdfinanzierten Immobilien als gute Investition, denn diese erfahren zum einen eine umfassende steuerliche Berücksichtigung und dienen zum anderen als eine attraktive Möglichkeit, die private Altersvorsorge zu sichern.

Renovierung steigert den Wert der Immobilie

Schaut man sich alle steuerbegünstigten Kapitalanlagen einmal genauer an, so ist erkennbar, dass sich die Immobilieninvestitionen bezogen auf steuerrelevante Verluste, lediglich in einem buchmäßigen Verlust darstellen. Ein tatsächlicher Verlust ist hier meist nicht erkennbar, im Gegenteil: Jede Renovierung steigert zusätzlich den Wert einer Immobilie. Werden die Häuser oder Eigentumswohnungen gut gepflegt, so kann hier nicht nur der Wert erhalten, sondern auch erheblich gesteigert werden.
Trotz allem darf man natürlich auch die Erwerbskosten der Immobilie als steuermindernd geltend machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Kauf von Grundstücken hier keine Berücksichtigung findet, entsprechend also gut kalkuliert werden muss.

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Berufsbegleitendes Studium – steuerlich absetzbar

 

Kann ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer abgesetzt werden?

Wer sich beruflich weiterbilden und ein entsprechendes Studium absolvieren will, der stellt sich häufig die Frage, ob ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzbar ist. Vielfach scheitert eine Weiterbildung nämlich letztlich einfach an den Kosten.

Ist ein berufsbegleitendes Studium als Sonderausgabe zu sehen?

Laut Angabe des Bundesfinanzministeriums ist es möglich, für eine Ausbildung, ein Erststudium und auch für ein berufsbegleitendes Studium Kosten teilweise bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als sogenannte Sonderausgabe oder als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Einschränkung gibt es hier allerdings: Für die Deklaration als Sonderausgabe darf die Aus- oder Weiterbildung keinesfalls betrieblich angeordnet und im Zuge eines dienstlichen Verhältnisses nötig sein. Ist dies nicht der Fall, so ist es erlaubt, im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung maximal 4.000 Euro steuerlich geltend zu machen.

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Steuern sparen bei Schönheitsoperationen

 

Wann Sie die Schönheits-OP von der Steuer absetzen können.

Viele chirurgische Eingriffe, die in Deutschland vorgenommen werden, fallen unter die Bezeichnung Schönheitsoperation. Es besteht explizit kein physischer Handlungsbedarf, sondern maximal ein psychischer Aspekt, der zu einem besseren Körpergefühl führen soll. Schönheits-Ops sind in der Regel finanziell als nicht unerheblich zu sehen und in vielen Fällen weigern sich die zuständigen Krankenkassen, diese Operationen kostenmäßig zu übernehmen. Für viele Menschen endet so bereits beim Beratungsgespräch die Umsetzung einer gewünschten OP, denn nicht alle können sich eine derart kostspielige Operation leisten.

Was viele jedoch nicht wissen: Unter bestimmten Umständen sind Schönheitsoperationen von der Steuer absetzbar. In diesem Fall könnte eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, die ihrerseits wiederum dazu führt, die Schönheitsoperation doch noch durchführen zu können.

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Steuer sparen mit Immobilien

 

Die sicherste Form der Geldanlage stellt immer noch der Kauf von Immobilien dar. Wer den Kauf einer Immobilie, wie beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung, plant, für den ist dies immer eine gute Kapitalanlage, denn sowohl die Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie auch alle laufenden Kosten sind von der Steuer absetzbar. So kann man durchaus mit Immobilien Steuer sparen.

Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, ob die Immobilie selbst genutzt oder gar vermietet werden soll. Ist Zweites der Fall, so haben alle Mieteinnahmen in der Anlage V der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte vermerkt zu werden. Wird die Immobilie jedoch vom Eigentümer selbst bewohnt, gelten Sonderregelungen. Dies ist auch der Fall, wenn die Immobilie zunächst vermietet und erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Immobilienbesitzer eigens bewohnt wird. In beiden Fällen können die Belastungen, die durch die Immobilie entstehen jedoch von der Steuer abgesetzt werden.

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eBay – Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

 

Wann ist eBay Handel eine unternehmerische Tätigkeit und wann Liebhaberei?

Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bezüglich ihrer Selbstständigkeit ausschließlich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines Einzelunternehmen handelt, was keine explizite Lagerhaltung der zu veräußernden Waren nötig werden lässt.

Viele Jungunternehmer gehen jedoch, wie die Erfahrung zeigt, mehr als blauäugig an die Selbstständigkeit heran, und erwirtschaften trotz allem nicht die zuvor geplanten Umsätze. Obwohl in der Anfangszeit zwar eher die Regel als die Ausnahme ist, zunächst nur mäßigen Erfolg zu haben, so bleibt bei vielen allerdings auch nach einer entsprechenden Anfangszeit der gewünschte Erfolg aus. Und nicht selten werden Jahr für Jahr Verluste erwirtschaftet.

Da besonders der Handel auf der Plattform eBay boomt, schießen hier täglich neue Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Doch nur wenige schaffen es, sich explizit auf dem Markt zu etablieren. Viele Steuererklärungen mit Verlustausweis werden somit jährlich bei den örtlichen Finanzbehörden eingereicht.

In diesem Zusammenhang fällt oftmals auch der Begriff Liebhaberei. Liebhaberei ist zwar in keinem Gesetzestext verankert, stellt jedoch für die Finanzämter ein übliches Auslegungsverfahren dar. Liebhaberei bedeutet in diesem Sinne, dass die ausgeübte Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

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Steuern auf vorbörsliche Aktienverkäufe

 

Aktien, vorbörsliche Aktienverkäufe aber auch reguläre Wertpapierausgaben, stellen eine ganz spezielle Art der Kapitalanlage dar und sind für viele Menschen eine ganz besondere Form, das eigene Geld lang- oder auch kurzfristig festzulegen. Wer den Kauf oder Verkauf von Aktien, oder auch vorbörsliche Aktienverkäufe, plant, muss jedoch in der Regel um entsprechendes Fachwissen verfügen – zumindest sollten hier umfangreiche Kenntnisse bezüglich des jeweils angesprochenen und Aktien veräußernden Unternehmens eingeholt werden.

Darüber hinaus sind Spekulationen mit Aktien an der Börse –aber auch vorbörsliche Aktienverkäufe-, immer auch mit einem Risiko verbunden. Viele Anleger sind zwar durch Aktienver- oder Ankäufe reich geworden, unzählige Menschen haben jedoch große Verluste eingefahren und oftmals das gesamte Kapital verloren. Die weltweite Finanzkrise macht es deutlich.

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