Das Bundesfinanzministerium hat am 5. März dieses Jahres den aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 publik gemacht. Verabschiedet wurde diese Ausarbeitung dann schließlich am 25. April 2012, so dass das Jahressteuergesetz 2013 definitiv auf den Weg gebracht ist.
Ziel ist es bei der Erarbeitung gewesen, dass deutsche Fiskalrecht, also das Steuerrecht, an das der Europäischen Union (EU) anzugleichen beziehungsweise mit dem Jahressteuergesetz 2013 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen. Ebenfalls Berücksichtigung fanden politische und steuerliche Entscheidungen der OECD, also der Organisation für internationale Zusammenarbeit. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein besonders ehrgeiziges Unterfangen, wurden doch viele Punkte hier zusammengeführt und ist doch mit vielen Änderungen zu rechnen. Im Folgenden soll eine kleine Aufstellung helfen, den Überblick über das kommende Jahressteuergesetz 2013 zu wahren.
Eltern wissen es, Kinder wissen es: Es wird eines Tages der Moment kommen, wo die Nachkommen das elterliche Heim verlassen, um schließlich auf eigenen Beinen zu stehen. Für manche ist dies einfacher, für andere wiederum etwas schwieriger. Ganz gleich ob eine Ausbildung angefangen wird oder aber ein Studium begonnen – Eltern versuchen gerade in den Anfangsjahren des ersten Auszugs immer noch kräftig unter die Arme zu greifen. So soll es auch sein, findet der Staat, denn so wird es dem Nachwuchs schließlich ermöglicht, einen guten Start in ein festes Berufsleben zu finden, wovon schließlich alle profitieren: die stolzen Eltern, die noch stolzeren Kinder und „Vater Staat“, der sich über gut ausgebildetes Fachpersonal freut. Steuerliche Erleichterungen sollen – wie untenstehende Steuertipps zeigen werden – den jungen Familien dabei helfen.
Die Studierenden haben die Möglichkeit ihre kompletten Semestergebühren als Aufwand bei den Steuern geltend zu machen. Das erbringt Vorteile für die Eltern beim Kindergeld. Sollten also Eltern Kindergeld für ein studierendes Kind beantragen, so können hierbei die gesamten Semestergebühren als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen werden. Ebenso können die Eltern von Studenten in der Regel dann Kindergeld bekommen, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Allerdings sollten sie bedenken, dass wenn das Kind einen Nebenjob bezieht und mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, der Kindergeldanspruch jedoch in Gefahr ist.
Wer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.
Wenn es darum geht, Steuern zu sparen, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zuständigen Finanzämter verlangen Monat für Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern.

In vielen Fällen kann man die Kosten für einen Umzug steuermindernd geltend machen, dies ist mit der Umzugskostenpauschale 2012 geregelt. Dies ist sowohl auf pauschaler Basis als auch mit Einzelnachweisen möglich. Es kommen mehrere Gründe für 

Wer einen Beruf ausübt und diesbezüglich in einem Arbeitsverhältnis steht, der muss Monat für Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Behörde zahlen müssen. Dass dies für allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verständlich, denn kaum jemand möchte auf so viel Geld verzichten.