Selbstständige und Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht stellen sich oftmals die Frage, welchen Mehrwertsteuersatz sie auf Rechnungen ausweisen müssen. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung können selbst Steuerberater diese Frage nicht immer einwandfrei beantworten. Auch Verbrauchern ist oftmals nicht klar, welcher Mehrwertsteuersatz für ein Produkt oder eine erbrachte Leistung fällig wird.
Warum zwei Steuersätze?
Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gehört mit einem Volumen von 140 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Gleichzeitig sind mit der Mehrwertsteuer auch einige der kuriostesten Regelungen der Steuergesetzgebung verbunden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wurde ursprünglich eingeführt, um mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Deshalb gilt dieser vor allem für Güter des täglichen Lebens. Neben den meisten Lebensmitteln gilt die ermäßigte Umsatzsteuer auch für Kulturangebote wie Bücher, Zeitschriften sowie für die Verwertung von Urheberrechten und den Personennahverkehr. Gerade bei der Frage nach den Gütern des täglichen Lebens stellt sich immer wieder die Frage, welche Produkte genau darunter fallen.
Stehen größere Schenkungen an sollten sich die Beteiligten umfassend mit dem Thema Schenkungssteuer auseinandersetzen. So lässt sich vermeiden, dass der Beschenkte von einer großen Steuerlast betroffen ist, mit der er im Vorfeld nicht gerechnet hat. Für die Schenkungssteuer gelten bezüglich Steuerpflicht, Freibeträgen oder Steuersätzen dieselben Regelungen wie bei der Erbschaftssteuer.
Wer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.
Bei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer 1995 als verfassungswidrig ansah, wurde diese in Deutschland abgeschafft. Aktuell gibt es jedoch Diskussionen, ob die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden soll. In der Bevölkerung ist die
Die ständigen Erhöhungen bei den Strompreisen machen immer mehr Verbrauchern zu schaffen. Gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen leiden unter dem enormen Preisanstieg in den letzten Jahren. Setzt sich die Entwicklung weiter fort, könnte Strom bald zu einem Luxusgut werden. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, müssen sich die Verbraucher auch in Zukunft auf steigende Kosten bei Strom einstellen. Er begründete dies vor allem mit den künftigen Investitionen in die Energiewende und den Netzausbau der erneuerbaren Energien. Zwischen Januar und April 2013 kommt es bei etwa 760 Stromanbietern zu teilweise kräftigen Preiserhöhungen. Vor diesem Hintergrund äußern sich auch immer mehr Politiker besorgt über die Entwicklung beim Strompreis. Kurz vor der Bundestagswahl wird der Strompreis zu einem wichtigen Wahlkampfthema. Politiker mehrerer Parteien haben bereits eine Senkung der Stromsteuer gefordert.
Nachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, sind denkmalgeschützte Objekte eine der wenigen Möglichkeiten, um bei eigengenutzten Immobilien noch Steuern zu sparen. Wichtig dabei ist, dass die anstehenden Baumaßnahmen mit der jeweils zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Allerdings darf das Finanzamt Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten nicht mit dem Argument ablehnen, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigung noch nicht vorlegen kann. Ist dies der Fall, so muss das Finanzamt die voraussichtlichen Aufwendungen entsprechend schätzen.
In letzter Zeit waren Internetcafés mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei ging es insbesondere auch um die Frage, ob für das Betreiben von Internet-Terminals eine Vergnügungssteuer berechnet werden darf. In den Vergnügungssteuersatzungen der Kommunen sind oftmals entsprechende Regelungen vorhanden. In Berlin war es im 2003 zur Insolvenz zahlreicher Internetcafés gekommen, nachdem die Stadt eine Vergnügungssteuer auf Internet-Terminals erhoben hatte. Bei Cafés mit etwa 20 Rechner belief sich die Steuerschuld auf rund 3.000 Euro pro Monat. Dies bedeutete für viele Betreiber von Internetcafés das aus. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Stadt in Rheinland-Pfalz vorläufig keine Vergnügungssteuer mehr auf PCs in einem Internetcafé erheben darf.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wurde in Deutschland bereits vor zehn Jahren eingeführt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegatten weitestgehend gleichgestellt. So können sie beispielsweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben auch bei Tod und Trennung die gleichen Rechte wie Ehepaare. Einzig was das Thema Steuern betrifft gab es bisher große Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen hat sich die Lage für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nun deutlich verbessert. Dazu sieht auch das Bundesverfassungsgericht steuerliche Nachteile gegenüber Ehepaaren als einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geregelte Gleichheitsgebot.
Erträge aus Kapitalanlagen wie Festgeldern oder Tagesgeldkonten unterliegen der
Das Kindergeld ist ein Bestandteil des Einkommenssteuerrechts. Etwa 90 Prozent erhalten diese Zulage in Form des Kindergeldes. Erst ab einem Einkommen von rund 33.500 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 67.000 Euro bei verheirateten Paaren wird das Kindergeld durch den Kinderfreibetrag ersetzt. Beide dienen dazu, das sächliche Existenzminimum des Kindes steuerlich freizustellen. Gewährt wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch an volljährige oder verheiratete Kinder.
Viele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.