7 % oder 19 % Umsatzsteuer – welcher Umsatzsteuersatz ist der richtige?

UmsatzsteuerSelbstständige und Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht stellen sich oftmals die Frage, welchen Mehrwertsteuersatz sie auf Rechnungen ausweisen müssen. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung können selbst Steuerberater diese Frage nicht immer einwandfrei beantworten. Auch Verbrauchern ist oftmals nicht klar, welcher Mehrwertsteuersatz für ein Produkt oder eine erbrachte Leistung fällig wird.

Warum zwei Steuersätze?

Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gehört mit einem Volumen von 140 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Gleichzeitig sind mit der Mehrwertsteuer auch einige der kuriostesten Regelungen der Steuergesetzgebung verbunden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wurde ursprünglich eingeführt, um mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Deshalb gilt dieser vor allem für Güter des täglichen Lebens. Neben den meisten Lebensmitteln gilt die ermäßigte Umsatzsteuer auch für Kulturangebote wie Bücher, Zeitschriften sowie für die Verwertung von Urheberrechten und den Personennahverkehr. Gerade bei der Frage nach den Gütern des täglichen Lebens stellt sich immer wieder die Frage, welche Produkte genau darunter fallen.

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Nützliche Hinweise zum Thema Schenkungssteuer

SchenkungssteuerStehen größere Schenkungen an sollten sich die Beteiligten umfassend mit dem Thema Schenkungssteuer auseinandersetzen. So lässt sich vermeiden, dass der Beschenkte von einer großen Steuerlast betroffen ist, mit der er im Vorfeld nicht gerechnet hat. Für die Schenkungssteuer gelten bezüglich Steuerpflicht, Freibeträgen oder Steuersätzen dieselben Regelungen wie bei der Erbschaftssteuer.

Höhe der Schenkungssteuer und Freibetrag

Wie im Falle einer Erbschaft mischt der Staat auch bei Schenkungen kräftig mit. Wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt und welche Freibeträge der Beschenkte geltend machen kann, hängt wie bei der Erbschaft von zwei wesentlichen Faktoren ab. Zum einen dient der Wert der Schenkung als Grundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer und zum anderen ist auch die Steuerklasse des Beschenkten von Bedeutung. Letztere wird anhand des Verwandtschaftsverhältnisses ermittelt.

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Änderungen beim Jahressteuergesetz 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 ist weiterhin ungewiss. Das vom Vermittlungsausschuss erarbeitete Ergebnis wurde vom Bundestag abgelehnt aufgrund einer fehlenden Mehrheit abgelehnt. Nun muss sich der Bundesrat erneut mit dem Jahressteuergesetz 2013 befassen, wobei eine Einigung eher ausgeschlossen ist. Somit ist das Jahressteuergesetz 2013 faktisch gescheitert. Diese bedeutet jedoch nicht, dass einzelne im Gesetz vorgesehene Punkte nun gar nicht umgesetzt werden.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Aufgrund des von der Bundesregierung erstellten Existenzminimumsberichts sieht das Jahressteuergesetz 2013 eine Erhöhung des Grundfreibetrags vor. Da der Bundesrat diesem Punkt zugestimmt hat, tritt die Änderung rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Danach erhöht sich der Grundfreibetrag in bis 2014 in zwei Schritten um insgesamt 350 Euro. Seit Januar 2013 ist ein Einkommen bis zur Höhe von 8.130 Euro steuerfrei. Ab dem 01.01.2014 muss dann bis zu einem Betrag von 8.354 Euro keine Einkommenssteuer entrichtet werden.

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Steuer sparen – Grundsatzurteil zum Thema Kirchensteuer

KirchensteuerWer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.

Wer Katholik sein will, muss Kirchensteuer zahlen

Seit dem Urteil ist klar, ein Austritt aus der Kirchensteuer ist nicht möglich, ohne gleichzeitig auch die Glaubensgemeinschaft zu verlassen. Damit hat die katholische Kirche bei der Frage ob Mitglieder zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet werden können einen Sieg errungen. Lediglich auf eine Zahlung der Kirchensteuer zu verzichten und in der katholischen Kirche zu bleiben ist in Deutschland nicht möglich. Die deutsche Bischhofskonferenz hat bereits zuvor in einem Dekret beschlossen, dass bei einem Austritt aus der Kirchensteuer keine Rechte auf die Sakramente mehr bestehen.

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Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

GewerbesteuerBei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.

Wer zählt als Freiberufler?

In der Praxis ist es nicht immer ganz leicht, eine freiberufliche von einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eine erste Definition findet sich im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Im § 1 Abs. 1 ist Folgendes geregelt: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Etwas genauer wird das Einkommenssteuergesetz. Dieses unterteilt die Freiberufler in die Kategorien Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

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Alles rund um das Thema Vermögenssteuer 2013

VermögenssteuerNachdem das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer 1995 als verfassungswidrig ansah, wurde diese in Deutschland abgeschafft. Aktuell gibt es jedoch Diskussionen, ob die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden soll. In der Bevölkerung ist die Vermögenssteuer durchaus populär. Rund 77 Prozent der Bundesbürger würden eine Wiedereinführung begrüßen.

Ein Hauch von Robin Hood

Auf den ersten Blick klingt die Vermögenssteuer nach einer gerechten Umverteilung. Personen mit einem hohen Vermögen geben Geld ab, dass dann den Bedürftigen zur Verfügung steht. Mit solchen Themen lässt sich natürlich vor allem im Jahr der Bundestagswahl bei den Wählern punkten. Was zunächst nach edlen Motiven Ala Robin Hood klingt, sieht in der Praxis jedoch völlig anders aus. Denn niemand weiß genau, wofür die zusätzlichen Steuereinnahmen letztendlich verwendet werden. Kritiker entgegnen, dass eine Vermögenssteuer dem Land insgesamt eher schadet, als dass sie einen echten Nutzen bringt.

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Senkung der Stromsteuer – dürfen die Deutschen nun bald aufatmen?

Senkung der StromsteuerDie ständigen Erhöhungen bei den Strompreisen machen immer mehr Verbrauchern zu schaffen. Gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen leiden unter dem enormen Preisanstieg in den letzten Jahren. Setzt sich die Entwicklung weiter fort, könnte Strom bald zu einem Luxusgut werden. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, müssen sich die Verbraucher auch in Zukunft auf steigende Kosten bei Strom einstellen. Er begründete dies vor allem mit den künftigen Investitionen in die Energiewende und den Netzausbau der erneuerbaren Energien. Zwischen Januar und April 2013 kommt es bei etwa 760 Stromanbietern zu teilweise kräftigen Preiserhöhungen. Vor diesem Hintergrund äußern sich auch immer mehr Politiker besorgt über die Entwicklung beim Strompreis. Kurz vor der Bundestagswahl wird der Strompreis zu einem wichtigen Wahlkampfthema. Politiker mehrerer Parteien haben bereits eine Senkung der Stromsteuer gefordert.

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Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten – was tun, wenn die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde fehlt?

Denkmalschutz Steuer sparenNachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, sind denkmalgeschützte Objekte eine der wenigen Möglichkeiten, um bei eigengenutzten Immobilien noch Steuern zu sparen. Wichtig dabei ist, dass die anstehenden Baumaßnahmen mit der jeweils zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Allerdings darf das Finanzamt Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten nicht mit dem Argument ablehnen, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigung noch nicht vorlegen kann. Ist dies der Fall, so muss das Finanzamt die voraussichtlichen Aufwendungen entsprechend schätzen.

Urteil des Bundesfinanzhofs

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten mit der Steuererklärung geltend gemacht werden und die erforderliche Bescheinigung der Behörde noch nicht vorliegt. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass in einem solchen Fall die für den Hausbesitzer günstigsten Tatsachen berücksichtigt werden müssen. Somit ist es den Finanzämtern nicht erlaubt, Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten auszusetzen, bis die entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden kann. Allerdings ist eine spätere Vorlage zur Gewährung von Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten zwingend erforderlich.

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Unterliegt die Bereitstellung des PCs im Internetcafé der Vergnügungssteuer?

Internetcafe VergnügungssteuerIn letzter Zeit waren Internetcafés mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei ging es insbesondere auch um die Frage, ob für das Betreiben von Internet-Terminals eine Vergnügungssteuer berechnet werden darf. In den Vergnügungssteuersatzungen der Kommunen sind oftmals entsprechende Regelungen vorhanden. In Berlin war es im 2003 zur Insolvenz zahlreicher Internetcafés gekommen, nachdem die Stadt eine Vergnügungssteuer auf Internet-Terminals erhoben hatte. Bei Cafés mit etwa 20 Rechner belief sich die Steuerschuld auf rund 3.000 Euro pro Monat. Dies bedeutete für viele Betreiber von Internetcafés das aus. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Stadt in Rheinland-Pfalz vorläufig keine Vergnügungssteuer mehr auf PCs in einem Internetcafé erheben darf.

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Steuerliche Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Eingetragene LebenspartnerschaftDie eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wurde in Deutschland bereits vor zehn Jahren eingeführt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegatten weitestgehend gleichgestellt. So können sie beispielsweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben auch bei Tod und Trennung die gleichen Rechte wie Ehepaare. Einzig was das Thema Steuern betrifft gab es bisher große Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen hat sich die Lage für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nun deutlich verbessert. Dazu sieht auch das Bundesverfassungsgericht steuerliche Nachteile gegenüber Ehepaaren als einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geregelte Gleichheitsgebot.

Steuerliche Behandlung bei Erbschaften

Bei einer Erbschaft machten sich die steuerlichen Nachteile von eingetragenen Lebenspartnerschaften besonders stark bemerkbar. Diese hatten nach dem BGB das Recht wie Ehegatten zu erben galten steuerlich gesehen jedoch nicht als verwandt. Die Auswirkungen hiervon waren eine ungünstige Steuerklasse, Minifreibeträge und hohe Abgabenlasten ans Finanzamt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Steuerfreibetrag dann im Jahre 2009 wie bei Ehepaaren auf 500.000 Euro angehoben. Dazu erhalten eingetragene Lebenspartnerschaften nun auch den zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro. Bei einer Erbschaft bleibt der Zugewinnausgleich für den überlebenden Partner steuerfrei. Der eingetragene Lebenspartner kann das selbst genutzte Wohnungseigentum nach einer Erbschaft unabhängig von der Größe weiterhin steuerfrei nutzen. Diese Vergünstigung gilt zudem auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

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Die zertifizierte Elster-Übermittlung – Fristen für 2013 beachten!

Seit dem 01.01.2013 dürfen Unternehmen elektronische Datenübermittlungen an das Finanzamt nur noch in authentifizierter Form übermittelt werden. Hierfür müssen die gesendeten Unterlagen mit einer Zertifizierung versehen sein. Betroffen von der zertifizierten Elster-Übermittlung sind Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, zusammenfassende Meldungen sowie Lohnsteuer-Anmeldungen. Handschriftliche Bestätigungen sowie Übermittlungen ohne Zertifikat werden durch die Finanzämter nicht mehr anerkannt.

Übergangsregelung bis August 2013

Zunächst war für die Einführung der zertifizierten Elster-Übermittlung keine Übergangsfrist vorgesehen. Kurz vor Weihnachten wurde dann doch eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 bekannt gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt erkennen die Finanzämter die genannten Unterlagen auch ohne zertifizierte Elster-Übermittlung an. Unternehmen haben somit die Möglichkeit sich eingehend mit diesem Thema zu befassen und die benötigte Zertifizierung zu erwerben.

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Kapitalertragssteuer – hier dreht sich alles um Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen

KapitalertragssteuerErträge aus Kapitalanlagen wie Festgeldern oder Tagesgeldkonten unterliegen der Einkommenssteuer. Bis 2009 war die Höhe der Kapitalertragssteuer von der jeweiligen Art der Anlage abhängig. Zum 01.01.2009 ist die Kapitalertragssteuer in eine einheitliche Abgeltungssteuer übergegangen. Diese beträgt aktuell 25 Prozent. Unverändert geblieben ist, dass die Steuer erst ab einem bestimmten Freibetrag bezahlt werden muss.

Merkmale der Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer gehört zu den Quellensteuern und wird direkt von der auszahlenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags. Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags wird der Steuerpflichtige vom automatischen Steuerabzug der Kapitalertragssteuer befreit.

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Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013

Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.

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Steuervorteil: Kindergeld für volljährige und verheiratete Kinder

Steuervorteil KindergeldDas Kindergeld ist ein Bestandteil des Einkommenssteuerrechts. Etwa 90 Prozent erhalten diese Zulage in Form des Kindergeldes. Erst ab einem Einkommen von rund 33.500 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 67.000 Euro bei verheirateten Paaren wird das Kindergeld durch den Kinderfreibetrag ersetzt. Beide dienen dazu, das sächliche Existenzminimum des Kindes steuerlich freizustellen. Gewährt wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch an volljährige oder verheiratete Kinder.

Kinder ohne Berufsausbildung bzw. Studium

Für volljährige Kinder, die noch keine Ausbildung oder Studium abgeschlossenen haben, erhalten die Eltern während der Ausbildung bzw. der Wartezeit das Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle ob und in welchem zeitlichen Rahmen die Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. welchen Betrag sie damit verdienen.

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Steuertricks, die der Steuerzahler nutzen sollte

Steuer sparen mit SteuertricksViele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.

Steuer sparen – Den Rabattfreibetrag nutzen

In vielen Fällen erhaltenen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen überlassen. Die Differenz zum normalen Abgabepreis gilt dabei als geldwerter Vorteil und muss deshalb versteuert werden. Allerdings haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Angewendet kann dieser jedoch nur auf Waren, die nicht speziell für den Mitarbeiter angefertigt wurden. Ein guter Steuertrick ist dabei, statt eines höheren Gehalts mehr Rabatte mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

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