Einkommensteuerrichtlinien – diese Regel müssen beachtet werden

Einkommensteuererklärung ganz einfach mit der Steuersoftware TaxmanDie Einkommensteuerrichtlinien sind eine Garantie dafür, dass das Einkommensteuergesetz korrekt umgesetzt wird. Dies bedeutet, sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit mit dem Einkommensteuergesetzbuch und aus der Praxis gar nicht mehr wegzudenken.

Einkommensteuer und wann sie erhoben wird

Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie zum Beispiel bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, durch den jeweiligen Steuerabzug, wie z. B. durch die Lohnsteuer oder durch den Zinsabschlag, erhoben. Da der Abzug der Steuer an der Quelle erhoben wird, bezeichnet man die Abzugssteuer auch als Quellensteuer.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Zudem ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer, da sie auf Bund, Länder und auf die Gemeinden aufgeteilt wird. Da der Steuerschuldner und der Steuerträger die gleiche Person ist, handelt es sich bei dieser Steuer um eine direkte Steuer.

Die Einkommensteuer kann nur dann entstehen, wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist und diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat. Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuerndes Einkommen, welche die Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer ist.

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Die Grunderwerbssteuer in den alten und neuen Bundesländern

GrunderwerbssteuerWer in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück erwirbt, muss hierfür eine Grunderwerbssteuer bezahlen. Grundlage für die Berechnung ist das Grunderwerbssteuergesetz, wobei die Steuer zu 100 Prozent an die Bundesländer fließt. Die Länder können die erzielten Einnahmen an die Kommunen weiterleiten. Im Jahre 2012 beliefen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Grunderwerbssteuer auf etwa 7,3 Milliarden Euro. Dies waren 1,6 Prozent des gesamten Steuerertrags der Bundesrepublik.

Höhe der Grunderwerbssteuer

Wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Bis 2006 galt noch ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Zum 01.09.2006 wurde dann den Bundesländern das Recht übertragen, den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer eigenständig festzulegen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Grunderwerbssteuer in der Zwischenzeit angehoben. Einzig in Bayern und Sachsen gilt noch der ursprüngliche Steuersatz von 3,5 Prozent. In Bremen, Hamburg und Niedersachsen liegt der Steuersatz derzeit bei 4,5 Prozent. Einen Steuersatz von 5 Prozent für die Grunderwerbssteuer erheben Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (Erhöhung auf 6,5 Prozent zum 01.01.2014) und Thüringen. Im Saarland wurde die Grunderwerbssteuer zuletzt am 01.01.2013 auf 5,5 Prozent angehoben.

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Steuerschulden – wann gewährt das Finanzamt eine Stundung?

Steuerschulden - StundungEs kommt immer wieder vor, dass Steuerpflichtige mit dem Steuerbescheid eine unerwartete Steuernachzahlung leisten müssen. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, muss mit erheblichen Maßnahmen des Finanzamts rechnen. So sind bereits nach einer erfolglosen Mahnung berechtigt, die Steuerschulden durch Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen. Zudem wird für die Steuerschulden ein Säumniszuschlag von einem Prozent pro Monat fällig. Steuerpflichtige sollten deshalb nicht versuchen, das Finanzamt unnötig hinzuhalten. Es ist besser die Steuerbehörden über die aktuelle Situation zu informieren und um eine Stundung der Steuerschulden zu bitte, die Möglichkeit zur Stundung der Steuerschulden ist im § 222 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Steuer es sich handelt.

Voraussetzung für eine Stundung de Steuerschulden

Eine Stundung ist generell dann möglich, wenn die Einziehung der Steuerschulden für den Steuerpflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Eine erhebliche Härte ist dann gegeben, wenn die Steuerschulden stundungsbedürftig und stundungswürdig sind.

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Steuerfreibeträge für Rentner

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

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Steuererleichterung durch den Schwerbehindertenausweis

Steuererleichterung durch SchwerbehindertenausweisSchwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.

Jährlichen Pauschbetrag nutzen

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann für die außergewöhnlichen Belastungen einen jährlichen Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Hierfür müssen keinerlei Aufwendungsnachweise erbracht werden. Je nach Grad der Behinderungen können Schwerbehinderte einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro steuermindernd einsetzen. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 3.700 Euro. Schwerbehinderte können wählen, ob Sie die Steuererleichterung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen oder den Freibetrag eintragen lassen und diesen so auf 12 Monate aufteilen. Dadurch profitieren Schwerbehinderte von einem höheren Nettoeinkommen. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, ist es jedoch sinnvoller die Steuererleichterung anhand von Zahlungsbelegen bei der jährlichen Steuererklärung einsetzen.

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Steuerersparnis bei Heirat – mehr Geld für alle

Steuer sparen bei HeiratNatürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer hohen Steuerersparnis profitieren insbesondere Ehepaare mit einem stark unterschiedlichen Einkommen. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Ehegatten-Splitting. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird dann nicht mehr für jedes Einkommen einzeln, sondern von dem in zwei Hälften aufgesplitteten Einkommen berechnet.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Beim Ehegatten-Splitting wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner den gleichen Beitrag zum Einkommen leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Realität ganz anders aussieht und ein Ehepartner beispielsweise gar kein eigenes Einkommen bezieht. Dadurch ergibt sich für gemeinsam veranlagte Ehepaare mitunter eine recht deutliche Steuerersparnis. Das Einkommen wird beim Ehegatten-Splitting zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen rutscht, ist dadurch deutlich weniger von der Steuerprogression betroffen. Er entgeht also der überproportional stärkeren steuerlichen Belastung für höhere Einkommen. Die größte Steuerersparnis wird immer dann erzielt, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen besitzt. Dabei liegt die maximale Steuerersparnis für 2012 bei 15.000 Euro. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen des verdienenden Ehepartners mehr als 104.304 Euro beträgt.

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Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag – das können Eltern von der Steuer absetzen

Steuervorteil KindergeldFamilien mit Kindern werden vom Staat auf vielfältige Weise gefördert. Zentraler Punkt bei der Förderung ist der Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommenssteuergesetz (EStG). Dieser regelt die Förderung von Familien mittels Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag. Dazu können Eltern in Abhängigkeit vom Kindergeld noch weitere Kosten von der Steuer absetzen. Vergünstigungen gibt es unter anderem in Form eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, dem Ausbildungsfreibetrag, der Kinderzulage oder dem Schulgeldabzug.

Förderung durch Kindergeld

Die Höhe des Kindergelds hat sich im Vergleich zu 2012 nicht verändert. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern pro Monat ein Kindergeld von 184 Euro. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro Kindergeld. Der korrespondierende Kinderfreibetrag beträgt für 2012 und 2013 jährlich 7008 Euro. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium verlängert sich die Kinderzahlung bis zum 25. Lebensjahr. Durch die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst wird dieser Zeitraum entsprechend verlängert.

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Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung beachten!

Abgabefrist EinkommensteuerAlle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.

Was bedeutet Einkommensteuer?

Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.

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Kapitalertragsteuer – wie viel bekommt der Fiskus tatsächlich?

Kapitalertragssteuer FinanzamtIn Deutschland gibt es zahlreiche Steuern, die dem Bundesbürger auferlegt werden, damit der Fiskus seinen Haushalt finanzieren kann. Neben der Lohn- und Einkommenssteuer unterliegen die Steuerzahler der Mehrwertsteuer, der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer, zum Teil der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer und vielen anderen Steuern mehr. Auch die Kapitalertragssteuer ist in aller Munde, denn wer beispielsweise Aktien verkauft und damit entsprechend Einkünfte erzielt, der wird vom Staat zur Kasse gebeten.

Die Kapitalertragsteuer ist eine gesonderte Art der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um Steuern für Einkünfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Seit dem Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer für Erträge und Einkünfte aus Kapital eingeführt.

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Mit Fehlern bei der Steuererklärung richtig umgehen – so geht´s

Fehler bei der SteuererklärungViele Steuerzahler lassen sich durch fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung oder durch pure Unwissenheit der absetzbaren Möglichkeiten jedes Jahr bares Geld entgehen. Jährlich werden bestimmte Regelungen und Änderungen festgelegt und oftmals ist es für den Einzelnen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Zahlreiche Ratgeber im Internet und in Fachbücher können dabei sehr hilfreich sein und somit Fehlern bei der Erstellung der Steuererklärung entgegen wirken.

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Einkommenssteuer 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Einkommensteuer 2013Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.

Abgabefristen der Einkommenssteuer

Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.

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Die 10 besten Steuertipps für 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

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Steuer sparen – Steuererleichterungen für Familien

Steuer sparen für die FamilieBei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, der in den letzten Jahren deutlich erweitert wurde. So werden beispielsweise die Kosten für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mittlerweile stärker berücksichtigt. Mit Anhebung des Kindergelds wurde auch der Freibetrag um den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergänzt. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Steuererleichterungen wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auch für behinderte Kinder sind Steuererleichterungen vorgesehen.

Steuererleichterungen bei Kinderbetreuungskosten

Familien können die im Rahmen der Kinderbetreuung angefallenen Kosten von der Steuer absetzen. Wurden Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes in Anspruch genommen, so können zwei Drittel der Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss für das betreffende Kind ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die steuerlichen Freibeträge bestehen. Zudem darf das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss im Haushalt des Steuerpflichtigen leben. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Für diese können die Steuererleichterungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

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Steuer sparen – PKW Abschreibung

PKW AbschreibungUnternehmen, die sich einen PKW als Firmenfahrzeug zulegen, können die Kosten hierfür entsprechend abschreiben. Die anzusetzende Nutzungsdauer bei der PKW Abschreibung richtet sich dabei nach der durch das Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle. Für alle nach dem 01.01.2001 angeschafften Fahrzeuge gilt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wurde der PKW nach dem 31.12.2010 neu gekauft, darf die PKW Abschreibung nur noch linear erfolgen. Es werden als pro Jahr 16,67 Prozent abgeschrieben. Maßgebend für die PKW Abschreibung ist immer der Nettoanschaffung. Wurde der PKW nicht im Januar angeschafft, muss der Abschreibungsbetrag anteilig auf die noch verbleibenden Monate reduziert werden.

PKW Abschreibung bei kürzerer Nutzungsdauer

Wird da Fahrzeug sehr häufig genutzt, so ist auch eine kürzere Nutzungsdauer als die vorgeschriebenen 6 Jahre möglich. Eine überdurchschnittlich hohe Fahrleistung darf immer dann angenommen werden, wenn die jährliche Kilometerleistung des Fahrzeugs mehr als 40.000 Kilometer beträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 26.07.1991 so entschieden. Werden für einen älteren PKW erstmalig der tatsächliche Kostensatz pro Kilometer ermittelt, so müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Diese muss die Zeit vor der Ermittlung beinhalten. Abgezogen werden darf dann nur der Teil, der auf den Zeitraum nach der Ermittlung entfällt.

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Hilfe bei der Steuererklärung – an wen kann/sollte man sich wenden?

SteuerberaterDie meisten Menschen befassen sich nur sehr ungern mit dem Thema Steuererklärung. Die Gesetze ändern sich ständig, sodass kaum noch jemand genau durchblickt. Vielfach verzichten Steuerzahler deshalb auf ein Ausfertigen der Steuererklärung und schenken dem Fiskus jedes Jahr eine Menge Geld. Doch auch wer beispielsweise mit einer entsprechenden Software die Steuererklärung selbst erledigt ist sich oft unsicher, ob auch tatsächlich alle Einsparmöglichkeiten ausgenutzt wurden. So ist es in vielen Fällen angeraten, sich professionelle Hilfe zu holen. Privatpersonen erhalten Hilfe bei der Steuererklärung unter anderem von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Unternehmen und Selbstständige lassen ihre Steuererklärung in den meisten Fällen ohnehin von einem externen Steuerberater erledigen.

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