Jährlich sehen sich Unternehmerinnen und Unternehmer der Problematik gegenüber, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Anhand der angegebenen Einnahmen und Ausgaben ermittelt das zuständige Finanzamt, ob eventuell Steuergelder nachgezahlt werden müssen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch oft nicht die finanziellen Mittel für die Nachzahlung und fassen eine Stundung ins Auge. Der Stundungsantrag ermöglicht die Steuernachzahlung zu einem weitaus späteren Zeitpunkt. Gestellt werden kann der Stundungsantrag bei der zuständigen Finanzbehörde. Gesetzlich sind alle Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Stundungsantrag und der Stundung von Steuern im Allgemeinen stehen in der Abgabenordnung in § 222 geregelt.
Wann kann der Stundungsantrag gestellt werden?
Möchte der Unternehmer einen Stundungsantrag einreichen, dann muss er seiner zuständigen Finanzbehörde einwandfrei belegen können, dass die Tilgung der Steuerschuld zum aktuellen Zeitpunkt eine sehr hohe Belastung darstellen würde. Ob dem Stundungsantrag dann stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Bewilligt wird der Anspruch auf Stundung der Steuern jedoch zumeist, wenn die Rückzahlung trotz der Stundung nicht in Gefahr gerät.
Wer als Freiberufler tätig ist, kommt nicht herum
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die
Die Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf die Einkommen von juristischen Personen erhoben. Betroffen hiervon sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Diese müssen von ihrem zu versteuernden Einkommen 15 Prozent Körperschaftssteuer an den Fiskus abführen. Derzeit wird unter Experten heftig über die Abschaffung der Körperschaftssteuer diskutiert. Dabei gibt es durchaus einige Gründe, die gegen eine zusätzliche Besteuerung von Unternehmen sprechen.
Die meisten Arbeitnehmer erwirtschaften mir ihrer Arbeitsleistung nicht nur Geld für die eigene Tasche, sondern führen auch Beträge an das Finanzamt ab. Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel zeigt, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfallen kann. So werden neben Steuern auch die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Je höher das Bruttoeinkommen desto mehr Abzüge müssen Arbeitnehmer in Kauf nehmen. Es entspricht dem Grundsystem unseres Sozialstaates, dass Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, auch einen größeren Teil an die Gemeinschaft abgeben. Ein weiterer Punkt des Steuersystems ist der Steuerfreibetrag. Dieser wurde teilweise aus sozialen Gründen sowie zur Erleichterung des mitunter doch sehr komplexen Steuersystems eingeführt. In Verbindung mit der
Auch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.
Nach langem Hin und Her soll die Finanztransaktionssteuer nun in elf Ländern der Europäischen Union eingeführt werden. Damit wird für jeden Kauf einer Aktie, einer Anleihe oder eines Derivats ein bestimmter Betrag fällig. Die Politik verfolgt damit das Ziel, Banken und Hedgefonds künftig stärker an den Folgen der Finanzkrise zu beteiligen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Finanztransaktionssteuer zum 01.01.2014 auch in Deutschland eingeführt wird. Die Bundesregierung hält diesen Zeitplan in jedem Fall für realistisch.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Fahrzeug nur für einen einzigen Tag zugelassen wird. Besonders im Autohandel ist dieses Verfahren gang und gäbe, da die entsprechenden Fahrzeuge anschließend mit einem höheren Rabatt verkauft werden können. Bei diesem Verfahren erfolgt die An- und Abmeldung nur auf dem Papier, ohne das der entsprechende Wagen tatsächlich bewegt wird.
Besitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
Von einer veranlagten Steuer spricht man, wenn diese aufgrund einer eingereichten Erklärung durch die Steuerbehörden in Form eines Steuerbescheids festgesetzt wird. Im Gegenzug ist für eine nicht veranlagte Steuer vom Ertrag keine Steuererklärung erforderlich. Klassisches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer, die in Form der Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge erhoben und direkt von einer Bank oder Lebensversicherung an das Finanzamt abgeführt wird.
Dass der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge fördert, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Neben einer Förderung durch staatliche Zulagen lassen sich mit der Altersvorsorge auch Steuern sparen. Die Altersvorsorge beruht dabei auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil der für die Altersvorsorge aufgewendeten Beträge von der Steuer befreit sind. Im Gegenzug müssen dann jedoch die Rentenzahlungen versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter zumeist deutlich niedriger ist, sodass sich auf diesem Wege leicht Steuern sparen lassen.
Viele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.
Steuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.