Bundestagswahl – auf was muss sich der Steuerzahler schon jetzt einstellen?

Bundestagswahl 2013 Steuern sparenEs sind nicht mehr viele Tage, bis die deutschen Bundesbürger aufgerufen sind, einen neuen Bundestag zu wählen. Wie immer vor einer Bundestagswahl werben die Parteien auch jetzt mit Vorschlägen und Gesetzesänderungen, die Entlastung für Staat und Bürger bringen sollen. Ob es am Ende wirklich so kommt, bleibt wie immer abzuwarten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung von Steuersündern haben es sich viele Parteien vor dieser Wahl zur Aufgabe gemacht, diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Deshalb soll sich steuerlich für viele Bundesbürger etwas ändern. Inwieweit diese Änderungen dann eintreffen werden, hängt natürlich im Wesentlichen vom Wahlergebnis ab.

Die Steuerpläne der Parteien im Überblick

Jede Partei hat in diesem Wahlkampf andere steuerliche Ziele. Ist es einigen Parteien wichtig, dass dem Steuerzahler mehr von seinem verdienten Geld bleibt, möchten andere Parteien, dass gut verdienende Steuerzahler von ihrem Reichtum etwas abgeben müssen. Die Unionsparteien setzen sich beispielsweise dafür ein, dass Kinder ab dem Jahre 2014 den gleichen Steuerfreibetrag erhalten sollen, wie Erwachsene. Tritt diese Regelung bei einem Wahlsieg in Kraft, werden jedoch nicht alle Familien mit Kindern davon profitieren. Handelt es sich bei den Betroffenen etwa um Familien, die lediglich Kindergeld erhalten, können diese von einem angepassten steuerlichen Grundfreibetrag nicht profitieren. Damit diese Familien jedoch nicht zu stark von einer derartigen Regelung ins Hintertreffen geraten, ist eine Anhebung des Kindergeldes geplant. Wie stark dieses dann angehoben werden soll, haben die Unionsparteien bislang offen gelassen. Dieser Vorschlag wäre zwar eine Entlastung für Eltern und Kinder, der Staat würde durch diese Regelung jedoch Belastungen in nicht geringer Höhe in Kauf nehmen müssen.

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Steuernews zum Thema Gleitzone Minijob

Nebenjob Minijob bis 450 €Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind seit Beginn des Jahres 2013 von einer Gesetzesänderung betroffen. So hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Lohnobergrenze von vormals 400,00 Euro auf 450,00 Euro angehoben wird. Dadurch haben sich natürlich auch Änderungen bei der Gleitzonenregelung ergeben. Hier liegt die neue Obergrenze nun bei 850,00 Euro.

Was hat sich in Bezug auf die Versicherungen geändert?

Jede Gesetzesänderung ist mit Übergangsregelungen verbunden, da sich die neuen Maßstäbe zumeist nicht umgehend umsetzen müssen. Diese Übergangsregelungen betreffen vor allem Minijobber, die sich in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen befinden. Für die Betroffenen gilt, dass die Sozialversicherung bis Ende 2014 besteht. Die Sozialversicherungspflicht bleibt zwar bestehen, hier kommt jedoch noch die bisherige Gleitzonenregelung zur Anwendung. Dennoch steht Arbeitnehmern, die einen Minijob ausüben die Möglichkeit zur Verfügung, sich von der Arbeitslosenversicherung abzumelden. Diese Befreiung kann auch von der Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Einzig allein die Pflicht zur Rentenversicherung bleibt von diesen Möglichkeiten unberührt. Mit der Gesetzesänderung ändern sich für Minijobber auch die Beiträge, die sie als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Diese fallen nun geringer aus. Minijobs, die mit dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, fallen gleich unter die Sozialversicherungspflicht. Um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, muss ein Antrag bei einem Arbeitgeber gestellt werden. Übt der Betroffene mehrere Minijobs aus, muss bei jedem Arbeitgeber ein Antrag gestellt werden.

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Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen – sind Schuldzinsen Werbungskosten?

Einnahmen aus Vermietung und VerpachtungPersonen, die eine Immobilie vermieten und verpachten, müssen zumeist investieren, bevor sie von den Einkünften leben können. So muss die Immobilie zunächst erworben werden. Bei einem Objekt, welches sich bereits im Besitz befindet, können Umbau- oder Umstrukturierungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen. Um diese Maßnahmen in die Realität umzusetzen, nehmen viele Verpächter oder Vermieter Kredite auf. Für diese fallen selbstverständlich Schuldzinsen an. Diese Zinsen können anteilig auf der Steuererklärung unter dem Punk Werbungskosten geltend gemacht werden.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Bei den Schuldzinsen ist nur der monatliche Zinsanteil sofort absetzbar, nicht jedoch der Tilgungsanteil. Zu den Kosten, die sofort als Werbungskosten abgezogen werden können, zählen zum Beispiel Schuldzinsen für ein Grundschulddarlehen oder Bauspardarlehen. Aber auch private Kredite, wie Verwandtendarlehen fallen unter diese Regelung. Selbst, wenn für die Absicherung einer Hypothek eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurde, können die Schuldzinsen als Werbungskosten auf der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ein Vermieter oder Verpächter kann auch in die Situation geraten, dass er das Darlehen von einer Bank noch nicht erhalten hat, aber trotzdem bereits finanzielle Mittel benötigt. In dieser Situation erheben Banken sogenannte Zwischenfinanzierungszinsen, die ebenfalls als Werbungskosten ausgewiesen werden können.

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Gesetzesänderung: Ferienimmobilien erhöhen Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Ferienimmobilien erhöhen KapitalvermögenFür Personen, die Kapitaleinkünfte aus Ferienimmobilien erzielen, haben sich steuerlich Neuerungen ergeben. So gab das Finanzgericht Münster im August 2013 eine eher ungünstige Gesetzesänderung bekannt. Steuerpflichtige, die eine Ferienimmobilie nutzen und dies als Gesellschafter einer Aktiengesellschaft tun, mussten bislang für die Nutzung der Objekte keinerlei Mietkosten zahlen. Im Jahre 2009 war diese Nutzung jedoch nicht mehr steuerlich geltend zu machen, weil der Posten der Werbungskosten auf der Einkommenssteuererklärung zu dieser Zeit reformiert wurde.

Wie gingen die Aktiengesellschaften vor?

Aktiengesellschaften, die an Ferienimmobilien beteiligt sind, nutzen ein spezielles Punkte- und Reservierungssystem, nach welchem sie die Immobilien an ihre Gesellschafter überlassen. Alle dadurch erzielten Einkünfte zählen nun zum Kapitalvermögen und müssen nun anders versteuert werden. Der Mietpreis für eine derartig genutzte Ferienimmobilie muss sich laut dem Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 2. Juli 2013 nur an den Mietpreisen für vergleichbare Objekte orientieren. Diese Vergleichsrate ist nun in Bezug auf die Steuern zu mindern. Dies geschehe laut des Senats jedoch nicht aufgrund der Beiträge, die die Aktionäre für die Nutzung der Ferienimmobilie jährlich entrichten, diese bleiben davon unberührt.

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Ehescheidung – auch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung?

EhescheidungGehen zwei Menschen den Bund der Ehe ein, dann tun sie dies zumeist, weil sie sich lieben und weil sie ihr ganzes Leben miteinander teilen möchten. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. So wird in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile fast jede dritte Ehe wieder geschieden.

Eine Ehescheidung ist in vielerlei Hinsicht eine große Belastung für den Betroffenen. Zum einen ist eine Scheidung immer mit emotionalen Folgen für beide Partner verbunden. Haben die Ehepartner Kinder, dann sind auch an dieser Stelle Probleme vorprogrammiert. Ein materielles Problem sind die Kosten, die in einen Scheidungsanwalt investiert werden müssen. So verläuft eine Scheidung nur in wenigen Fällen einvernehmlich. Häufiger streiten sich die vormals Verliebten darüber, wem welcher Besitz zusteht und ob Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen geltend gemacht werden können. Diese Streitigkeiten landen nicht selten vor dem Familiengericht und mitunter kann so ein nervenaufreibender Rosenkrieg hohe Kosten verursachen.

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Auf Hochwasseropfer warten Steuerentlastungen

Steuerentlastung bei HochwasserDas letzte Hochwasser ist zwar ein paar Monate her, die Betroffenen haben jedoch noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Viele haben durch die Flut ihr Hab und Gut verloren. Sie müssen ihre Häuser wieder aufbauen. Der finanzielle Schaden ist immens, jedoch sind es nicht nur die materiellen Folgen, mit denen die Betroffenen zu kämpfen haben. Es sind vor allem persönliche Dinge, mit welchen ein ideeller Wert verbunden ist, um deren Verlust die Menschen trauern.

Hilfe von staatlicher Seite

Die Bundesregierung hat den Hochwasseropfern finanzielle Unterstützung in nicht geringer Höhe zugesichert. Die Gelder werden noch im August 2013 an die betroffenen Bundesländer ausgezahlt und werden nach den Schäden verteilt. In den Bundesländern, wo die Infrastruktur stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erhalten Geschädigte größere Unterstützung. Dennoch legt die Bundesregierung Wert darauf, dass keine Flutopfer benachteiligt werden.

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Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre Gültigkeitsdauer

Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre GültigkeitsdauerAuch das Finanzamt ist nicht unfehlbar. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft berechnet wurde. Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid direkt nach Eingang sorgsam zu prüfen. Enthält der Steuerbescheid Fehler, können Steuerpflichtige innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die möglichen Formen des Einspruchs werden in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids nochmals ausführlich erläutert. Aufgrund der Vielzahl von Angaben ist die Prüfung jedoch nicht immer ganz einfach. Deshalb im Folgenden einige Erläuterungen, worauf bei einem Steuerbescheid besonders geachtet werden sollte.

Die persönlichen Daten

Bei den persönlichen Daten sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Bankverbindung korrekt eingetragen wurde. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Datum des Steuerbescheids. Steuerbescheide besitzen generell nur eine vorläufige Geltungsdauer. Geht innerhalb der vorgesehenen Frist kein Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei Steuerbescheiden, die per Post versendet werden, beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum plus drei Tage für den Postversand. Angenommen der Steuerbescheid wurde am 12.05.2013 erstellt endet die Einspruchsfrist am 16.06.2013. Zu Beginn des Steuerbescheids wird noch die Art der Festsetzung genannt. Dadurch wird festgelegt, dass der Steuerbescheid oder Teile davon nur vorläufig gültig sind. Die Gründe hierfür werden am Ende des Bescheids nochmals ausführlich dargelegt.

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Steuerliche Unterschiede betriebliche und private Altersvorsorge

Steuertipps für die AltersvorsorgeBei der Altersvorsorge wird in die betriebliche und private Vorsorge unterschieden. Während die Kosten bei der betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen werden und dem Steuerzahler ein höherer Nettolohn bleibt, fließen die Kosten für die private Vorsorge direkt vom Nettolohn in die Kassen der Versicherungsgesellschaften. Die Steuer fällt also bei der betrieblichen Altersvorsorge für den Steuerpflichtigen geringer aus. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgewendet werden. Dem Arbeitgeber steht zudem die Möglichkeit zur Verfügung, diese Investition von der Steuer abzusetzen.

Wie verhält es sich mit der Steuer im Falle einer Arbeitslosigkeit des Steuerzahlers?

Sollte der Steuerzahler arbeitslos werden, ist die betriebliche Altersvorsorge ausgenommen. Was die Steuer angeht, so entstehen dem Steuerpflichtigen also keine Nachteile. Da die private Altersvorsorge nur in Ausnahmefällen von der Steuer abgezogen werden kann, ist diese nicht sicher im Falle einer Arbeitslosigkeit. Nur wenn sich der Steuerzahler für ein staatlich gefördertes Modell, wie etwa für die Riester-Rente entscheidet, können diese Investitionen bei der Steuer angegeben werden.

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Kosten für den Studienplatz, Ausgaben bei chronische Erkrankungen – was lässt sich als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung abziehen?

Außergewöhnliche BelastungWenn die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, versucht jeder verschiedene Ausgaben geltend zu machen. Davon erwartet sich der Steuerzahler eine Rückzahlung. Auf der Steuererklärung kann auch der Punkt außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dabei handelt es sich um hohe Ausgaben, die finanziell für den Steuerpflichtigen eine Belastung darstellen. Jedoch kann nicht jeder erdenkliche Posten als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Zu dieser Thematik gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Gerichtsentscheidungen um Einzelfälle handelte. Die gesprochenen Urteile können also nicht pauschal auf jeden Fall angewendet werden.

Kosten zur Linderung einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Steuerlich gute Chancen hat der Steuerzahler, wenn er oder einer seiner Angehörigen unter einer Erkrankung leidet. Für manche Erkrankungen müssen hohe Kosten für die Behandlung oder die Linderung der Beschwerden investiert werden. So klagte im Jahre 2011 ein Vater auf eine außergewöhnliche Belastung, weil seine Tochter unter starkem Heuschnupfen und Asthma litt. Das betroffene Mädchen hatte vor allem mit einer Allergie gegen Birkenpollen zu kämpfen. Vor dem Haus der Familie standen mehrere Birken, die der Vater fällen ließ, um seiner Tochter ein Sorgen freieres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Erst im Nachhinein ließ er sich von einem Amtsarzt bestätigen, dass diese Maßnahme unabdingbar war. Auf der Steuererklärung gab er die Kosten für das Entfernen der Bäume als außergewöhnliche Belastung an.

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Steuern sparen mit der Nutzung von Blockheizkraftwerken

Steuer sparen mit einem BlockheizkraftwerkJedes mal, wenn die Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt angefertigt werden muss, wartet der Steuerzahler gespannt darauf, ob er Steuern erstattet bekommt oder ob er eine Nachzahlung gegenüber den Finanzbehörden leisten muss. Es ist jedoch nicht nur die ordnungsgemäß realisierte Steuererklärung, die beim Steuern sparen unterstützen kann. Viele Maßnahmen können schon vorab getroffen werden und werden sich im Nachhinein begünstigend für den Steuerzahler auswirken.

Der Betrieb von Blockheizkraftwerken kann Steuern sparen

Wer seine eigenen vier Wände bezogen hat, der muss sich im Zuge dessen um vieles kümmern. So spielt die Energieversorgung eine zentrale Rolle. Hier kann sich der Hauseigentümer für die Nutzung eines Blockheizkraftwerkes entscheiden. Damit können nicht nur Energiekosten gesenkt werden. Es lassen sich auch Steuern sparen. Der Steuerzahler kann, nutzt er für sein Blockheizkraftwerk die richtige Betriebsform, in den Genuss einer hohen Steuerersparnis kommen. Profitieren kann der Steuerzahler etwa von der Vorsteuererstattung, wenn er sein BHKW richtig betreibt und dieses auch richtig steuerlich behandelt.

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Kalte Steuerprogression – wie weit steigt der effektive Durchschnittssteuersatz noch an

Steigende SteuerprogressionDer Begriff Steuerprogression beschreibt den Anstieg des effektiven Steuersatzes, des Durchschnittssteuersatzes, abhängig vom zu erwartenden Einkommen. Die kalte Steuerprogression hingegen ist mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre verbunden. Hier wird zwar auch ein Anstieg des effektiven Steuersatzes beobachtet, dieser ist jedoch ebenfalls noch abhängig von der Inflation. Bei der kalten Steuerprogression wird immer ein einheitlicher Tarif zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der aktuell vorherrschende Einkommenssteuertarif sein. Daher ist die kalte Steuerprogression auch nicht mit der indirekten zu verwechseln.

Wie der Durchschnittssteuersatz berechnet wird

Da die kalte Steuerprogression auch immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Durchschnittssteuersatz steht, muss zunächst über dessen Berechnungsgrundlage gesprochen werden. Um den effektiven Steuersatz zu errechnen, muss der Steuerbetrag durch das zu erwartende versteuernde Einkommen geteilt werden. Da sich der Durchschnittssteuersatz immer am zu versteuernden Einkommen orientiert, fällt die Steuerlast nicht für jeden Steuerzahler gleich aus. Geringverdiener werden demzufolge nicht so hoch belastet, wie Personen mit einem höheren Einkommen. Doch vor allem Unternehmer werden von der Steuerprogression in der nächsten Zeit stark betroffen sein, so einige Experten. Um einen Spitzensteuersatz zu erreichen, wollte die Bundesrepublik Deutschland die Reichensteuer einführen. Diese besagt, dass wohlhabende Unternehmer, die ein hohes Einkommen zu versteuern haben, auch einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Jedoch sieht sich die neu geplante Gesetzgebung noch einigen Stolpersteinen gegenüber. So erklärte das Verfassungsgericht die Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig.

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Schenkungssteuerfreibetrag 2013 – das sollten Steuerzahler wissen

SchenkungssteuerfreibetragFür Schenkungen gelten dieselben steuerlichen Regelungen, wie bei Erbschaften. So sind Schenkungen unter Ehepartnern und Kindern oftmals steuerfrei, während Schenkungen unter entfernten Verwandten durchaus besteuert werden. Grund hierfür ist der Schenkungsfreibetrag, welcher unter nahen Verwandten deutlich höher ist. Wer beim Schenkungsfreibetrag jedoch die richtige Strategie verfolgt, der kann dabei jede Menge steuern einsparen.

Nahe Verwandte haben Vorteile

Dir richtige Strategie hängt immer vom Grad der Verwandtschaft und von der Höhe des zu verschenkenden Vermögens ab. Nahe Verwandte müssen sich beim Schenken weniger Gedanken um eine Versteuerung machen. So beträgt der Schenkungsfreibetrag unter Eheleuten beispielsweise 500.000 Euro. Eltern können an ihre Kinder bis zu 400.000 Euro verschenken, ohne dass hierfür Steuern bezahlt werden müssen. Der Schenkungsfreibetrag gilt immer für 10 Jahre. So können alle 10 Jahre dieselben Beträge steuerfrei verschenkt werden.


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Steuerklassenrechner – auch Beamte können hiermit die persönliche Steuerklasse ermitteln

SteuerklassenrechnerFür Beamte gelten grundsätzlich die gleichen Steuerklassen wie für Angestellte. Deshalb lohnt es sich auch für Beamte, mit dem Steuerklassenrechner die persönlich günstigste Steuerklasse zu ermitteln. Allerdings ergeben sich Spielräume bei der Steuerklasse nur für verheiratete Beamte. Wer nicht verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, wird automatisch in die Steuerklasse I eingestuft.

Wie funktioniert der Steuerklassenrechner?

Auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet der Steuerklassenrechner die günstigste Kombination der Steuerklassen. Hierzu müssen lediglich einige Daten in den Steuerklassenrechner eingegeben werden. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Familienstand, die Höhe des Einkommens sowie vorhandene Freibeträge und das Bundesland, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Zudem muss angegeben werden, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht oder nicht. Bezüglich der zu zahlenden Sozialabgaben gibt es bei Beamten einige Besonderheiten. So können diese im Steuerklassenrechner angeben, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht. Zudem muss hier die Option für die private Krankenversicherung gewählt werden. Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann dies ebenfalls im Steuerklassenrechner angegeben werden. Die betreffenden Angaben werden für den Steuerzahler und seinen Ehegatten getrennt angegeben. Anschließend ermittelt der Steuerklassenrechner in wenigen Augenblicken, wie hoch die fällige Steuer in der jeweiligen Steuerklasse ausfällt.

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Splittingtabelle gilt jetzt für alle Lebenspartnerschaften!

SplittingtabelleDas Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 klargestellt, dass die Splittingtabelle auch von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern genutzt werden kann. Bisher sahen die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes vor, dass ausschließlich Ehepaare zusammen veranlagt werden und dabei die Splittingtabelle zur Anwendung bringen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entscheiden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Neuregelung zur Splittingtabelle zu veranlassen. Diese muss rückwirkend zur Einführung Lebenspartnerschaft am 01. August 2001 eingeführt werden.

Unzulässige Benachteiligung von Lebenspartnerschaften?

Das Ehegattensplitting sieht vor, dass die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt werden. Die Besteuerung erfolgt dann auf der Annahme, dass beide Partner ein Einkommen in gleicher Höhe erzielen. Vor allem für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, wirkt sich dies positiv auf die steuerliche Gesamtbelastung aus. In der Tatsache, dass Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting verweigert wurde, sah das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung. Der von den Verfechtern der bisherigen Regelung ins Feld geführte besondere Schutz der Ehe sahen die Richter nicht als Rechtfertigung für die bestehende Benachteiligung an. Auch die Begründung durch das Ehegattensplitting diene dem Zweck einer besseren Familienplanung und unterstütze Personen die beispielsweise Angehörige Pflegen ließ das Gericht nicht gelten. Als Begründung gaben die Richter an, dass die Splittingtabelle auch von Ehepaaren genutzt werden kann, die keine Kinder haben. Dazu komme, dass es auch immer mehr Lebenspartnerschaften mit Kindern gibt.

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Kinderfreibetrag eintragen – aktuelle Hinweise für die Steuererklärung

Kinderfreibetrag eintragenEltern, die eines oder mehrere Kinder haben, bekommen zur Sicherung dieser vom Staat das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei und kann mit dem Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Genutzt werden soll das Kindergeld um den Nachwuchs mit allem zu versorgen, was er benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Windeln und die Babyausstattung. Im schulfähigen Alter können auch Lernmaterialien davon beglichen werden. Somit steht der Kinderfreibetrag gesetzlich betrachtet in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergeld respektive mit dessen Erhalt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach einem Jahr müssen Eltern dann ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch eine steuerliche Berechnung vor. Der Kinderfreibetrag setzt sich also aus dem tatsächlich gezahlten Kindergeld und dem Anspruch auf steuerliche Erstattung zusammen.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Die Voraussetzung, die für den Kinderfreibetrag gegeben sein muss, ist der monatliche Erhalt des Kindergeldes. Es können auch beide Eltern vom Freibetrag profitieren. Dafür muss auf der Lohnsteuerkarte die Kennung 0,5 verzeichnet sein. Hier darf jedes Elternteil die Hälfte des Freibetrages auf der Steuererklärung geltend machen.

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