Steuer sparen – Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen

Arbeitslosenversicherung steuerlich absetzenBeiträge, die für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, sind vielleicht, wie die Beiträge zur Krankenkasse, bald steuerlich absetzbar. Das Verfassungsgericht muss darüber jetzt entscheiden.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge absetzbar wie Krankenversicherungsbeiträge?

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können seit 2010 zu einem wesentlich größeren Maß abgesetzt werden, wodurch der einzelne Bürger entlastet wird. Nach Meinung eines Ehepaars aus dem Süden Deutschlands sollten die Arbeitslosenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

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Steuern sparen bei getrennt lebenden Ehegatten

Steuer sparen bei getrennt lebenden EhegattenEs ist allgemein bekannt, dass Ehepaare bei der steuerlichen Veranlagung gewisse Vorteile besitzen. Aus diesem Grund kommt es bei einer dauerhaften Trennung, was die steuerlichen Aspekte betrifft zu eigenen Änderungen. In vielen Fällen können jedoch auch getrennt lebende Ehepartner noch Steuern sparen, wenn sie einige Punkte beachten.

Übergangsphase im Jahr der Trennung

Im Jahr der Trennung können Ehepaare die gewählte Wahl der Steuerklassen noch beibehalten. Hat das Paar am 01. Januar des Jahres noch zusammengelebt, so kann für das gesamte Jahr eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden. Ab dem Folgejahr werden die getrennt lebenden Ehepaare steuerlich dann wie Singles behandelt, sodass ein Steuern sparen durch eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich ist. Der Ehepartner, bei dem keine Kinder wohnen, wird automatisch in die Lohnsteuerklasse I eingestuft. Wohnen Kinder im eigenen Haushalt ist unter gewissen Voraussetzungen auch die Lohnsteuerklasse II möglich.

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Steuer sparen – Sind umzugsbedingte Unterrichtskosten von der Steuer absetzbar?

Unterrichtskosten von der Steuer absetzenDie Unterrichtskosten für den Nachhilfeunterricht der Kinder sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn der Nachhilfeunterricht aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs erforderlich wird. In diesem Fall sind neben den Kosten für den Nachhilfeunterricht auch die Aufwendungen für neue Schulbücher oder Umschulungsgebühren von der Steuer absetzbar.

Auf die Höchstbeträge achten

Die Aufwendungen, welche in Verbindung mit einem beruflich bedingten Umzug anfallen sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dabei müssen jedoch bestimmte Höchstbeträge beachtet werden. Für den Fall, dass der Umzug nach dem 1.1.2011 stattgefunden hat, sind die vollen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 806 Euro steuerlich absetzbar. Die darüber hinausgehenden Kosten können zu 75 Prozent bis zu einem Betrag von 806 abgesetzt werden. Insgesamt ist also ein maximaler Betrag von 1.612 Euro steuerlich absetzbar.

Bei einem Umzug nach dem 1.1.2012 können die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 828,50 als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Für höhere Aufwendungen gilt auch die 75 Prozent Regelung bis zu einem maximalen Betrag von 828,50. Insgesamt ist ein Betrag von 1657 Euro steuerlich absetzbar.

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ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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Steuern sparen bei Abfindungen vom Arbeitgeber

Steuer sparen bei AbfindungenEigentlich soll es sich bei der von einem Arbeitgeber gezahlten Abfindung um ein Abschiedsgeschenk vom ehemaligen Arbeitgeber handeln. Leider möchte der Staat heute einen erheblichen Anteil an diesem Geschenk abhaben. Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht und sind daher immer als Brutto-Abfindungen anzusehen. Wer von den noch verbliebenen Steuererleichterungen profitieren möchte, muss schon aufpassen, bevor die Abfindungsverhandlungen überhaupt beginnen.

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Einkommenssteuervorauszahlungen – oft das Ende eines Start-up Unternehmens

EinkommensteuervorauszahlungWer als Start-up ein Unternehmen gründet, der hat in der Regel sehr viel zu tun. Da müssen beispielsweise Räumlichkeiten angemietet werden, Verträge mit Lieferanten geschlossen werden, Mitarbeiter eingestellt werden und vielfach natürlich auch Maschinen für die Produktion gekauft werden. Dies alles kostet sehr viel Zeit und häufig auch Nerven, sodass ebenfalls wichtige Dinge, wie z. B. einen detaillierten Businessplan zu erstellen, erstmal hinten angestellt werden.

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Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung – die Richtlinien

KleinunternehmerregelungSelbstständige und kleinere Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro können wählen, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder eine Regelbesteuerung durchführen. Lag der Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 17.500 Euro und liegt dieser im aktuellen Geschäftsjahr zwischen 17.500 und 50.000 Euro, so kann für das laufende Geschäftsjahr ebenfalls noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Beträgen um Bruttobeträge handelt. Somit gilt die Kleinunternehmerregelung nur bis zu einem Nettoumsatz von etwa 14.000 Euro. Welche Variante sich für ein Unternehmen empfiehlt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

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Grünes Licht für die Finanztransaktionssteuer

FinanztransaktionssteuerNachdem es betreffs der Einführung einer Finanztransaktionssteuer lange Diskussionen gab, kann diese nun doch starten. Beim letzten Finanzministerrat in Luxemburg haben sich elf Länder auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer geeinigt.

Spanien und Italien stimmen zu

Die Länder Deutschland, Österreich, Frankreich und Portugal gehörten bereits seit längerer Zeit zu den Befürwortern einer Transaktionssteuer. Möglich wird die Einführung, da sich nun auch die Skeptiker Spanien und Italien zu einer Zustimmung durchringen konnten. Um eine solche Abgabe per Gesetz einzuführen, müssen mindestens 9 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die zustimmenden Länder die Finanztransaktionssteuer später auch tatsächlich aktiv einführen. Nach Angaben des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta aus Litauen konnte die erforderliche Mehrheit nun mithilfe von Spanien und Italien erreicht werden.

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Steuervergünstigungen durch die richtige Steuerklasse

SteuervergünstigungenDurch die Wahl der richtigen Steuerklasse können Ehepartner in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen. Gerade, wenn es aufgrund von Arbeitslosigkeit, einer Schwangerschaft oder eines Jobwechsels zu Änderungen bei den Einkommensverhältnissen kommt, sollte überprüft werden ob sich durch eine Änderung der Steuerklasse Steuervergünstigungen ergeben.

Steuervergünstigungen – Ehepaare können wählen

Der Vorteil von Ehepaaren liegt darin, dass sie selbst bestimmen können, ob sie sich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. In den meisten Fällen ergeben sich aus einer gemeinsamen Veranlagung die höheren Steuervergünstigungen. Eine gemeinsame Veranlagung bietet die Möglichkeit, sich für die jeweils günstigere Steuerklassenkombination zu entscheiden. Die Wahl der Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss darauf, welcher Nettobetrag am Ende des Monats vom Bruttoeinkommen noch übrig bleibt.

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Steuerschulden stunden lassen – das sind die Voraussetzungen

Stundung von SteuerschuldenUnternehmen, die einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Steuerschulden zu stunden. Geregelt sind die Bestimmungen zur Stundung von Steuerschulden im § 222 AO. Danach ist eine Stundung immer dann möglich, wenn sich durch die Einziehung der Steuern besondere Härten für den Steuerpflichtigen ergeben und es zu aufgrund der Stundung zu keiner Gefährdung des Anspruchs kommt. Zudem sollte eine Stundung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen hin und gegen eine Sicherheitsleistung erfolgen.

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Steuerveranlagungen – ab 2013 neue Richtlinien für Ehepartner

Steuerveranlagung bei EhepartnernBei der Einkommensteuererklärung konnten Ehepaare in der Regel zwischen verschiedenen Veranlagungsformen wählen. Bis jetzt gab es sieben verschiedene Veranlagungsformen, die aber an dem Jahr 2013 auf vier Veranlagungsvarianten reduziert werden. Bei den Steuerveranlagungen wurde bisher zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung unterschieden. Als Folge der Reduzierungen der Steuerveranlagungen für Ehepaare entfällt ab dem Jahr 2013 die getrennte Veranlagung. Wenn sich aber ein Ehepaar für die Zusammenveranlagung nicht entscheiden möchte, dann können sie die Veranlagung wie ledige Personen beantragen. Wenn man als Form der Steuerveranlagungen die Einzelveranlagung wählt, dann werden Posten wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen demjenigen Ehepartner zugeordnet, der auch die Aufwendungen hierfür wirtschaftlich getragen hat. Empfinden Ehepaare auch diese Form nichts als den Mittelweg der Steuerveranlagungen, dann kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, dass diese Posten gemeinsam ermittelt werden und dann jedem Ehepartner zur Hälfte zugeordnet werden. Obwohl es seit dem Jahr 2009 für Paare möglich ist nur kirchlich zu heiraten, wird diese kirchliche Trauung bei den Steuerveranlagungen nicht berücksichtigt. Nur wenn die standesamtliche Trauung noch bis zum Ende des Kalenderjahres nachgeholt wird, kann das Ehegattensplitting in Anspruch genommen werden.

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Steuervorteile bei der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen

Steuervorteile bei KleinunternehmernKleinunternehmer haben die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Die Vorteile dabei liegen in erster Linie in einer einfacheren Buchführung und einem geringeren bürokratischen Aufwand. Um alle Steuervorteile konsequent zu nutzen, sollten dabei jedoch einige Punkte beachtet werden.

Wer zählt als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmen, deren Umsatz im vorigen Geschäftsjahr unter der Grenze von 17.500 Euro lag und die im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen. Zu beachten dabei ist, dass die Umsatzgrenze von 17.500 Euro eine fiktive Umsatzsteuer enthält. Die Kleinunternehmerregelung dient nicht der Steuerbefreiung, sondern diese wird lediglich von den Finanzbehörden nicht erhoben. Daraus ergibt sich, dass bei einem Steuersatz von 19 Prozent der Jahresumsatz nicht über 14.705 Euro liegen darf. Unternehmer, die im laufenden Jahr mit ihrer Selbstständigkeit beginnen, müssen den geplanten Umsatz auf einen Jahresgesamtumsatz hochrechnen. Da in diesem Fall kein vorheriges Geschäftsjahr besteht, gilt für das Startjahr die Grenze von 17.500 Euro.

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Tipps zum Thema Besteuerung von Aufwandsentschädigungen

Unter einer Aufwandsentschädigung versteht man die Deckung der Kosten, die zur Erbringung einer Leistung notwendig sind. Wer sich zum Beispiel für seinen Arbeitgeber auf eine Dienstreise begeben muss, hat in der Regel auch Aufwendungen für Fahrt, Verpflegung oder Übernachtung. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer diese Aufwendungen steuerfrei zu ersetzen. Eine Besteuerung von Aufwandsentschädigungen findet in diesem Falle nicht statt. Zudem werden von der gezahlten Entschädigung auch keine Sozialabgaben fällig. Vom Prinzip her handelt es sich hier um durchlaufende Kosten, da die erstatteten Aufwendungen ja klar belegt werden können. Es ist jedoch auch möglich, dass einer Aufwandsentschädigung kein direkter Posten gegenübersteht, was insbesondere bei ehrenamtlichen Tätigkeiten der Fall ist. In diesen Fällen gibt es bei der Besteuerung von Aufwandsentschädigungen einige Punkte zu beachten.

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Steuer sparen – Erbrecht – Vereinfachung durch neue EU-Verordnung

ErbrechtDie Justizminister der Europäischen Union haben eine neue EU-Erbrechtsverordnung beschlossen, die das internationale Erbrecht neu regelt. Die Verordnung tritt ab 2015 in Kraft und ist für alle Vertragsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland bindend. Geregelt wird mit dem neuen Erbrecht insbesondere die Zuständigkeit der Gerichte, für den Fall, dass ein EU-Bürger im Ausland verstirbt. Nach derzeitigem Erbrecht gelten in jedem Mitgliedsland unterschiedliche Regelungen. So erben beispielsweise in Deutschland der Ehepartner und die Kinder gemeinsam, während in Schweden generell der Ehemann erbberechtigt ist. Dazu hängen die genauen Regelungen in einigen Ländern von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ab, während anderswo der letzte Wohnort maßgebend ist. Pro Jahr kommt es zu etwa 450.000 Erbfällen von im Ausland wohnenden EU-Bürgern, weshalb einheitliche Regelungen dringend erforderlich sind.

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Steuern sparen – Sind Versicherungsbeiträge Sonderausgaben?

Steuern sparen durch Sonderausgaben

KFZ Versicherung als Sonderausgaben absetzenDass das Auto des Deutschen liebste Sache ist, ist schon seit langem ein zweifelloser Fakt, über den sich wohl kaum jemand streiten möchte. Doch bei den aktuellen Treibstoffpreisen wird die Leidenschaft zum eigenen Fahrzeug verständlicherweise mehr und mehr abgekühlt. Autofahren kostet Geld und wer hier kein sprichwörtlich dickes Portemonnaie hat, der fährt in der Regel nur noch dann, wenn es gar nicht mehr anders geht.

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