Wird die Kirchensteuer bald abgeschafft?

Kirchensteuern werden abgeschafft

Schon seit einigen Jahren diskutieren Politiker und Steuerzahler darüber, welche Steuer sinnvoll ist und bei welcher Abgabe über eine Abschaffung nachgedacht werden sollte. Hier ist es vor allem die Kirchensteuer, die vielen Steuerzahlern ein Dorn im Auge ist. Deutschland ist das einzige Land der Europäischen Union, in welchem der Staat von seinen Bürgern eine Kirchensteuer verlangt. Viele Europäer wünschen sich in diesem Punkt eine Vereinheitlichung. Bislang stand die Abschaffung der Kirchensteuer jedoch noch nicht zur Debatte. Es gab zwar auch in den letzten Jahren einige Versuche von verschiedenen Parteien, diesen Punkt auf die politische Tagesordnung zu bringen, auf eine breite Mehrheit stieß der Vorschlag bei der christlich-konservativen Regierung jedoch nicht. Online gibt es verschiedene Petitionen, in welchen Parteien, Vereine und Bürger für eine Abschaffung oder zumindest für eine Senkung der Kirchensteuer werben.

Sinn und Zweck der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer im heutigen Sinne wird zwar nicht seit Anbeginn entrichtet, sie stammt jedoch aus der Ursprungszeit der Kirche. So ist die Abgabe an die Religionsgemeinschaft eine ehrwürdige Investition, die jedes Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft gern tätigen sollte. Verfechter der Kirchensteuer sagen sogar, dass die Kirche in ihrem täglichen Handeln ohne diese Abgabe eingeschränkt werden würde. Sie könnte ihren Aufgaben nicht mehr ausreichend nachgehen und die Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft könnte in Gefahr geraten.

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Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen – sind Schuldzinsen Werbungskosten?

Einnahmen aus Vermietung und VerpachtungPersonen, die eine Immobilie vermieten und verpachten, müssen zumeist investieren, bevor sie von den Einkünften leben können. So muss die Immobilie zunächst erworben werden. Bei einem Objekt, welches sich bereits im Besitz befindet, können Umbau- oder Umstrukturierungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen. Um diese Maßnahmen in die Realität umzusetzen, nehmen viele Verpächter oder Vermieter Kredite auf. Für diese fallen selbstverständlich Schuldzinsen an. Diese Zinsen können anteilig auf der Steuererklärung unter dem Punk Werbungskosten geltend gemacht werden.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Bei den Schuldzinsen ist nur der monatliche Zinsanteil sofort absetzbar, nicht jedoch der Tilgungsanteil. Zu den Kosten, die sofort als Werbungskosten abgezogen werden können, zählen zum Beispiel Schuldzinsen für ein Grundschulddarlehen oder Bauspardarlehen. Aber auch private Kredite, wie Verwandtendarlehen fallen unter diese Regelung. Selbst, wenn für die Absicherung einer Hypothek eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurde, können die Schuldzinsen als Werbungskosten auf der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ein Vermieter oder Verpächter kann auch in die Situation geraten, dass er das Darlehen von einer Bank noch nicht erhalten hat, aber trotzdem bereits finanzielle Mittel benötigt. In dieser Situation erheben Banken sogenannte Zwischenfinanzierungszinsen, die ebenfalls als Werbungskosten ausgewiesen werden können.

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Ehescheidung – auch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung?

EhescheidungGehen zwei Menschen den Bund der Ehe ein, dann tun sie dies zumeist, weil sie sich lieben und weil sie ihr ganzes Leben miteinander teilen möchten. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. So wird in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile fast jede dritte Ehe wieder geschieden.

Eine Ehescheidung ist in vielerlei Hinsicht eine große Belastung für den Betroffenen. Zum einen ist eine Scheidung immer mit emotionalen Folgen für beide Partner verbunden. Haben die Ehepartner Kinder, dann sind auch an dieser Stelle Probleme vorprogrammiert. Ein materielles Problem sind die Kosten, die in einen Scheidungsanwalt investiert werden müssen. So verläuft eine Scheidung nur in wenigen Fällen einvernehmlich. Häufiger streiten sich die vormals Verliebten darüber, wem welcher Besitz zusteht und ob Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen geltend gemacht werden können. Diese Streitigkeiten landen nicht selten vor dem Familiengericht und mitunter kann so ein nervenaufreibender Rosenkrieg hohe Kosten verursachen.

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Auf Hochwasseropfer warten Steuerentlastungen

Steuerentlastung bei HochwasserDas letzte Hochwasser ist zwar ein paar Monate her, die Betroffenen haben jedoch noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Viele haben durch die Flut ihr Hab und Gut verloren. Sie müssen ihre Häuser wieder aufbauen. Der finanzielle Schaden ist immens, jedoch sind es nicht nur die materiellen Folgen, mit denen die Betroffenen zu kämpfen haben. Es sind vor allem persönliche Dinge, mit welchen ein ideeller Wert verbunden ist, um deren Verlust die Menschen trauern.

Hilfe von staatlicher Seite

Die Bundesregierung hat den Hochwasseropfern finanzielle Unterstützung in nicht geringer Höhe zugesichert. Die Gelder werden noch im August 2013 an die betroffenen Bundesländer ausgezahlt und werden nach den Schäden verteilt. In den Bundesländern, wo die Infrastruktur stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erhalten Geschädigte größere Unterstützung. Dennoch legt die Bundesregierung Wert darauf, dass keine Flutopfer benachteiligt werden.

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Steuerliche Unterschiede betriebliche und private Altersvorsorge

Steuertipps für die AltersvorsorgeBei der Altersvorsorge wird in die betriebliche und private Vorsorge unterschieden. Während die Kosten bei der betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen werden und dem Steuerzahler ein höherer Nettolohn bleibt, fließen die Kosten für die private Vorsorge direkt vom Nettolohn in die Kassen der Versicherungsgesellschaften. Die Steuer fällt also bei der betrieblichen Altersvorsorge für den Steuerpflichtigen geringer aus. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgewendet werden. Dem Arbeitgeber steht zudem die Möglichkeit zur Verfügung, diese Investition von der Steuer abzusetzen.

Wie verhält es sich mit der Steuer im Falle einer Arbeitslosigkeit des Steuerzahlers?

Sollte der Steuerzahler arbeitslos werden, ist die betriebliche Altersvorsorge ausgenommen. Was die Steuer angeht, so entstehen dem Steuerpflichtigen also keine Nachteile. Da die private Altersvorsorge nur in Ausnahmefällen von der Steuer abgezogen werden kann, ist diese nicht sicher im Falle einer Arbeitslosigkeit. Nur wenn sich der Steuerzahler für ein staatlich gefördertes Modell, wie etwa für die Riester-Rente entscheidet, können diese Investitionen bei der Steuer angegeben werden.

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Kosten für den Studienplatz, Ausgaben bei chronische Erkrankungen – was lässt sich als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung abziehen?

Außergewöhnliche BelastungWenn die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, versucht jeder verschiedene Ausgaben geltend zu machen. Davon erwartet sich der Steuerzahler eine Rückzahlung. Auf der Steuererklärung kann auch der Punkt außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dabei handelt es sich um hohe Ausgaben, die finanziell für den Steuerpflichtigen eine Belastung darstellen. Jedoch kann nicht jeder erdenkliche Posten als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Zu dieser Thematik gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Gerichtsentscheidungen um Einzelfälle handelte. Die gesprochenen Urteile können also nicht pauschal auf jeden Fall angewendet werden.

Kosten zur Linderung einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Steuerlich gute Chancen hat der Steuerzahler, wenn er oder einer seiner Angehörigen unter einer Erkrankung leidet. Für manche Erkrankungen müssen hohe Kosten für die Behandlung oder die Linderung der Beschwerden investiert werden. So klagte im Jahre 2011 ein Vater auf eine außergewöhnliche Belastung, weil seine Tochter unter starkem Heuschnupfen und Asthma litt. Das betroffene Mädchen hatte vor allem mit einer Allergie gegen Birkenpollen zu kämpfen. Vor dem Haus der Familie standen mehrere Birken, die der Vater fällen ließ, um seiner Tochter ein Sorgen freieres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Erst im Nachhinein ließ er sich von einem Amtsarzt bestätigen, dass diese Maßnahme unabdingbar war. Auf der Steuererklärung gab er die Kosten für das Entfernen der Bäume als außergewöhnliche Belastung an.

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Steuern sparen mit der Nutzung von Blockheizkraftwerken

Steuer sparen mit einem BlockheizkraftwerkJedes mal, wenn die Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt angefertigt werden muss, wartet der Steuerzahler gespannt darauf, ob er Steuern erstattet bekommt oder ob er eine Nachzahlung gegenüber den Finanzbehörden leisten muss. Es ist jedoch nicht nur die ordnungsgemäß realisierte Steuererklärung, die beim Steuern sparen unterstützen kann. Viele Maßnahmen können schon vorab getroffen werden und werden sich im Nachhinein begünstigend für den Steuerzahler auswirken.

Der Betrieb von Blockheizkraftwerken kann Steuern sparen

Wer seine eigenen vier Wände bezogen hat, der muss sich im Zuge dessen um vieles kümmern. So spielt die Energieversorgung eine zentrale Rolle. Hier kann sich der Hauseigentümer für die Nutzung eines Blockheizkraftwerkes entscheiden. Damit können nicht nur Energiekosten gesenkt werden. Es lassen sich auch Steuern sparen. Der Steuerzahler kann, nutzt er für sein Blockheizkraftwerk die richtige Betriebsform, in den Genuss einer hohen Steuerersparnis kommen. Profitieren kann der Steuerzahler etwa von der Vorsteuererstattung, wenn er sein BHKW richtig betreibt und dieses auch richtig steuerlich behandelt.

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Steuerklassenrechner – auch Beamte können hiermit die persönliche Steuerklasse ermitteln

SteuerklassenrechnerFür Beamte gelten grundsätzlich die gleichen Steuerklassen wie für Angestellte. Deshalb lohnt es sich auch für Beamte, mit dem Steuerklassenrechner die persönlich günstigste Steuerklasse zu ermitteln. Allerdings ergeben sich Spielräume bei der Steuerklasse nur für verheiratete Beamte. Wer nicht verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, wird automatisch in die Steuerklasse I eingestuft.

Wie funktioniert der Steuerklassenrechner?

Auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet der Steuerklassenrechner die günstigste Kombination der Steuerklassen. Hierzu müssen lediglich einige Daten in den Steuerklassenrechner eingegeben werden. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Familienstand, die Höhe des Einkommens sowie vorhandene Freibeträge und das Bundesland, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Zudem muss angegeben werden, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht oder nicht. Bezüglich der zu zahlenden Sozialabgaben gibt es bei Beamten einige Besonderheiten. So können diese im Steuerklassenrechner angeben, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht. Zudem muss hier die Option für die private Krankenversicherung gewählt werden. Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, kann dies ebenfalls im Steuerklassenrechner angegeben werden. Die betreffenden Angaben werden für den Steuerzahler und seinen Ehegatten getrennt angegeben. Anschließend ermittelt der Steuerklassenrechner in wenigen Augenblicken, wie hoch die fällige Steuer in der jeweiligen Steuerklasse ausfällt.

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Splittingtabelle gilt jetzt für alle Lebenspartnerschaften!

SplittingtabelleDas Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 klargestellt, dass die Splittingtabelle auch von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern genutzt werden kann. Bisher sahen die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes vor, dass ausschließlich Ehepaare zusammen veranlagt werden und dabei die Splittingtabelle zur Anwendung bringen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entscheiden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Neuregelung zur Splittingtabelle zu veranlassen. Diese muss rückwirkend zur Einführung Lebenspartnerschaft am 01. August 2001 eingeführt werden.

Unzulässige Benachteiligung von Lebenspartnerschaften?

Das Ehegattensplitting sieht vor, dass die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt werden. Die Besteuerung erfolgt dann auf der Annahme, dass beide Partner ein Einkommen in gleicher Höhe erzielen. Vor allem für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, wirkt sich dies positiv auf die steuerliche Gesamtbelastung aus. In der Tatsache, dass Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting verweigert wurde, sah das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung. Der von den Verfechtern der bisherigen Regelung ins Feld geführte besondere Schutz der Ehe sahen die Richter nicht als Rechtfertigung für die bestehende Benachteiligung an. Auch die Begründung durch das Ehegattensplitting diene dem Zweck einer besseren Familienplanung und unterstütze Personen die beispielsweise Angehörige Pflegen ließ das Gericht nicht gelten. Als Begründung gaben die Richter an, dass die Splittingtabelle auch von Ehepaaren genutzt werden kann, die keine Kinder haben. Dazu komme, dass es auch immer mehr Lebenspartnerschaften mit Kindern gibt.

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Steuerfreibetrag 2010 – wichtige Hinweise

Steuerfreibetrag 2010Die meisten Arbeitnehmer erwirtschaften mir ihrer Arbeitsleistung nicht nur Geld für die eigene Tasche, sondern führen auch Beträge an das Finanzamt ab. Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel zeigt, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfallen kann. So werden neben Steuern auch die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Je höher das Bruttoeinkommen desto mehr Abzüge müssen Arbeitnehmer in Kauf nehmen. Es entspricht dem Grundsystem unseres Sozialstaates, dass Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, auch einen größeren Teil an die Gemeinschaft abgeben. Ein weiterer Punkt des Steuersystems ist der Steuerfreibetrag. Dieser wurde teilweise aus sozialen Gründen sowie zur Erleichterung des mitunter doch sehr komplexen Steuersystems eingeführt. In Verbindung mit der Einkommenssteuer gibt es gleich eine ganze Reihe verschiedener Steuerfreibeträge.

Der Grundfreibetrag

Der wichtigste Steuerfreibetrag 2010 ist der Grundfreibetrag. Dieser wird allgemein auch oft nur als Steuerfreibetrag 2010 bezeichnet. Für den Veranlagungszeitraum 2010 gilt ein allgemeiner Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Sofern das Jahreseinkommen nicht über dem Steuerfreibetrag 2010 liegt, müssen keine Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Wer mehr verdient, muss je nach Einkommenshöhe zwischen 15 und 42 Prozent Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag 2010 ist hiervon jedoch nicht betroffen. Dies bedeutet, es muss nur das über dem Steuerfreibetrag 2010 liegende Einkommen versteuert werden. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro währen dies beispielsweise 21.996 Euro.

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Steuerfreibetrag 2011- wichtige Infos kompakt

Steuer sparen durch SteuerfreibeträgeAuch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.

Besondere Steuerfreibeträge für Rentner

Der Rentenfreibetrag errechnet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Bei einem Renteneintritt 2005 liegt der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent. Bis 2020 wird der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozent und ab 2021 jährlich um ein Prozent angehoben, sodass ab 2040 die kompletten Renten versteuert werden müssen. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt dann bis zum Lebensende erhalten. Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch Nebeneinkünfte beziehen, können einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Der Steuerfreibetrag 2011 hierfür liegt bei maximal 1.444 Euro. Der Höchstbetrag sinkt jährlich ab und fällt ab 2040 dann komplett weg. Dazu erhält jeder Rentner oder Pensionär eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Neu hinzugekommen ist 2005 zudem ein Versorgungsfreibetrag. Dieser stellt einen Ausgleich zum weggefallenen Arbeitnehmerpauschbetrag dar. Für 2011 beträgt der Versorgungsfreibetrag 30,4 Prozent der Versorgungsbezüge, maximal jedoch 2.280 Euro. Auch hier gibt es eine jährliche Verringerung des Freibetrags bis 2040. Zum Versorgungsfreibetrag gibt es 2011 noch einen Zuschlag in Höhe von 684 Euro.

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Vor dem Wechsel der Steuerklasse einen Steuerklassenrechner nutzen

SteuerklassenrechnerEin Steuerklassenrechner gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise die für sie günstigste Steuerklasse zu finden. Bevor man sich jedoch an die Ermittlung der besten Steuerklasse macht, sollte zunächst geklärt werden, in welchem Fall ein Wechsel überhaupt möglich ist.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Für Alleinstehende Personen bringt der Steuerklassenrechner keinen besonderen Nutzen, da ein Wechsel der Steuerklasse ohnehin nicht möglich ist. Dabei ist es unerheblich ob man als Alleinstehender ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend ist. Sinn macht der Steuerklassenrechner in erster Linie für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Durch die richtige Kombination der Steuerklassen können Ehepaare ihr monatliches Nettoeinkommen günstiger gestalten. Soll die Steuerklasse gewechselt werden, kann dies einfach beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Steuer sparen bei der AltersvorsorgeDass der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge fördert, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Neben einer Förderung durch staatliche Zulagen lassen sich mit der Altersvorsorge auch Steuern sparen. Die Altersvorsorge beruht dabei auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil der für die Altersvorsorge aufgewendeten Beträge von der Steuer befreit sind. Im Gegenzug müssen dann jedoch die Rentenzahlungen versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter zumeist deutlich niedriger ist, sodass sich auf diesem Wege leicht Steuern sparen lassen.

Steuern sparen mit einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen. Zum einen gibt es den im Alterseinkünftegesetz aufgeführten Sonderausgabenabzug für bestimmte Vorsorgeaufwendungen und zum anderen wurde auch im Einkommenssteuergesetz ein Sonderausgabenabzugsbetrag eingeführt. So können auch Bezieher von kleineren Einkommen sowie kinderreiche Familien beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge Steuern sparen. Zunächst erhält jeder Förderberechtigte eine Zulage, wodurch sich seine Aufwendungen für die Altersvorsorge erhöhen. Das Finanzamt prüft anschließend ob im Einzelfall der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen. Ist dies der Fall, erhält der Steuerpflichtige den über die Zulage hinausgehenden Steuerabzugsbetrag als zusätzliche Steuerermäßigung.

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Steuern sparen im Alltag

Steuer sparen im AlltagViele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.

Steuertipps – welche Vorteile gibt es?

Die Abzugsbeiträge für die Altersvorsorge wurden erhöht und dadurch werden für Rürup-Renten höhere Grenzen angerechnet. Sogar für Freiberufler werden 2800 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anerkannt. Und wer für den geschiedenen Ehepartner unterhaltspflichtig ist, der kann das ebenfalls bei der Steuererklärung angeben und jede Menge Steuern sparen.

Doch nicht nur das kann angegeben werden. Auch die aufgewendeten Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen Ehepartners können zusätzlich geltend gemacht werden.

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Steuerfreibeträge für Rentner

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

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