Schwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.
Jährlichen Pauschbetrag nutzen
Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann für die außergewöhnlichen Belastungen einen jährlichen Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Hierfür müssen keinerlei Aufwendungsnachweise erbracht werden. Je nach Grad der Behinderungen können Schwerbehinderte einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro steuermindernd einsetzen. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 3.700 Euro. Schwerbehinderte können wählen, ob Sie die Steuererleichterung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen oder den Freibetrag eintragen lassen und diesen so auf 12 Monate aufteilen. Dadurch profitieren Schwerbehinderte von einem höheren Nettoeinkommen. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, ist es jedoch sinnvoller die Steuererleichterung anhand von Zahlungsbelegen bei der jährlichen Steuererklärung einsetzen.
Natürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer
Bei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des
Unternehmen, die sich einen PKW als Firmenfahrzeug zulegen, können die Kosten hierfür entsprechend abschreiben. Die anzusetzende Nutzungsdauer bei der PKW Abschreibung richtet sich dabei nach der durch das Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle. Für alle nach dem 01.01.2001 angeschafften Fahrzeuge gilt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wurde der PKW nach dem 31.12.2010 neu gekauft, darf die PKW Abschreibung nur noch linear erfolgen. Es werden als pro Jahr 16,67 Prozent abgeschrieben. Maßgebend für die PKW Abschreibung ist immer der Nettoanschaffung. Wurde der PKW nicht im Januar angeschafft, muss der Abschreibungsbetrag anteilig auf die noch verbleibenden Monate reduziert werden.
Wer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.
Die ständigen Erhöhungen bei den Strompreisen machen immer mehr Verbrauchern zu schaffen. Gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen leiden unter dem enormen Preisanstieg in den letzten Jahren. Setzt sich die Entwicklung weiter fort, könnte Strom bald zu einem Luxusgut werden. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, müssen sich die Verbraucher auch in Zukunft auf steigende Kosten bei Strom einstellen. Er begründete dies vor allem mit den künftigen Investitionen in die Energiewende und den Netzausbau der erneuerbaren Energien. Zwischen Januar und April 2013 kommt es bei etwa 760 Stromanbietern zu teilweise kräftigen Preiserhöhungen. Vor diesem Hintergrund äußern sich auch immer mehr Politiker besorgt über die Entwicklung beim Strompreis. Kurz vor der Bundestagswahl wird der Strompreis zu einem wichtigen Wahlkampfthema. Politiker mehrerer Parteien haben bereits eine Senkung der Stromsteuer gefordert.
Nachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, sind denkmalgeschützte Objekte eine der wenigen Möglichkeiten, um bei eigengenutzten Immobilien noch Steuern zu sparen. Wichtig dabei ist, dass die anstehenden Baumaßnahmen mit der jeweils zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Allerdings darf das Finanzamt Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten nicht mit dem Argument ablehnen, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigung noch nicht vorlegen kann. Ist dies der Fall, so muss das Finanzamt die voraussichtlichen Aufwendungen entsprechend schätzen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wurde in Deutschland bereits vor zehn Jahren eingeführt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegatten weitestgehend gleichgestellt. So können sie beispielsweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben auch bei Tod und Trennung die gleichen Rechte wie Ehepaare. Einzig was das Thema Steuern betrifft gab es bisher große Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen hat sich die Lage für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nun deutlich verbessert. Dazu sieht auch das Bundesverfassungsgericht steuerliche Nachteile gegenüber Ehepaaren als einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geregelte Gleichheitsgebot.
Ob man in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von dem gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort. Wer als Deutscher also darauf aus ist, Steuern sparen zu wollen, kann dies tun, ohne dafür das Gesetz brechen zu müssen. Der Wohnsitz wird dann in ein Billigsteuerland verlegt und die Person kann so auf einem recht einfachen Weg 
Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, unterliegt der uneingeschränkten Einkommensteuerpflicht mit allen in- und ausländischen Einkünften. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Wohnort in Deutschland den Mittelpunkt des Lebensinteresses darstellt. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Umfang der zu zahlenden Besteuerung einschränken.
Die private Nutzung von Software war bisher nur dann steuerfrei, wenn diese auf einem
Beiträge, die für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, sind vielleicht, wie die Beiträge zur Krankenkasse, bald steuerlich absetzbar. Das Verfassungsgericht muss darüber jetzt entscheiden.