Steuererleichterung durch den Schwerbehindertenausweis

Steuererleichterung durch SchwerbehindertenausweisSchwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.

Jährlichen Pauschbetrag nutzen

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann für die außergewöhnlichen Belastungen einen jährlichen Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Hierfür müssen keinerlei Aufwendungsnachweise erbracht werden. Je nach Grad der Behinderungen können Schwerbehinderte einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro steuermindernd einsetzen. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 3.700 Euro. Schwerbehinderte können wählen, ob Sie die Steuererleichterung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen oder den Freibetrag eintragen lassen und diesen so auf 12 Monate aufteilen. Dadurch profitieren Schwerbehinderte von einem höheren Nettoeinkommen. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, ist es jedoch sinnvoller die Steuererleichterung anhand von Zahlungsbelegen bei der jährlichen Steuererklärung einsetzen.

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Steuerersparnis bei Heirat – mehr Geld für alle

Steuer sparen bei HeiratNatürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer hohen Steuerersparnis profitieren insbesondere Ehepaare mit einem stark unterschiedlichen Einkommen. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Ehegatten-Splitting. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird dann nicht mehr für jedes Einkommen einzeln, sondern von dem in zwei Hälften aufgesplitteten Einkommen berechnet.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Beim Ehegatten-Splitting wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner den gleichen Beitrag zum Einkommen leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Realität ganz anders aussieht und ein Ehepartner beispielsweise gar kein eigenes Einkommen bezieht. Dadurch ergibt sich für gemeinsam veranlagte Ehepaare mitunter eine recht deutliche Steuerersparnis. Das Einkommen wird beim Ehegatten-Splitting zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen rutscht, ist dadurch deutlich weniger von der Steuerprogression betroffen. Er entgeht also der überproportional stärkeren steuerlichen Belastung für höhere Einkommen. Die größte Steuerersparnis wird immer dann erzielt, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen besitzt. Dabei liegt die maximale Steuerersparnis für 2012 bei 15.000 Euro. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen des verdienenden Ehepartners mehr als 104.304 Euro beträgt.

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Steuer sparen – Steuererleichterungen für Familien

Steuer sparen für die FamilieBei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, der in den letzten Jahren deutlich erweitert wurde. So werden beispielsweise die Kosten für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mittlerweile stärker berücksichtigt. Mit Anhebung des Kindergelds wurde auch der Freibetrag um den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergänzt. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Steuererleichterungen wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auch für behinderte Kinder sind Steuererleichterungen vorgesehen.

Steuererleichterungen bei Kinderbetreuungskosten

Familien können die im Rahmen der Kinderbetreuung angefallenen Kosten von der Steuer absetzen. Wurden Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes in Anspruch genommen, so können zwei Drittel der Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss für das betreffende Kind ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die steuerlichen Freibeträge bestehen. Zudem darf das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss im Haushalt des Steuerpflichtigen leben. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Für diese können die Steuererleichterungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

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Steuer sparen – PKW Abschreibung

PKW AbschreibungUnternehmen, die sich einen PKW als Firmenfahrzeug zulegen, können die Kosten hierfür entsprechend abschreiben. Die anzusetzende Nutzungsdauer bei der PKW Abschreibung richtet sich dabei nach der durch das Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle. Für alle nach dem 01.01.2001 angeschafften Fahrzeuge gilt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wurde der PKW nach dem 31.12.2010 neu gekauft, darf die PKW Abschreibung nur noch linear erfolgen. Es werden als pro Jahr 16,67 Prozent abgeschrieben. Maßgebend für die PKW Abschreibung ist immer der Nettoanschaffung. Wurde der PKW nicht im Januar angeschafft, muss der Abschreibungsbetrag anteilig auf die noch verbleibenden Monate reduziert werden.

PKW Abschreibung bei kürzerer Nutzungsdauer

Wird da Fahrzeug sehr häufig genutzt, so ist auch eine kürzere Nutzungsdauer als die vorgeschriebenen 6 Jahre möglich. Eine überdurchschnittlich hohe Fahrleistung darf immer dann angenommen werden, wenn die jährliche Kilometerleistung des Fahrzeugs mehr als 40.000 Kilometer beträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 26.07.1991 so entschieden. Werden für einen älteren PKW erstmalig der tatsächliche Kostensatz pro Kilometer ermittelt, so müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Diese muss die Zeit vor der Ermittlung beinhalten. Abgezogen werden darf dann nur der Teil, der auf den Zeitraum nach der Ermittlung entfällt.

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Steuer sparen – Grundsatzurteil zum Thema Kirchensteuer

KirchensteuerWer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.

Wer Katholik sein will, muss Kirchensteuer zahlen

Seit dem Urteil ist klar, ein Austritt aus der Kirchensteuer ist nicht möglich, ohne gleichzeitig auch die Glaubensgemeinschaft zu verlassen. Damit hat die katholische Kirche bei der Frage ob Mitglieder zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet werden können einen Sieg errungen. Lediglich auf eine Zahlung der Kirchensteuer zu verzichten und in der katholischen Kirche zu bleiben ist in Deutschland nicht möglich. Die deutsche Bischhofskonferenz hat bereits zuvor in einem Dekret beschlossen, dass bei einem Austritt aus der Kirchensteuer keine Rechte auf die Sakramente mehr bestehen.

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Senkung der Stromsteuer – dürfen die Deutschen nun bald aufatmen?

Senkung der StromsteuerDie ständigen Erhöhungen bei den Strompreisen machen immer mehr Verbrauchern zu schaffen. Gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen leiden unter dem enormen Preisanstieg in den letzten Jahren. Setzt sich die Entwicklung weiter fort, könnte Strom bald zu einem Luxusgut werden. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, müssen sich die Verbraucher auch in Zukunft auf steigende Kosten bei Strom einstellen. Er begründete dies vor allem mit den künftigen Investitionen in die Energiewende und den Netzausbau der erneuerbaren Energien. Zwischen Januar und April 2013 kommt es bei etwa 760 Stromanbietern zu teilweise kräftigen Preiserhöhungen. Vor diesem Hintergrund äußern sich auch immer mehr Politiker besorgt über die Entwicklung beim Strompreis. Kurz vor der Bundestagswahl wird der Strompreis zu einem wichtigen Wahlkampfthema. Politiker mehrerer Parteien haben bereits eine Senkung der Stromsteuer gefordert.

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Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten – was tun, wenn die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde fehlt?

Denkmalschutz Steuer sparenNachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, sind denkmalgeschützte Objekte eine der wenigen Möglichkeiten, um bei eigengenutzten Immobilien noch Steuern zu sparen. Wichtig dabei ist, dass die anstehenden Baumaßnahmen mit der jeweils zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Allerdings darf das Finanzamt Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten nicht mit dem Argument ablehnen, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigung noch nicht vorlegen kann. Ist dies der Fall, so muss das Finanzamt die voraussichtlichen Aufwendungen entsprechend schätzen.

Urteil des Bundesfinanzhofs

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten mit der Steuererklärung geltend gemacht werden und die erforderliche Bescheinigung der Behörde noch nicht vorliegt. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass in einem solchen Fall die für den Hausbesitzer günstigsten Tatsachen berücksichtigt werden müssen. Somit ist es den Finanzämtern nicht erlaubt, Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten auszusetzen, bis die entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden kann. Allerdings ist eine spätere Vorlage zur Gewährung von Steuerermäßigungen bei Denkmalbauten zwingend erforderlich.

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Steuerliche Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Eingetragene LebenspartnerschaftDie eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wurde in Deutschland bereits vor zehn Jahren eingeführt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegatten weitestgehend gleichgestellt. So können sie beispielsweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben auch bei Tod und Trennung die gleichen Rechte wie Ehepaare. Einzig was das Thema Steuern betrifft gab es bisher große Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen hat sich die Lage für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nun deutlich verbessert. Dazu sieht auch das Bundesverfassungsgericht steuerliche Nachteile gegenüber Ehepaaren als einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geregelte Gleichheitsgebot.

Steuerliche Behandlung bei Erbschaften

Bei einer Erbschaft machten sich die steuerlichen Nachteile von eingetragenen Lebenspartnerschaften besonders stark bemerkbar. Diese hatten nach dem BGB das Recht wie Ehegatten zu erben galten steuerlich gesehen jedoch nicht als verwandt. Die Auswirkungen hiervon waren eine ungünstige Steuerklasse, Minifreibeträge und hohe Abgabenlasten ans Finanzamt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Steuerfreibetrag dann im Jahre 2009 wie bei Ehepaaren auf 500.000 Euro angehoben. Dazu erhalten eingetragene Lebenspartnerschaften nun auch den zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro. Bei einer Erbschaft bleibt der Zugewinnausgleich für den überlebenden Partner steuerfrei. Der eingetragene Lebenspartner kann das selbst genutzte Wohnungseigentum nach einer Erbschaft unabhängig von der Größe weiterhin steuerfrei nutzen. Diese Vergünstigung gilt zudem auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

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Steuerliche Vorteile durch das Nutzen von Altverlusten bei Wertpapieren

AbgeltungssteuerAnleger, die nach 2008 Aktien wieder verkaufen, müssen auf den Gewinn die Abgeltungssteuer bezahlen. Steuerliche Vorteile erzielt nur derjenige, der Verluste mit anderweitigen Aktien gegenrechnen kann. Wer noch Verluste aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer vor sich herschiebt, muss sich jedoch beeilen. Eine Aufrechnung ist nur noch bis Ende 2013 möglich.

Ab 2014 keine Verrechnung mehr möglich

Ab dem 1. Januar 2014 sind die steuerlichen Vorteile aus Altverlusten vorbei. Anleger, die zu diesem Zeitpunkt noch ungenutzte Verluste aus Aktien-, Fonds- oder Zertifikate-Verkäufen in ihrem Depot haben, können daraus nur sehr schwierig steuerliche Vorteile erlangen. Nach § 23 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) können danach nur noch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Aufrechnung mit Altverlusten genutzt werden. Hierzu gehört beispielsweise ein Verlust aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie.

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Steuern sparen durch den Umzug ins europäische Ausland?

Steuern sparen durch Umzug ins AuslandOb man in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von dem gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort. Wer als Deutscher also darauf aus ist, Steuern sparen zu wollen, kann dies tun, ohne dafür das Gesetz brechen zu müssen. Der Wohnsitz wird dann in ein Billigsteuerland verlegt und die Person kann so auf einem recht einfachen Weg Steuern sparen. Dazu muss sich die Person mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten.

Einkünfte, die innerhalb Deutschlands erzielt werden, müssen zwar so oder so auch in Deutschland versteuert werden, Millionäre, deren Vermögen auf der ganzen Welt verteilt ist, können jedoch mithilfe der Regelung Steuern sparen. Damit der gewöhnliche Wohnort im Ausland anerkannt wird, muss sich die Person nur mindestens 183 Tage im Jahr z. B. auf einer schönen Karibikinsel aufhalten. Dann müssen in Deutschland keine Steuern gezahlt werden.

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Steuer sparen – Können ausländische Schulgelder in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden?

Schulgebühren von der Steuer absetzen

Wenn Eltern ihre Kinder auf eine kirchliche oder private Schule schicken, können sie das Schulgeld von der Steuer absetzen, um so Steuern zu sparen. Das Schulgeld fällt dann in die Kategorie Sonderausgaben.

Von den anfallenden Kosten für die Schule können insgesamt ganze 30 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Nach einer Neuregelung mit Wirksamkeit seit dem 01.01.2009 ist die maximale Summe, die für Schulgeld als Sonderausgaben abgesetzt werden kann, für inländische wie ausländische Schulen, von 3.000 € auf 5000 € angehoben worden. Das bedeutet umgerechnet, dass Schulgelder, auch solche die an ausländischen Schulen gezahlt werden, bis zu einer Summe von rund 16.000 € von der Steuer abgesetzt werden können. Durch den Prozentsatz von 30 Prozent folgt so der maximale Abzug von den Steuern als Sonderausgabe von 5000 €.

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Ausländische Einkünfte richtig versteuern

Auslandseinkünfte versteuernEine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, unterliegt der uneingeschränkten Einkommensteuerpflicht mit allen in- und ausländischen Einkünften. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Wohnort in Deutschland den Mittelpunkt des Lebensinteresses darstellt. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Umfang der zu zahlenden Besteuerung einschränken.

Erweitert unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 EStG)

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben und auch nicht ihren Wohnsitz haben, sind erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Angehörigen einer solchen Person unterliegen ebenfalls der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, wenn diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nur Einkünfte beziehen, die nur innerhalb Deutschlands einkommensteuerpflichtig sind. Damit die Voraussetzung der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gegeben ist, darf die betreffende Person im Ausland nur in einem der deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang herangezogen werden. Besonders deutsche Staatsbürger, die Mitglied einer konsularischen Vertretung oder einer diplomatischen Mission sind, sind von dieser Regelung betroffen.

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Steuer sparen – Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablets an die Arbeitnehmer

Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablets an die ArbeitnehmerDie private Nutzung von Software war bisher nur dann steuerfrei, wenn diese auf einem Computer des Arbeitgebers installiert war. Die komplizierte Regelung der Sachbezüge wurde bei diesem Thema hier angewandt, denn nach der alten Regelung mussten Extraleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährte, der Lohnsteuer unterzogen werden und einen geldwerten Vorteil darstellen. Am 30.03.2012 verabschiedete der Bundesrat nun jedoch ein Gesetz, nach dem es jetzt egal ist, ob Software auf einem privaten Endgerät oder auf einem Gerät des Arbeitgebers installiert ist. Diese neue Regelung ist besonders dann relevant, wenn es um sogenannte Home Use Programme geht und der Arbeitgeber eine Vereinbarung über Volumenlizenzen getroffen hat. Wenn Computer inklusive der darauf installierten Programme, wie auch Tablets und Smartphones, nicht nur betrieblich, sondern ebenfalls privat genutzt werden, sind diese nun steuerfrei. Beschlossen wurden diese Änderungen im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes“ (§ 3 Nr. 45 EStG).

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Steuer sparen – Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen

Arbeitslosenversicherung steuerlich absetzenBeiträge, die für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, sind vielleicht, wie die Beiträge zur Krankenkasse, bald steuerlich absetzbar. Das Verfassungsgericht muss darüber jetzt entscheiden.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge absetzbar wie Krankenversicherungsbeiträge?

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können seit 2010 zu einem wesentlich größeren Maß abgesetzt werden, wodurch der einzelne Bürger entlastet wird. Nach Meinung eines Ehepaars aus dem Süden Deutschlands sollten die Arbeitslosenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

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Steuern sparen bei getrennt lebenden Ehegatten

Steuer sparen bei getrennt lebenden EhegattenEs ist allgemein bekannt, dass Ehepaare bei der steuerlichen Veranlagung gewisse Vorteile besitzen. Aus diesem Grund kommt es bei einer dauerhaften Trennung, was die steuerlichen Aspekte betrifft zu eigenen Änderungen. In vielen Fällen können jedoch auch getrennt lebende Ehepartner noch Steuern sparen, wenn sie einige Punkte beachten.

Übergangsphase im Jahr der Trennung

Im Jahr der Trennung können Ehepaare die gewählte Wahl der Steuerklassen noch beibehalten. Hat das Paar am 01. Januar des Jahres noch zusammengelebt, so kann für das gesamte Jahr eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden. Ab dem Folgejahr werden die getrennt lebenden Ehepaare steuerlich dann wie Singles behandelt, sodass ein Steuern sparen durch eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich ist. Der Ehepartner, bei dem keine Kinder wohnen, wird automatisch in die Lohnsteuerklasse I eingestuft. Wohnen Kinder im eigenen Haushalt ist unter gewissen Voraussetzungen auch die Lohnsteuerklasse II möglich.

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